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Mai 1698.
Obwaldcn erhebt gegen diese Bemerkung eine förmliche Protestation, beruft sich darauf, daß cS bei Lrgitimations-tagsazungen immer eine doppelte Gesandtschaft gcschikt habe, und verwahrt seine Prärogative gegenüberNidwalden. Der Gesandte Andermatt von Zug widerspricht die Aeußerung Landammann Achcrmannö von Nid-walden, daß eine mehr als zweifache Gesandtschaft eine Unanständigkeit sei, und gibt seine Verwahrung in denAbschied, z». Luccrn macht die mündliche Anzeige, daß des spanischen Dienstes und anderer Geschäfte wegen,namentlich auch in Betreff des von den Klöstern und geistlichen Korporationen zu bildenden Vorraths, e»n9. Juni in Luccrn eine katholische Konferenz gehalten werde; die Orte möchten daher die Instruction bc-rathen. «z. Das FranciScancrklostcr in Luccrn bittet in einem Schreiben um nachdrüklichc Verwendung den»französischen Gesandten, damit das FranciScanerklostcr zu Straßburg dem seraphischen Orden wieder einge-räumt werde. Diesem Gesuche wird entsprochen und diesfalls ein Ausschuß an den französischen Gesandte»abgeordnet, r. (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Luccrn bringt vor, der Anstand erfordere, den »c»cnGubcrnator von Mailand, Fürsten von Vaudcmont, zu bcwiilkommcn; damit müssen aber auch die Reklamationder vier ausstehenden Pensionen, die Kricgsgeldfordcrung der zwei ältcrn und nun zusammcngcstosscnenRegimenter, die sich auf 2(10,lXXI Kronen belaufen, und die Verwendung für Wiedereinführung des blindesgemäßen Verkehrs und Transites mit Mailand verbunden werden; hierüber möchte für die auf den 9. IuMin Luccrn angeseztc Konferenz allseitig instruirt werden. Frciburg wünscht instructionsgcmäß, daß die ^sandtschaft einer einzigen Person, z. B. dem Stadtschrcibcr Balthasar von Lucern, oder einem von diese»'Ort zu bezeichnenden Mann übertragen werde. Appenzell-Jnncrrhodcn vcrdcutct, es werde die Konferenzwahrscheinlich nicht beschiken, verspricht dann aber schriftliche Mittheilung seiner Ansicht, n und t. (S- "Thurgau.)
Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
Landgiasschast Thurgau. »s. Art. S5l. Kirchliches, Glaubenssachen, Geistliche, t. Art. 427. Zehntenstreitigkciten.Grasschaft Sargans. in. Art. t?g. Rheinwuhre».
Bier cnnctb. Bogt, ttbcrh. Art. 18g. Geistliche, Kirchliches.
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Conferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen, Mülhausen und Biel während der
Tagsaznng zu
Solothur,». ltttt», Äti. Mai. (16 a K)
Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. 7«, ko>. WS.
Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Johann Heinrich Z"^Landammann und dazu von Mülhausen Gottfried Engelmann, Bürgermeister, und Josua Fürstcnbcrg^Stadtschreiber. ,
». Zürich macht die Mittheilung, daß es in Ansehung der anhaltenden nassen Witterung auf de» "Auffahrtstag im Umfang seines ganzen Gebietes einen allgemeinen Bei-, Fast- und Bußtag festgesczt h»Die übrigen Orte nehmen diese Mittheilung uä refervnäum, um, wenn möglich, ein Gleiches Pranst» ^zu können. I». Auch die Anregung, daß die auf den Wunsch dcö französischen Gesandten in Gcmäßheü ^Vorgänge von 1661 und 1663 von Zürich aus einberufenen Gesandten von Wallis den Beistz an der '