71V April 1698.
gelegt hätte; der Gesandte der Stadt St. Gallen erkläre aber, er sei weder zu einem Kompromiß noch zueiner Entschädigung, noch zu etwas Andern, instruirt, wenn sich der Abt nicht herbeilasse, die Proccssioncnaußer der Stadt herumzuführen; cS sei übrigens Aussicht, daß sich der Abt und die Stadt der Proccssioncnhalber selbst werden vergleichen können. Hierauf werden beide Parteien dringend ersucht, auf der Tagsazungin Solothurn, sofern sie sich nicht früher verständigen könnten, ihre Erklärungen abzugeben, ob sie die Sacheder Entscheidung der Schirmortc übergeben, damit dann die Angelegenheit in einer bcsondcrn Konferenz oderwenigstens ans der Jahrrechnungstagsazung beigelegt werden könne. Uebrigens lasse man es bei den in Rei-schach aufgenommenen drei Punkte» als verglichen bewenden. Endlich wird die Stadt St. Gallen von Zürichund der Abt von Luccrn bis AustragS der Sache zu gutem nachbarlichem Verhalten crmahnt. v. (Die IVmit Neuenbürg vcrburgcrtcn Städte.) Als das Interesse der vcrburgcrtcn Grafschaft Neuenbürg unter denGesandten zur Sprache kam, waren alle einmüthig; als es sich jedoch um schriftliche Abfassung der dahcrigcnVerhandlungen und um Handhabung der Fürstin handelte, wollten sich die Gesandten von Frciburg nichtdazu verstehen, daß hierin etwas in den Abschied komme, da dies wider ihre Instruction sei und ihre Obernden Gerichtshof oder die drei Stände, welche der Herzogin von Nemours die Investitur crtheilt hatten, ^für incompctcnt halten. Bern habe den jezigcn Lärm angefangen, den König erzürnt und suche nun dieandern mitvcrburgcrtcn Städte mit in'S Spiel zu ziehen. Nachdem drei verschiedene AbschicdSrcdactioncn auf-gestellt worden, wird beschlossen, es sollen die Gesandten allerseits mündlich hinterbringen, daß zur Vorbeugungallerhand androhender Verwirrung die jüngst von Bern auf den 7. April nach Neuenbürg ausgeschriebeneund vertagte Konferenz baldigst zusammentreten möchte. Die einzelnen Orte haben ihre Entschließung a»Bern mitzutheilen.
Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.
(Die mit Spanien verbündeten Orte.) Luccrn bringt instructionsgcmäß in Anregung, dem Fürstenvon Vaudcmont sollte zur Ernennung als Gubcrnator von Mailand nach bisheriger Ucbung Glük gewünschtwerden. Früher sei dieses brieflich, in lcztercr Zeit durch Oberst von Bcroldingcn mündlich verrichtet worden >da aber die verbündeten Orte seit Ostern vier Pensionen und viele Partikularen große neue und ältere Sold-rükstände zu fordern haben, so möchte es gut sein, diese Bcglükwünschung durch einen bcsondcrn in Mailandwohl angesehenen Abgeordneten verrichten zu lassen, der dann zugleich versuchen sollte, den Gubcrnator fllldie Bezahlung der erwähnten Forderungen, sowie für die Beobachtung des 15. Artikels des Bundes, ge»'^welchem aller Waarcntransit zwischen Mailand und den Rhcingcgcndcn über den Gotthard vermittelt werdensollte, zu gewinnen. Frciburg und der Abt von St. Gallen wollen die Wahl der hiezu geeigneten Pcrsö»l^)skeit Luccrn überlassen, jedoch mit dem Vorbehalt, daß derselbe am spanischen Dienst nicht intcrcssirt sei,sonst das gemeine Interesse unter dem bcsondcrn leiden könnte. Diese Anregung wird in den Abschiednommcn, in der Meinung, daß die Orte ihre Ansichten Luccrn beförderlich mitthcilcn möchten.
Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelcgenhcite»:
Vogtei Rheinthal. «». Art. 205. Zollwcsen.
Grafschaft Sargans. Art. 178. Rheinwuhren.
Grafschaft Baden. r. Art. 100. Judlcatur- u. Compctcnzanst.
Vier ennetb. Vogt, iiberh. k Art. 77. Anstände mit Mailand. Art. 188. Kirchliches, Geistliche.