April 1608,
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>"'t ihn.» Fähnlein zu betteln gezwungen gesehen habe; 8. die Hauptleute können nicht mehr nach ihremfme» Willen die ihnen gefälligen Untcrofficicre behalten; es kommen Fremde und „Halbschwcizcr" in denDienst; eidgenössische Hauptlcute werden zu Fremden, als Mömpclgardern und andern gcstosscn und die Subaltcrncn werden, statt befördert, vom ersten zum zweiten Lieutenant und dieser zum Fähndrich zurükvcrsczt -9- im Weiter» beziehe man sich auf die bereits im Dcccmbcr 1697 geführten Beschwerden. Zu all diesen'bundcöwidrigen Verlezungcn der eidgenössischen Vorrechte komme noch der Bezug der Kopfsteuer/ welche nachder Andeutung des französischen Botschafters von einigen eidgenössischen Officicrcn, die sich darüber seiner Zeit'gcgcn das Vaterland zu verantworten haben werden, veranlaßt worden sein soll und wirklich noch bestehtAus der Erwägung dieser Punkte schöpft man die Bcsorgniß, nach der Rcduction der Compagnicn auf 1U5Mann werde keine öffentliche Werbung mehr verlangt, sondern den Hauptlcutcn angcsonnen werden, die Kom-pagnien ohne Begrüßung der Obrigkeiten zu ergänzen, so daß einige Familien und Particularen in denerblichen Bcsiz der Compagnien kämen. Die Ursache des Zerfalls des französischen Dienstes findet man über-haupt darin, daß nicht nur einige Orte besondere Volksaufbrüche bewilligt, sondern daß auch Hauptlcute undOfficicre eigenmächtig capitulirt und tractirt haben, was zur Folge hatte, daß die sogenannten Janitscharcn°dcr neu angenommenen Eidgenosse» und Halbschwcizcr, die in der Eidgenossenschaft weder Mittel noch Elternhaben, den ächten Eidgenossen den Dienst abjagen oder „vcrstümpeln." Um diesen Ucbclständen abzuhelfen,hält man für nöthig, daß sich alle Orte entschließen, wenigstens bei der mit obrigkeitlicher Mitwirkunggeschlossenen Kapitulation von 1671 zu verbleiben, ferner ohne gemeinsame Bcrathung keinem Ort innerhalbseiner Grenzen oder in gemeinen Herrschaften neue Werbungen oder die Errichtung neuer Compagnicn zu"lauben, wofür ein geringerer Sold ausgcsczt würde, als in der Kapitulation Stuppa, und endlich Sorgetragen, daß die Handhabung der Capitulation in Händen der Obrigkeiten verbleibe und den OfficicrcnJahrrcchnungSabschied von 1697 bei hoher Strafe verboten sei, zu deren Nachthcil etwas nachzugeben.Diese Ansichten werden zur Instruction auf die auf den 25. Mai nach Solothurn angcseztc Tagsazung inluu Abschied genommen. I». Um die Strolchen und abgedankten Soldaten vom Land abzuhalten, wird fürbringend erachtet, daß jedes Ort diesfalls eine gute Verordnung mache und streng handhabe. Als Musterr»>cr solchen wird diejenige von Bern vom 27. Januar sammt Formular von Laufpässen sämmtlichcn Orten"ud auch den Landvögten der gemeinen deutschen Vogtcicn mitgcthcilt. i—«. (S. u. d. Vogtcicn.) t. (Alleaulvcscndcn und zugewandten Orte.) Mit Schreiben vom 2V. Februar erklärt der König von Spanien denAusschluß der XIII Orte und der III Bünde in den RySwikcr Frieden. Da dieses dem Gesuche der Eidgcnosseuschaft nicht vollständig entspricht und den vertragschließenden Mächten vorbehalten ist, innerhalb sechsMonaten nach der Ratification befreundete Völker und Staaten noch in den Frieden einzuschließen, so wirdUlrich beauftragt, bei dem spanischen Gesandten oder beim König selbst auch den Einschluß der zugewandtenrtc zu sollicitiren. (Die Schirmortc dcö Abtes von St. Gallen, der Abt und die Stadt St. Gallen)"ccrn bedauert, daß Schwyz nicht anwesend sei, da der Abt Luccrn und vcrmuthlich auch den übrigen Schirm-^lcn mittelst Schreiben die Vermittlung seiner Mißhclligkcitcn mit der Stadt St. Gallen anhcimgcstcllt habe,/r Gesandte der lcztcrn, I)r. Höggcr, an den man sich dieser Angelegenheit wegen gewendet, habe aber auf" Vermittlung nicht eintreten wollen und behauptet, die Sache erleide wohl noch längern Anstand; fernerer behauptet, die Vermittlung in Rorschach wegen der Kreuzfahrt sei nur auf Ratification geschehen, so"h cs allem Anschein nach nur auf Verzögerung abgesehen sei, welcher der Faden abgeschnitten werden sollte.'"'Ach eröffnet ebenfalls, daß es auch für eine Vermittlung gewirkt habe und die Sache dermalen gern bei-