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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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März 16S8,

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Gesindel auf Schwcizcrgcbict überzuführen; 3. die Abführilng der gefährlichsten Luder ins Ausland, etwa"ach Bergamo, um sie in vcnctianischc Dienste zu stckcn, während die Weiber und Kinder unter Androhungscharfer LeibeSstrafcn auö dem Land gewiesen würden. Die Gesandten von Appenzell hinterbringen dieseVorschläge ihren Obern, haben aber etwelche Bedenken der Kosten wegen. Der Abt wird beauftragt, von'dieser Bcrathung der Stadt St. Gallen, den Landvogtciämtcrn Thurgau und Rheineck und den Acmtcrn vonArboir und Bischvfzell, die ihre Zustimmung mündlich und schriftlich hierzu gegeben, Mitthcilung zu machen.

S7S.

Conferenz der evangelischen Orte.

Schaffhausen, tlwlt, 25. März. (t5 a. K.)

Staalsa»»», Zürich. All». Al'sch, Bd. 7«, kol. 2.

Gesandte: Zürich. Heinrich Eschcr, Bürgermeister; David Heß, Statthalter. Bern. Emanncl vonGraffenricd, Venncr; Alexander von Wattcnwpl, Bauherr, beide des Raths. Evangelisch GlaruS.Johann Heinrich Zwicki, Landammann. Basel. Johann Balthasar Burkhardt, Obcrstzunftmcister. Schaff-Hausen. Johann Konrad Neukomm und Johann Konrad Wäpfcr, Bürgermeister; Johannes Kachlin,Statthalter; Heinrich Schalch, Sckclmcistcr; Johann Jakob Peycr, Sckelmrister; Johann Georg Sigrist,Dbcrvogt und des Raths. Appenzell - Außcrrh oben. Laurenz Tanncr, Landammann. Stadt St.Gallen. Johann Heinrich Hillcr, Bürgermeister; Leonhard Laurenz Höggcr, deö Raths.

n. Da von Herrn Oswald über seine Unterhandlungen in Wien ungünstige Berichte eingegangen sind,s" ist diese Conferenz angeordnet worden, um die PfandschaftSrechtc Schaffhausens im Ncllcnburgischcn undFrage der LoSlassung Eberhard JmthurnS ferner zu bcrathen. Nun legt Schaffhanscn nebst mchrern Be-ichten aus Wien einen Auszug seiner Documcnte über das sus tsrritoiii ot rolissionis, sowie über dasMannschaftörccht in den betreffenden Pfandschaftöortcn vor, worauf gutbefundcir wird, zwei Abgeordnete anbt" kaiserlichen Gesandten nach Zell zu schikcn, um rüksichtlich deS Fortbestandes der Pfandschaft, der Sistirnngcrbcinungöwidrigcn Arrestes im Ncllenburgischcn und der Gcfangenhaltung des Eberhard Jmthurn seineErmittlung anzusprechen. Der Gesandte verspricht nochmals, seine Verwendung für den Fortbcstand derPfandschaft und die Aufhebung deS Arrestes eintreten zu lassen, wenn Jmthurn libcrirt werde; die Gcfangen-haltung desselben möge zwar streng rechtlich begründet sein; allein sie beurkunde Mangel an Achtung gegeni>> Kaiser, dessen Vasall Jmthurn sei; Schreiben der evangelischen Orte an den Kaiser wolle er zwar an'hrc Adresse befördern, aber ohne alle Empfehlung, so lange die LoSlassung deö Gefangenen nicht erfolge;l"as die Pfandlösung betreffe, so haben sich mehrere vom Kaiser consultirtc Universitäten dafür ausgesprochen,die Befugniß hiczu vorhanden sei. Dieses veranlaßt eine nähere Besprechung über die Frage der Loö-'"ss""g JmthurnS, der sich seine Gefangcnhaltung durch Lästerung der evangelischen Religion, ihrer Dienerheiligen Orte zugezogen hatte; und obschon man findet, daß der Schnz der Religion um zeitlichen Vor-teils willen nicht aufgegeben werden dürfe, so läßt sich doch Schaffhanscn bestimmen, aus Rcspcet für den^aher den Jmthurn loszulassen, wenn für dessen künftiges besseres Verhalten Garantien gegeben werden,at solche zu bcrathen, wird durch ein an den kaiserlichen Gesandten erlassenes Schreiben eine Conferenz,