März 1698.
701
einführen, zu diScrcditircn gesucht, waö den König veranlaßt?, durch seinen Botschafter den bernischcn Abge-ordneten Sinner und Willading in Neuenbur^z mit Note vom 25. Februar, die abschriftlich dem Abschiedbeigelegt wird, einen scharfen Verweis zu geben und zu erklären, daß er nicht leide, daß die Brrncr oderwer immer sich daS Recht anmasscn, über das Schiksal Neuenbürgs zu verfügen. Bern suche auch, dieAusbürgcr mit der Stadt unter daö Stadtpannrr zu vereinigen, wodurch die Macht dcö Landesfürstengeschwächt und diejenige von Bern vermehrt würde. Sollte diese Vereinigung zu Stand kommen, so bliebe demFürsten nur noch die wenige Mannschaft von TraverS und Landcron; die übrige gcsammtc Mannschaft müßtevermöge des besondern Bündnisses mit Bern ziehen, so zwar, daß das Bündniß und Burgrccht den übrigendrei katholischen mitvcrburgcrtcn Städten im Kriegsfall nicht nur nuzlos, sondern dem katholischen Wesen derEidgenossenschaft insgemein zum Schaden und Nachtheil wäre. Eö geht dies auS einer Reihe von Berichtenaus Neuenbürg hervor, die dem Abschied beigefügt sind, und welche Licht verbreiten über die Pläne undBemühungen der dort anwesenden bernischcn Abgeordneten. ES verlautet zwar auch, daß die Stadt Neuen-bürg selbst der Umtriebe und gcwalthabcrischcn Manieren der bernischcn Gesandtschaft müde sei. — Währenddiese Angclcgcnhcitcn besprochen wurden, meldet sich im Namen des Standes Bern Herr Johann Jmhof,alt-Landvogt von Lausanne, zu einer Audienz an, die ihm sofort bewilligt wird. Der Vortrag desselbengeht dahin, wie sehr man Bern Unrecht thuc, wenn mau seiner nach Neuenbürg abgeordneten Gesandtschaftdie Verfolgung anderer Ziele und Absichten untcrschicbe, als die zwischen der fürstlichen Regierung und derStadt Neuenbürg entstandenen Streitigkeiten beizulegen. Bern habe zuerst Bedenken getragen, diese Vermittler-rolle anzunehmen, und nur auf Wunsch beider Parteien schließlich daö Amt eines Schiedsrichters auf sichgenommen, und sei dann hierin mit der größten Unparteilichkeit vorgegangen, einzig vom Verlangen geleitet,die unruhigen Geister zu stillen. Im Ucbrigcn sei es richtig, daß die Abordnung die Wiedervereinigung derIn- und Ausburgcr versucht habe, zu welchem Zwckc ihnen eine Frist von einem Jahre gcsczt wurde. Dieöwerde man hoffentlich Bern nicht verdenken, weil einerseits die Landcsfürstin sich dem Vorhaben nicht widcr-sczc, und anderseits die Vereinigung dem Burgrcchtbricf gemäß sei. Dieser Vortrag wird verdankt, mit derZusicherung, darüber den Obrigkeiten in Treuen zu rcfcriren. Die Konferenz kommt darauf zu folgende.»Beschluß: Da Bern seine Macht und Einfluß nicht ohne den höchsten Nachtheil und Abbruch der Rechteder drei mitvcrburgcrtcn Städte auszudehnen sucht, müssen die lcztcrn auf Mittel und Wege bedacht sein,wie dieser ungebührliche Einfluß und Druk Bcrnö in seine Schranken zurükgcdrängt werden könne, damitauch die andern vcrburgcrtcn Orte künftig ihr Ansehen bewahren und nicht einfach außer Acht gcsczt undübergangen werden. Sic können daher die ohne jede Anzeige unternommene Mediation nicht ungeahndetlassen und richten in diesem Sinne eine Zuschrift an Bern, mit dem Bemerken, erstens, man wolle denVersicherungen des LandvogtS Jmhof insoweit den Glauben nicht versagen, in der Hoffnung, daß Niemandsich über irgend einen Eingriff zu beschweren haben werde; zweitens, daß die Vereinigung der Mannschaftvon St. Blasse und Thiblc mit dem Stadtpanncr in keinem Fall zugegeben werde. Dem Gubcrnator unddem Rathc der Stände aber wird für daS gegen die drei Städte an den Tag gelegte schlechte Vertrauen dieMißbilligung ausgesprochen, mit der Mahnung, der Parteilichkeit und dem Partciwcscn keinen Raum zu^statten, die künftige Nachfolge im Fürstcnthum Gott und der Zeit und den gehörigen Richtern anhcimzu-sicllcn, und es inzwischen bei der bisherigen Söndcrung der Mannschaften bewenden zu lassen. Um aber^gleichen Bcgcgnisscn inskünftig überhoben zu sein, falls Bern seinen Versicherungen nicht nachkömmt undWeitere Eingriffe unternimmt, oder Neuenbürg nicht den drei Städten mit dem angemessenen Vertrauen