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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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März 1698,

377.

Konferenz der mit Neuenburg verbnrgrechteten katholischen Städte Lucern, Freiburg

und Solothnrn zu

St. Urban. 100», 5». u. 0. März.

Staatsarchiv Lucern. Acten - Neuenbürg,

Gesandte: Lucern. Johann Martin Schwytzcr, Statthalter, Frei bürg. Franz Philipp von Lautengenannt Heid, Schultheiß; Franz Niklauö Vondcrwcid, des Raths. Solothnrn. Urs Suri, Stadtvcnncr.

Da der Bericht eingetroffen ist, daß die von Bern nach Neuenbürg abgeordnete Gesandtschaft zurVereinbarung der zwischen dem fürstlichen Rath und der Stadt obschwcbcndcn Streitigkeiten sich mit derVermittlerrolle nicht begnüge, sondern, den Interessen des LandcSfürstcn lind der übrigen mitvcrburgcrtc»Städte zuwider, sich mit der künftigen Erbfolge in das Fürstcnthum und der Vereinigung der In- undAuSburgcr besäße, sahen sich die drei katholischen Städte veranlaßt, gegenwärtige Konferenz anzuordnen. A»sder Zuschrift des Gouverneurs vom 28. Februar an Lucern entnimmt die Confcrcnz, daß der fürstliche Rathden jeztmaligen Stand der dortigen Streitigkeiten nur mit „halber Lefzen" angibt und alle Einzelnhcitc»,auf denen der Zwist beruht und um die es zu thun ist, verschweigt, während der Inhalt des Schreibensdoch klar meldet, daß die durch die bcrnische Mediation versuchte Vereinbarung die Differenzen nicht »urnicht gehoben, sondern noch merklich verschlimmert hat, und daraus nicht nur eine Gefährdung der Ruhe derGrafschaft, sondern sogar der ganzen Eidgenossenschaft entstehen möchte. Bei dieser trüben Lage der Grafschastmußte cS sehr auffallen, daß man in Neuenburg so wenig Vertrauen auf die katholischen mitvcrburgcrtc»Städte seztc und ihnen von der Sachlage erst dann Nachricht gab, als die Unruhen bereits einen solchc»Schwung genommen, daß deren Beilegung nur mehr bei Anwendung der äußersten Sorgfalt möglich ist-Dieses Sondcrverfahren von Neuenbürg, das sich nur allein Bern anvertrauen wollte, muß die Empfindlichlc"der drei Städte um so mehr crwckcu, als die feierliche Burgrechtserncucrung erst vor wenigen Jahren,stattgefunden hat, und doch keine leere Ccrcmonic sein soll. Wenn einerseits die Stadt Neuenbürg daraufausgeht, sich von dcö LandcSfürstcn Autorität unabhängig zu machen, so ist anderseits sehr zu verwundern,daß die Herzogin von Nemours so hinläßig ist, daselbst so vieles der Stadt Bern in die Hände zu lcgc»Es ist bekannt, welch' weitaussehcnde Pläne Bern zur Zeit verfolgt, und mit welcher Klugheit cö seine tiefgehenden Absichten zu verbergen weiß, und mit welchem Gewichte es sich in den Angelegenheiten der Grafschaft jcwcilcn das freie Dispositionörccht anmaßt. Die Mission der bernischcn Abgeordneten, nämlich ^hochvcrständigen Schultheiß Siuncr und des Herrn Willading, dauere bereits viele Wochen, und demlauten nach ist es ihr nicht um die Schlichtung der bürgerlichen Händel zu thun, sondern es dürften ^wichtigere Dinge verhandelt werden, worin Bern nicht nur durch seine Großmacht, sondern auch hauptsächlichdurch sein enges Bündniß ein bedeutendes Gewicht in die Wagschale legen kann. Bern müsse cö bei sti»"Politik daran liegen, daß das Fürstenthum Neuenbürg nicht etwa in die Hand eines allzustarkcn, sondcr»eher eines schwachen Fürsten komme, um das bisherige Ucbergcwicht noch mehr zu befestigen. Kurz, es lic^am Tage, daß cS Bern nicht lediglich um die Mediation zu thun ist, hat cS doch bezüglich der künftig"'Erbfolge den Prinzen von Conti, unter dem Vorwand, Frankreich möchte die katholische Religion wicd"