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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Februar u. März 1698.

Endlich kommt noch in Vorschlag, dm Einkauf von jeder Art Getreide in Luccrn, die Spedition desselben. nach Uri und den Verkauf daselbst den Urnerschiffleuten, dagegen die Anhandnahme des aus Italien kommendenReises den Lucerncrn in Flüclen ausschließlich einzuräumen, und ihnen auch die Fuhr und den Verschleißdesselben zu überlassen. Diese Vorschläge werden beiderseits in den Abschied genommen. Uri lehnt aber »utSchreiben vom 25. Februar den leztcrn Antrag ab und beharrt auf dem Grundsaz der freien Concurrcnz>

S7tt.

Conferenz der Staude Bern und Freiburg.

Bern. WW, 2«. Februar bis !2. März.

Kantonsarchiv Arciburg. Bcrnrr Abschiede, Bd. k, S, 71.

Gesandte: Bern. Abraham Tillier, Venncr; Emanucl von Graffcnricd, alt-Vcnncr; Alexander vo»Wattenwyl, Bauherr; Beat Ludwig Thormann, des Raths. Freibürg. Karl Keßler, Sckelmcister; H»>^Peter voir Boccard, beide des inner» Raths.

». Die leztjährigcn Vorschläge über das Verfahren bei Zollübcrtretungen werden mit folgenden l5rgänzungcn angenommen: Wenn ein Bürger oder Unterthan des einen Standes mit verzollbaren Waarcn d«cZollstättcn des andern Standes umgehen will, so soll der Zöllner ihn auf den Tarif aufmerksam macht»/ihm den Zoll abfordern und verwarnen. Wer so gewarnt rükfällig wird, hat hundert Gulden Strafe z»bezahlen, oder die Hälfte seiner Waaren zurükzulasscn. Wer den Fehler zum dritten Mal begeht, bezahltzweihundert Gulden Buße, oder hat sämmtliche mit sich führenden Waarcn hinter sich zu lassen. I»—eu. Orbe und Tschcrlitz.) «I. Die Grenzlinie zwischen Vuibroyc und Auborangcs, sodann zwischen Oron l»Ville und Gillarenö wird cndgiltig festgesezt, und auch die daran sich knüpfenden Grcnzanständc,Wegsamen, bezüglich einzelner Grundstüke erledigt. «. Da die völlige Grenzbcreinigung noch nicht,gewünscht, durchgeführt werden konnte, verlangt Frciburg inzwischen bis zu Austrag der streitigen P»»^Belastung der Sachen im Statuquo, und führt klagend mehrere Vorfälle an, wo der Landvogt von On'»eigenmächtig gegen frciburgische Untcrthanen mit Bußen und gerichtlichen Verurthcilungcn vorgegangen wa^Die Gesandten von Bern laden den Landvogt zur Vernehmlassung ein, die alsobald eintrifft. Daraufh»'wird einstweilen angeordnet, daß beiderseits jegliche Eingriffe unterbleiben, und die Untcrthanen sich bei hoh^Strafe jeder Bcsiznahme der streitigen Objeetc, wie Wälder u. s. w., enthalten, bis die Grenzlinie zwisch^beiden Obrigkeiten bestimmt ist. t. Die Anstände zwischen den Gemeinden Oron lc Chatcl und Chcsall^einerseits und der Gemeinde Chapellc anderseits betreffend Weidgang, ferner die Prvccduren des Landvogtözu Rue gegen Georges Chcvalley in der Grange ü Caillet und Jakob Vcsinand und Jakob ScrbS ivcrdc»zur nähern Erörterung und wenn möglich Erledigung auf die nächste MarchbcrcinigungSconfcrcnz gkschlag"''Das Nämliche ist der Fall bezüglich der streitigen Ehrschazforderung des LandvogtS von Oron au J»h^'"Franz Monneh von Villard bezüglich der Wiese Praz Henry. Inzwischen wird diesem die Benüzung d>«'ß^Grundstüks freigegeben. (S. u. Grandson.) I,. (S. u. Orbe und Tscherlitz.) I. Frciburg verlangdie Freilassung seines zu Pctcrlingcn wegen vier an den Stand Bern schuldigen Säkcn Getreides inhaftirü"Untcrthanö Monney. Die Gesandten von Bern versprechen, sich über den Sachverhalt Bericht gebe» ß'