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December 1697.
gehandelt zu haben; eine Abänderung oder Erläntcrung desselben halte er nur mit Zustimmung beider Thcilcfür zuläßig. Hierauf gibt derselbe die Antwort auf die fraglichen Beschwerden schriftlich ein, bemerkt übrigensdabei, der Abschied von Luccrn sei etwas dunkel; er wünsche genauer zu wissen, was die V Orte eigentlichwollen; sofern sie den Postvertrag aufzuheben gedenken, wünscht er frühzeitige Anzeige. Da auS dieser Ant-wort zu entnehmen war, daß den Beständen? der Vertrag verleidet sei und sie den Orten Anlaß gebr»wollen, zuerst davonzustehcn, was man als nicht anständig ansieht, so wird Herrn Fischer angezeigt, st»n'Principalen sollen sich innerhalb zwei Monaten kategorisch erklären, ob sie dem Begehren der katholischeOrte ein Genügen leisten wollen oder nicht. Darauf wird von Fischer weiter eröffnet, das mailändhchcObcrpostamt habe seinen Principalen zugemuthct, ihr Postwcscn, daö sie in der Strada dclla Galla gehabt,in'S Hauptpostgcbäude zu verlegen, was troz ihrer Einsprache vom Gubcrnator selbst anbefohlen worden st't>indessen habe dieser auf nachhcrigcS dringendes Anhalten in Gegenwart zweier Herren versprochen, daßihre Post wieder zu den Drei Königen verlegen und dort die Briefe annehmen und wieder ausgeben mögcn,dem Vernehmen nach aber werde diesem Versprechen nicht Folge geleistet. Nach dieser Verhandlung wird derGegenstand in den Abschied genommen, mit der sorgfältigen Hinwcisung darauf, das Privilegium, die P"bbei den Drei Königen zu halten, möge gewahrt werden; bis zum AuStrag der Hauptsache soll aber de»Lauisern kein Entscheid gegeben werden. Zug eröffnet, daß cö in keine Abänderung dcö Postwcscnö eintretedürfe. ««. (S. u. Frciämter.)
Man sehe auch in dem Abschnitte HcrrschaftSangelegenheiten:
t. Art. 245. Justlzsachcn, Recht, Gericht. i»»i. Art. 349. Gerlchtsherrschaften.
«». „ 464. Zellwesen.
I». Art. 64. Verwaltung im Allgemeinen. «>. Art. 204. Zollwescn.
I».' Art. 334. Handels- u. Verkehrswesen. r. Art. 335. Handels- n. Verkehrswesen-
<?<!. Art. 2l9. Kirchliches, Glaiibcnss., Geistliche.
>n. Art. 487. Kirchliches, Geistliche.
I. Art. 343. Güterverkauf an Fremde !c.
373.
Conferenz der evangelischeil Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der Tagsaznng
Baden. im December.
Staatsarchiv Zürich. All». Absch. Bd. 75, toi. »SN.
Gesandte: Die gleichen wie auf der Tagsaznng; für evangelisch GlaruS Johann Friv^'Blumcr, alt-Landvogt und des Raths.
». Uebcr die Art und Weise, wie die Hauptgegcnständc dieser Tagsazung an die Sessionwerden sollen, findet man das Einladungsschreiben für maßgebend; darnach sott mit dem Jmpostowcst"dem Bericht des Rathssubstitutcn Ulrich über seine Verrichtungen auf dem Kreistag zu Ulm begonnen, ' ,mit dem inncrn Schirmwesen fortgefahren und mit dem Fcstungöbau von Hüningcn geschlossen werden. ,Schilderung der Gefährlichkeit dieses leztcrn Werkes empfiehlt Basel den Gegenstand zu besonderer ^mcrksamkcit. I». Die Gesandten von Zürich und Bern eröffnen, sie seien zum französischen Gesa»
Landgrafschaft Thurgau.
Vogtei Rheinthal.Grafschaft Baden.
Vogtei Frciämter.
Vier ennetb. Vogt, iiberh.Vogtei Mendris.