Deccmbcr IK97.
Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.
(Alle Orte und der Abt von St. Gallen.) Der Nuntius Michael Angclo Conti, Erzbischof vonTarsus, notificirt seine Beförderung zum Nuntius von Portugal; als Nachfolger meldet sich an Franz Aqua-viva. Luccrn wird beauftragt, in gemeinem katholischem Namen dem erster» für seine Dienste zu danken unddessen Nachfolger ein BcglükwünschungSschrcibcn zu erlassen, ob cS Aquaviva oder ein anderer sei, da daöwirkliche Eintreffen des erstem dem Vernehmen nach noch ungewiß ist. ». Der französische Gesandte sagtauf das früher an ihn erlassene Schreiben seine Verwendung zu, daß das Capucincrklostcr zu Straßburg derschweizerischen Provinz verbleibe und nicht der französischen zugctheilt werde, v. Auf Verlangen des De-bitors und GuardianS der Franciöcancr zu Freiburg stellt Schultheiß von Lantcn das Gesuch, cS möchtebei», französischen Gesandten dahingcwirkt werden, daß daö Kloster zu Straßburg sammt Zugchör ihremVrdcn wieder zugestellt werde, weil die Provinz den Namen davon habe und der Orden dieses nur um derReligion willen verloren habe. Obschon die Orte hiefür geneigt sind, wird der Schultheiß gleichwohl ange-best», sich zuerst beim französischen Gesandten zu erkundigen, ob er sich der Sache annehmen wolle. Aufde» erhaltenen günstigen Bescheid wird der Gesandte durch einen Ausschuß um seine Verwendung beim König"sucht daß dieses Kloster der straßburgischcn Provinz wieder zugestellt werden möchte. Anläßlich desVortrages von Bürgermeister Escher wegen Beschirmung des Vaterlandes äußern einige Orte die Absicht,"'an sollte das Benehmen der Unkatholischen bei verschiedenen Vorfällen rügen, ehe man sich bestimmt erkläre;besst» wird für besser gefunden, denselben in guter Manier, wie eS dann auch geschehen, das, waö noth-bndig zu verstehen zu geben, mittlerweile aber sich in gutbcwchrtcn Stand zu sczcn; insbesondere werdenTchwyz und Freiburg ersucht, RappcrSwhl, beziehungsweise die Stadt Freiburg wohl zu befestigen und zuschirmen x Bei dieser Gelegenheit ist auch wohlmeinend erinnert worden, daß die katholischen Orte, nachden, Beispiel der Unkatholischen, sich öfter in Confcrcnzen besprechen sollten. A . Auf die Eröffnung, daß der^"cit Mischen dem Abt und der Stadt St. Gallen in der Hauptsache ausgemacht und nur noch in einemVebcnpunktc unerörtert sei, wird gntgefundcn, die Sache nicht erliegen zu lassen; doch soll dabei getrachtetbrdm daß der erste Schritt wieder von der Stadt gcthan werde, damit man sich dann mit um so größer.»Vachdruk darin verwenden könne. In Betreff der Festung Hüningen wird angeführt, seiner Zeit seibhvlischcrscits Alles gcthan worden, um den Bau derselben zu verhindern, während gerade den Unkatholischcndann, kein wahrer Ernst gewesen sei. Luccrn, obwohl ohne Hoffnung auf Erfolg, glaubt, man sollte schon^ Scheines wegen wenigstens gegen die Erweiterung der Festung auftreten. Uri, Schwyz, Untcrwalden,Acholisch Glaruö und Appcnzell-Jnnerrhoden erklären instruirt zu sein, weder mündlich noch schriftlich^ für die Dcmolition einzulassen; Freiburg ist beauftragt, für die Dcmolition mitzuwirken, weil diese^ung ei„cr eidgenössischen Stadt gar zu nahe sei und auch die Waldstädtc von dorther angegriffen werden'°""tcn; es will sich übrigens von den andern Orten nicht söndern; Solothurn und der Abt von St. Gallen^lle» sich Pen andern Orten anschließen. Der Beschluß ist im gemeinen Abschied zu sehen. .»». (S. u.Thurau,) (Die V katholischen Orte.) Die Beschwerde von LauiS wegen Beeinträchtigung seiner
durch den Postvcrtrag mit Muralt und Fischer wird an die XII Orte gewiesen. Bei diesem Anlaß^ der junge Herr Fischer angefragt, ob er gegenwärtig im Falle sei, auf die früher von den V Orten""gegcbcncn Bcschwcrdcpunkte zu antworten. Dieser entschuldigt seine Principalcn wegen der ausgebliebenen^'lvvrt und erklärt, daß sie bei dem Instrument verbleiben wollen und auch glauben, demselben nicht zuwider-