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Dccember 1697.
französischen Dienstes geführten Beschwerden ist durch einen Ausschuß geprüft und in den meisten Punkte»gut gefunden worden, worauf eine Deputation dem französischen Gesandten die Befriedigung der Eidgenosse»ausspricht, daß der König den 1671 von Herrn Stuppa mit den Orten aufgerichteten Vertrag vollziehenlassen bereit sei; cS möchten aber auch noch einige der Kapitulation widersprechende Punkte derselben gc>»äßeingerichtet werden. Der französische Gesandte verhehlt hierauf seilt eigenes Mißfallen über einige Punkt'nicht und verspricht, sich für die nöthigc Abhilfe zu verwenden. Dabei bemerkt er aber, diese Kapitulationbeziehe sich einzig auf KricgSzcitcn; man solle bedenken, was gegen Holland und Spanien geschehen I« >übrigens wolle er für die Befriedigung der Eidgenossenschaft sein Möglichstes thun; wenn aber die Ofsicnrrnicht bestehen können, sso sei einzig ihr Luxus daran schuld. Gegenüber einem Antrag, die Officicrc »»^Androhung von Strafe und Ungnade zu einem capitulationsgcmäßcn Verhalten anzumahnen, läßt manbei dem guten Bescheide des Gesandten bewenden und gewärtigt die Wirkung der Verwendung desselben bon"König; übrigens wird der Gegenstand zur Berichterstattung alt die Obrigkeiten in den Abschied gcnoni»»'"I,. Von Zürich wird vorgestellt, wie sehr die Eidgenossenschaft durch die Festungen von Hüningen und Landökrön bedroht sei und wie der König von Frankreich in gegenwärtigem Frieden viele Fcstungen abgcM'b"habe, so daß man um so viel mehr erwarten dürfte, er werde eine solche Glinst auch seinen Freunden »>^Verbündeten erweisen; nach der Ansicht von Zürich sollte man daher mit guter Manier versuchen, daßder französische Gesandte für die Schleifung dieser Festungen verwende. Nach vielen vaterländischen Mcin»"^"wird beschlossen, den französischen Gesandten durch zwei Abgeordnete diesfalls sondiren zu lassen. Uri, Sch»'^'Untcrwaldcn, Zug und Appenzell-Jnnerrhoden erklären diesem nach ihrem Dafürhalten erfolglosenfern zu bleiben. Wirklich bringen dann die Abgeordneten der Session den Bericht zurük, der Gesandtesich dieser Angelegenheit nicht annehmen, habe übrigens aber bestimmt erklärt, daß jene Festungen keines»'^zum Nachthcil der Eidgenossenschaft, sondern zur Verthcidigung der Grenzen gebaut worden seien.
Bericht wird in den Abschied genommen. I. (S. u. Thurgau.) It. (Die XII Ennctbirg regierenden ^Dem Gubcrnator in Mailand wird dringend geschrieben, Tag und Ort zu bestimmen, damit die bck»""^Grcnzstrcitigkcitcn gegen Mailand einmal beigelegt werden können. Dem spanischen Gesandten wirdUntcrstüzung dieses Gesuches empfohlen. I. (S. u. Mcndriö.) i». (S. u. vier cnnctb. Vogt, übcrh.) "(Die XII Ennctbirg regierenden Orte.) Die Gemeinde Lauis beklagt sich, daß ihr durch den Postvtt^mit den Herren von Muralt und Fischer in ihrem Boten- und Courierdicnst nach Mailand Eintragwerde, und bittet um Schuz ihres bisherigen RechtSbcsizcS. Der junge Fischer hingegen wendet ^ ^Postwcscn sei ein obrigkeitliches Regal, und LauiS werde nicht darthun können, daß ihm daö angcspu') ^Recht von dcil Obrigkeiten crthcilt worden sei. Da aus der Diöcussion hervorgeht, daß zwischen dc» ^katholischen Orten und den Postbcständcrn noch Schwierigkeiten walten, wird die Entscheidung desfallcS bis zur Rcgulirung des Hauptgeschäftes eingestellt, auf Beschwerde einiger regierenden Ortc 'beschlossen, daß sich die Bcständcr des PostwcscnS um die Bewilligung derjenigen Ortc, welche bishergangen worden seien, anzumelden haben. (S. u. d. Vogtcien.) Nach Verlesung des vorliegt ^
Abschiedes wird aufmerksam gemacht, daß die Verhandlungen nicht geheim gehalten werden, so daß ' ^gewissen Herrn auf jczigcr Tagsazung ein Verweis crthcilt wurde. Es wird daher zur Bcrathung .Abschied genommen, wie diesem Ucbclstand gesteuert werden solle, damit jeder Gesandte seine Ansicht PVaterlandes Nuzcn frei und ohne Scheu eröffnen kann.