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November 1695 bis Februar 1696.
Ausschuß auf schwyzcrischci» Gebiete stünde, sollte die Mannschaft nach der Confession ausgeschieden und d>cEvangelischen nach Luccrn geführt werden, um daselbst nach Gutfinden eingereiht zu werden, die katholischeSoldaten aber sammt den Truppen von Luccrn wieder in'ö Toggenburg zurükmarschircn, um sie daselbst oderim Thurgau zu verwenden. Auf diese Weise sähe man sich derjenigen, die billiger Weise zu fürchten st>^entledigt und St. Gallen von seinem innern Anliegen gereinigt und in den Stand gesczt, den Thurgaucr"um so nachdruksamern Beistand zu leisten. Dieser Vorschlag rühre von dem verstorbenen Schultheiß Sonne»-bcrg her, so daß vielleicht mchrercö darüber in Luccrn zu finden wäre.
317.
Confcrenz zwischen Zürich, Bern und Genf.
Genf. 2U. November bis lliiX», :t. Februar. (18. November bis 24. Januar a. K l
Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. 74. tdl. !>«.
Gesandte: Zürich. David Heß, Statthalter. Bern. Daniel Jmhof, des Raths. Genf. Joh"""de Normandie, Studie; die alt-SindicS Jakob Pictct, Michael Trcmblay, Ezechiel Gallatin, Johannde la Rive, Ami Lefort.
Um das zwischen Genf und dem dortigen französischen Residenten d'Jbcrvillc waltendebeseitigen und der Stadt Genf die Huld des Königs von Frankreich wieder zu gewinnen, wurden von Z"r^und Bern Abgeordnete nach Genf gesandt. Als Bcschwcrdepunkte dcö Residenten werden folgende genannt'1. Der Abschlag der Erweiterung des Locals, wo er seinen katholischen Gottesdienst hält; 2. die Auffielt»^von Wachen in der Nähe seines Hauses, um den Zugang dazu zu verhindern; 3. die Abneigung des Vogegen Frankreich. Nachdem die Gesandten von Genf die ihnen widerfahrenden Plakercien und Beschwerdedie Hemmung dcö Verkehrs und die offenbaren Eingriffe in öffentliche Tractate nachgewiesen und gcgc»"^den drei Anklagen ihr Betragen vollkommen gerechtfertigt hatten, anerbieten die Gesandten von ZürichBern ihre Vermittlung und halten deshalb mit dem Residenten mehrere Besprechungen. Es wird ihnen »der Bescheid crtheilt, die Stadt habe keine Abhilfe für ihre Klagen zu erwarten, bis sie dem König in Beder drei Punkte Gcnugthuung werde geleistet haben. Ein Gleiches wird den Magistraten der Stadt »getheilt, mit dem Zusaz, daß der die Kapelle betreffende Punkt eine ausgemachte Sache sei und darüber » ^mehr werde unterhandelt werden; über die zwei andern Punkte verlange der König folgende vomgenehmigende Gcnugthuung: Das ganze Volk, Zehnt um Zehnt, soll vor den Rath berufen werden, ^ihm die Nothwcndigkcit deö Rcspcctö und der Unterwürfigkeit gegen Frankreich vorzustellen, dasselbe ^Acußcrungcn der Abneigung gegen lcztcrcS abzumahnen und ihm anzudrohen, daß die Zuwiderhandelnde» ^Störcr der öffentliche» Ruhe werden bestraft werden; vorher aber sollen die Pfarrer von der KanzelLeistung dieser Gcnugthuung empfehlen. Auf daherigcn Bericht genehmigt der Rath diese Vorschrift >bringt sie in Ausführung. Der Resident bezeugt darüber seine Befriedigung und führt an, daß nun >»mehr bleibe, als der Anstand wegen der Wachen. Die Vorstellung der Abgeordneten, diese Vorsorge st> ^die Sicherheit der Stadt nöthig, um die unbeschränkte Ausbreitung einer mit dem Bestände dcö Staates ^verträglichen Religion zu verhindern, findet keine Bcrüksichtigung. Auf die Frage, was für ein annch»'^'
Zcrwürfniß