November 1694,
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Tröndli nie zu einem billigen Vergleich habe herbeilassen wolle»; Zürich möchte bis auf weitere Mit-teilung der Obrigkeit mit der Antwort nach Waldshnt zuwarten.
Man sehe auch in dem Abschnitte HerrschaftSangelegcnheite»:
^udftrasjchast Thursta». r. Art. 20». Jurisdictions- ». HeheitSrechte.
^>er ennetb. Bogt, überh. I». Art. 70. Anstände mit Mailand.
316.
Conferenz zwischen dem Abt von St. Gallen und dein Landvogteiaint Thurgan.
Wyl. 21». November.
Staatsarchiv Kiicer». Acte» Wartauerhandel.
Gesandte: Abt von St. Gallen. Der Statthalter zu Wyl; Freiherr Fidel von Thurn. Land-rste i am t Thurgan. (Unbekannt.)
Bei Anlaß der leztcn Tagsazung in der Wartaucrangclegenhcit hat Luccrn für nöthig erachtet, daßtische» dem Fürstabt von St. Gallen und dem Landvogtciamt in Fraucnfeld eine Besprechung stattfinde, inwelcher Weise dieser Enden im Falle eincö Krieges das katholische Wesen, wenn auch nicht durchaus erhalten,^ doch von dem Untergang gerettet werden könnte, und waö die katholischen Thurgaucr aus sich selbst zu^^n dagegen St. Gallen zu ihrem Schuze mitzuwirken vermöchte. Die Conferenz nimmt zuerst
^Mitniß von dem, was in den leztcn Unruhen der Jahre 1661 und 1664 in der gleichen Angelegenheit^athc» und beschlossen worden, woraufhin nach gründlicher Erwägung folgende Abrede getroffen wird:" Ausbruch ciucS Rcligionskrieges hat der Abt die Städte Arbon und Bischofzcll frühzeitig in Bcsiz zu"chmcn und nach Wyl eine starke Bcsazung zu legen. Thurgan hingegen soll Sonncnbcrg, Tobel, Fischingcn'"'d andere vcrtheidigungSfähigc Punkte nach Nvthdurft besezcn, lind namentlich sich der Stadt und deschlvssis Fraucnfeld zu bcmcistcrn suchen, sofern nicht etwa vorher die katholischen Orte unversehens übcr-^»ipclt worden wären. Wenn Arbon, Bischofzcll, Wyl, Fraucnfeld und der Bezirk LommiS bis nachfingen mit crklcklichcr Mannschaft versehen sind, und die einzelnen Orte auf zwei drei Stunden weiteinander in guter Eorrcspondcnz stehen und bereit sind, einander in der Noth bcizuspringcn und dicS. ^ durch das Landvogtciamt sorgfältig geleitet und organisirt wird, ist nicht zu bezweifeln, daß Thurgau^>crt Schranken der Treue und dcö Gehorsams, wenigstens für einige Zeit bis zum Anmarsch einer^ßcrn Macht zu behaupten sei, da die Untcrthancn doch jederzeit eine innerliche Furcht und Schrecken vor^ natürlichen Obrigkeit, so lauge diese eine gute Haltung einnimmt, empfinden. Da man aber zur AuS-^ ^u»g diifffs Planes kathvlischcrscitS eine ziemliche Mannschaft bereit und fertig zur Hand haben muß,^'bt alle genanutcn Pläzc gleichzeitig und fast unvermerkt occupirt werden können, muß Thurgau auch^ 'sen, ob nicht gerade für diesen Zwck der Abt Hilfstruppcn geben sollte. Die Gesandten des Abtcö nehmen^ Gesuch kg rokoronckum und geben glltc Vertröstung. Freiherr von Thurn schlägt sodann noch folgendenvor: Einige hundert Mann von Luccrn in Verbindung mit einigen von Schwyz sollten im Kriegsfall. das Toggenburg cinrükcn und diese Landschaft im Namen des Standes Schwyz dahin vermögen, ihmder bestehenden Verträge lind des Landrcchtcö mit einem namhaften Ausschuß zuzuziehen. Sobald dieser
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