November 16K5.
zunftmeister. Schaffhausen. Johann Konrad Wäpfcr, Bürgermeister; Johann Köchlin, Statthalter. StadtSt. Gallen. (Entschuldigt.) Genf. Jakob de la Rivc und Michael Tremblap, beide alt-Sindicö.
». Mit Schreiben vom 15. Oetober a. K. hatte Genf den mitvcrbündeten Städten Zürich und Bcr»einläßlich auseinandcrgcsczt, der französische Resident d'Jbcrville habe seine frühere gute Zuneigung zu ih»c»verloren und den König in üble Stimmung vcrsezt, so daß sie nun allerlei Vcxationcn auögesczt seien. DUUrsache dieser Veränderung rühre daher, daß sie dem Residenten abgeschlagen haben, das Zimmer, in dein "und seine Vorfahren ihren Gottesdienst gehalten haben, zu erweitern; ferner daß sie, wie früher auch ist'schchen, an den Straßen, wo anderes Volk aus Aberglauben oder Ostentativ» in großer Masse sich zu dic>u»PrivatgottcSdienst hindränge, Wachen aufgestellt haben; endlich weil bei der Kunde von der Eroberung m'"Namur Frcudcnfcucr gemacht worden sein sollen, während sich diese nur auf Hanfstcngelfeucr beschränkte»/welche zu dieser Zeit des Hanfbrcchcnö üblich seien. Mehrere dieser Unklugen seien wirklich bestraft u»einigen daselbst wohnenden Engländern untersagt worden, die beabsichtigten Feuerwerke auszuführen. Allesdas müsse dem französischen Hofe dcrmasscn widrig vorgestellt worden sein, daß sich derselbe vcrlczt zeigte unddazu schritt, die Stadt Genf an ihren authentischen Rechten zu St. Victor und Ehapitre, mit Hemmung ^Verkehrs im Allgemeinen und mit Lebcnsmittclsperre insbesondere, zu kränken; Genf bat daher beide verbukdctcn Stände um Absendung einer Gesandtschaft, die ihnen mit Rath beistehe. Die angesprochenenglaubten aber nach dem ähnlichen Vorgang von 1679 diesen Gegenstand in rcligivnsgcnössischer Gemeinstkcit behandeln zu sollen und luden die evangelischen Städte sammt Genf zu gegenwärtiger Confcrcnzwegen deren Nichtbcsuchung die Stadt St. Gallen sich entschuldigt. Daselbst eröffnen die GesandtenGenf mündlich die oben erwähnten Zerwürfnisse, und legen die diesfalls mit Gcnerallicutcnant von Stupl"'in Paris gepflogene Eorrespondcnz vor, in welcher der lcztcrc die Hanffcucr nicht als Entschuldigunglassen will, sondern behauptet, der üble Wille der Genfer gegen den König sei bekannt, und daß sie sichandern Benehmens zu befleißen haben, wenn er sich ihrer Sache, wie bisher, annehmen soll. NachBcrathung wird gefunden, daß der französische Resident ohne Roth und gegen das Völkerrecht und die »gemeine Praxis die Erweiterung dcö Localö für den katholischen Gottesdienst verlange, und daß der Zudnublso vielen fremden Volkes zu demselben verdächtig sei; cS wird daher beschlossen, die Gesandtschaften ^Zürich, Bern und Genf seien an den französischen Gesandten in Solothurn abzuordnen, um demselbenwahre Sachlage vorzustellen, die Genf so unverdient drohenden Gefahren zu schildern und namentlichdarauf hinzuweisen, daß die gegen Genf erhobenen Vcrläumdungcn nicht wenig von dessen ungetreuem,Religion und Vaterland abgefallenem Bürger, alt-Großwcibel Dupuis, herrühren, der an den Porte» >Stadt zum Juge-Maje von Ternier und Gaillard befördert worden sei. Auö dem Erfolg dieser - ^werde sich dann zeigen, ob eine Absendung von Repräsentanten »ach Genf noch nöthig sei. InzwischenGenf laut Abschieden von 1666, 1667, 1686, 1687, 1691), 1691 und 1692 getreues Aufsehen und m'tch^falls hilfreicher Zuzug zugesichert. I». (S. u. ennetb. Vogtcien übcrh.) v. (S. u. Thurgau.) «I.Schaffhauscn wird eröffnet, die vordcröstcrrcichischc Regierung zu WaldShut beschwere sich mit nachdc» ' ^Beimischungen zu Gunsten ihres Salzdircctorö Johann Adam Tröndli wegen der nculichcn Abcrkcnn»»ö ^Straße über Ellikon für fremde Gütcrwaarcn. Die Gesandten Schaffhauscns erklärten, hierüber nichtzu sein, berichten aber, daß dem Herrn Tröndli das Niedcrlaggcld für ein Faß Salz von sechs »nf ^ ^Kreuzer hcruntcrgcsezt worden sei, dieser nun aber zum Dank die alte Zollstätte mittelst der Ellikcrstr»!"' ^fahre; man erwarte aber, Zürich werde bei seiner freundeidgcnössischcn Erklärung verbleiben, um so »»^