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August u, September <693.
aus dcr Stadt St. Gallm verreisen wollen, wird rrstcrcr auf den Kriegsfall ermahnt, mit der schönen Man"schaft von ungefähr siebentausend Mann in Zeiten dcr Stadt St. Gallen bcizufpringcn, bevor sich ihrer derAbt bemächtigt habe. In dcr darauf folgenden allgemeinen Session wird die Duplik dcr katholischen bellst«-ligten Orte angehört. Zürich verzichtet auf eine Widerlegung dieser Eingabe, da dies nur einen iiiinurwährenden Schriftcnwcchscl nach sich ziehen würde. Gegen Abend versammeln sich die unbcthciligtcn evaMtischen Orte bei den Gesandten von Bern, welche ihnen einen neuen, ganz kurz gefaßten VcrglcichSvorschlnstvorlegen, dcr genehmigt, und da er dem Vernehmen nach auch von Zürich nicht weit geworfen werde, den16. September (26. n. K.) in allgemeiner Session dcr Unbcthciligtcn vorgebracht wird; derselbe lautet: Gleich-wie das zu Wartau vorgenommene katholische RcligionScxercitium aufgehoben, also sollen die aus selbig^Anlaß zwischen den regierenden Orten des Sarganserlandcö entstandenen Contestationen auch aufgehoben »istkeinem Thcil dadurch etwas benommen noch gegeben sein; daneben allerseits dahin gewiesen, in vorfallende"Sachen und Geschäfte» sich den aufgerichteten Bünden, Landfrieden, authentischen Abschieden, Verträgen und dc>"Friedensschlüsse gemäß zu verhalten und zu conformiren, als das wahre und gewisseste Mittel, durch desst"getreue Beobachtung eidgenössisches Vertrauen, Liebe und Einigkeit in unscrm liebwertsten Vaterland bestellund conscrvirt werden kann. Die unbcthciligtcn katholischen Orte nehmen diesen Vorschlag für eine hal^Stunde zum Bedenken und geben ihn wieder mit dcr Verbesserung ein, daß im Anfang bei dem Wortgehoben „bckanntcrmassen" eingeschaltet und die Formel: daß Niemanden etwas benommen noch gegeben st'"soll, an den Schluß versezt, endlich, daß das Wort Friedensschluß ausgelassen werde. Bei diesem Anlast 'in dieser Relation vorzumerken thunlich erachtet worden, daß die katholische Partei in dieser Ncgociat""'nichts so sehr geirrt, als genannter Friedensschluß von 1656, der den Evangelischen in Ansehung des Pechsehr vorthcilhaftig ist, weshalb jene ihn durch allerhand Subtilitätcn zu encrvircn und auf die Seite zu stst"gesucht hat. Die evangelischen Orte haben gegen die Einschaltung „bckanntermasscn" nichts einzuwenden,klären aber die andern Abänderungen als durchaus unannehmbar, namentlich die Wcglassung des ^ ^schlusscs, dcr mit vielem Blut besiegelt worden. Die katholischen Orte begründen die Auslassung damit, d"stFriedensschluß schon in dem Begriffe von authentischen Verträgen verstanden werden könne, und die nanicnAnführung dieses spcciellen Instruments den katholischen beteiligten Orten Anlaß geben werde, denvon 1662 auch cinzurükcn. Darauf wird den Katholischen, nach Kenntnißnahme von dcr eigentlichenschaffcnhcit des leztgcnanntcn Vertrags crwicdert, dieses sei kein authentischer, wie man sage, mit vier Siegverwahrter Vertrag, sondern ein einfacher, durch die damaligen Säze vermittelter Abschied, dcr zwar in »cdcr Einsczung des Prädicantcn zu Wängi gutgeheißen, im Weitem aber von Zürich nichtworden sei. Ucbcr diesen Bericht simultirtcn die unbcthciligtcn katholischen Orte etwelche Bestürzung, "aus ihrem frühern Verfahren erscheine genugsam, daß sie das wohl gewußt, zumal sie auch diesen .in den Verhandlungen von 1667, 1619, 1627, 1642 und 1656 niemals als authentisch angeben ^auö welchem anzunehmen sei, ihre Absicht sei gewesen, diesen Bastard in gegenwärtiger Handlung ^indirccte zu legitimircn, was in künftiger Zeit wohl zu obscrvircn sein wird. Daraufhin hat manglichen, daß das Wort „bckanntermassen" beigefügt, dcr Friedensschluß darin admittirt und am SchlusstmalS wiederholt werden soll, „alles in abermaligem Verstand", daß keinem Thcil dadurch (nämlich durch ^Handlung) etwas benommen oder gegeben sein soll. Damit dieser Vorschlag von den Parteien destoangenommen werde, soll man bei Eröffnung desselben anzeige», daß er von den unbcthciligtcn Orten eM ^gutbcfundcn worden, inzwischen aber reinen Mund halten. In dieser Session vergleicht man sich