August u, September 1695.
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Instruction nur auf gütliche Handlung gehe. Hicvon wird gleichen TagcS den undetheiligten Orten Anzeige^niacht, mit dem Beifügen, daß die Gesandten von Zürich ihre Entschließung schriftlich eingeben werden undkeine weiter» Instructionen erwarten können. Laut Bericht der zwei katholische» Ausschüsse sei bei den^heiligten katholischen Orten allzeit das alte Lied und keine fernere Auslassung anzutreffen. Bei diesemSachverhalt besprechen sich die Orte über die Eventualität eines Bruches, in welchem Fall man zuerst trachtens°>l, diesen Streit einer andern Tagsazung anhängig zu machen und die Parteien inzwischen zu vermöge»,b"ß sie erkläre», bis dahin zu keinen Tätlichkeiten zu schreiten. Man sprach auch davon, Mahnschreiben anbie bcthciligtcn Orte zu erlassen. Eö ist jedoch damals kein bestimmter Beschluß gefaßt wordcu. 9. DenSeptember (16, n.K.) wird die Erklärung von Zürich und die darin enthaltene Anrufung des Rechts den^angelischcn Orten eingegeben und von diesen der allgemeinen Session der Unbcthciligten überwiesen. Der^chtssaz geht dahin, ob das Verfahren, Mehren und Erkennen der katholischen regierenden Orte in Rcligions-""d landfricdlichcn Sachen, auch das Befehlen darüber durch die Majora in einer gemeinen Herrschaft statt-est sei oder nicht, und ob nicht vielmehr de», Landfrieden, authentischen Abschieden und Verträgen, insbesonderee« von 1632 und de», Friedensschluß vou 1656 gemäß sei, daß iu landfricdlichcu Sachen alle regierendenDrtc sämmtlich handeln und bei widersprechenden Meinungen Streitsachen bei den unparteiischen Orten zußü'lichcr oder rechtlicher Entscheidung anhängig gemacht werden sollen. Diese Erklärung wird von den katho-''schcn bethciligtcn Orten in Verdenk genommen; und die Katholischen trieben gleichzeitig daran, da GefahrVerzuge und die Glut leicht in Feuer ausbrechen möchte, keine Zeit zu verlieren, die zur Erhaltung desRedens dienlichen Mittel an die Hand zu nehmen; man müsse einmal dem nähern Ucbel wehren, das^cherischc RechtSbot und diese Ncgoeiation werden den Krieg nicht fordern, wohl aber die Disposition der""terthancn. Die Gegenerklärung der intercssirten katholischen Orte wird den 7. September (17,n,K.) der""bethciligtcn Session, und von dieser den Gesandten von Zürich eingegeben, Sic geht dahin, das dem Land-Rcding auf der Taglcistung zu Zug bezeugte Mißfallen beweise heiter, daß die katholischen regierenden^'e keine Ungebühr wollen; man habe auch Zürich nie übergangen und habe dem Wunsche, mit minder gcbun-Händen zu dieser Tagsazung zu kommen, nachgelebt. Zur Bezeugung der friedlichen Absichten erklärenb'c Orte Luccrn, Schwyz, Zug und katholisch Glaruö, den von Landvogt Rcding eigcnthätig eingeführten^'esdicnst in Warta», dessen Niemand begehrt, für ihren Thcil aufhören zu machen, immerhin jedoch unter^behalt der Bcfugsamc betreffend Einrichtung der katholischen Rcligionöübung. Die übrigen katholischen^heiligten Orte übernehmen diesen Punkt den Obrigkeiten zu hinterbringen. Alle Orte insgcsammt erklären,de» Bünden, Verträgen u, s. w. zu verbleiben und nichts zu suchen, was diesen zuwider sei. Darausdaß sie, die katholischen Orte, allen Neuerungen in der Eidgenossenschaft abhold seien und ihnen daher^ Rech,sbot von Zürich auch beschwerlich fällt und sie wünsche», damit verschont zu werden. Die von'"'"ch verfaßte und von den evangelischen Orten genehmigte Replik wird den 8. September (18. n, K.) Nach-'"""'gs der allgemeinen Session eingelegt, 1<>. Den 9, September (19,n. K.) versammelt sich in Folge Klage^ stanzösischm Gesandten wider die Bürgerschaft von Genf wegen großer Jnsolcntien anläßlich deö Ucbcr-von Namur an die Alliirtcn die evangelische Session; dieser eröffnet Zürich, da die Tagsazung unvcr-'Htetcr Dinge zu Ende rükc und die Katholischen stärker als je rüsten, insbesondere im Thurgau, wo man"Katholischen aufmuntere und den Evangelischen ihre Verbindungswege abschneide, hätten die Gesandtenmit den evangelischen Orten über die gegenseitige Hilfeleistung zu bcrathcn. Die evangelischen Orte^hcn sich diesfalls auf die bereits bestehenden Abschiede. Da die Gesandten von Appenzcll-Außcrrhodcu und