572
August ». September 1695,
durch cs den Anschein hatte, als wollte man den Schiffen den Rükwcg versperren. Das Mandat betreffend,sei dasselbe so verfaßt, daß Zürich die Hände gebunden hätte und sich zur Ruhe begeben müßte, wie ii»»nrdie Katholischen ihm entsprechen würden. Das Mandat müsse daher zuerst abgeändert werden. Von diesengegenseitigen Mitthcilungcn wird den 2. September der unintcrcssirtcn Session Kcnntniß gegeben; gleichstübZwird die genauere Erklärung von Zürich und evangelisch Glaruö verlesen und den bcthciligtcn katholiiclst"Orten zur Rükäußcrung mitgetheilt. 8. Den 3. September eröffnet Schultheiß Heid im Namen der betheiligü»katholischen Orte der Versammlung der unbcthciligtcn Orte, daß die zürcherische Deklaration jede Hoffnungzu einem Abkommniß benehme; die katholischen Orte würden ihren Bescheid darüber schriftlich aufgcsczt haben,wenn sie nicht die Subtilitäten, so in dergleichen schriftlichen Erklärungen vorgegangen, davor gcwarnct hätte»'Darauf wird der frühere Ausschuß ersucht, noch einmal über das Geschäft zu sizcn. Das Ergcbniß war, dal>die evangelischen und katholischen Ausschüsse zwei neue Vorschläge fvrmirtcn. Da aber der katholische Vor-schlag eine» Punkt, wie man sich in dergleichen Vorfallcnhciten künftig verhalten soll, in einer evangelischescitö ziemlich beliebigen Form enthielt, während daö Projcct der Evangelischen dessen gar nicht gedachte, reu»es die zwei katholischen Herren, sich so weit herausgelassen zu haben; sie ließen eine halbe Stunde »ach ^Sizung ihre Eingabe durch ihren Secrctär wieder abfordern; sie war aber bereits den Gesandten von Z^zugestellt, weshalb katholischcrscits gleichen Abends spät unter dem Vorwand, ihr Project sei zu wcitlänböund das evangelische kürzer, den Gesandten von Bern ein neuer Vorschlag an die Stelle dcS abrogirb"früher» eingehändigt wurde. Tags daraus (4/14. September) sind die vier Committirtcn nochmals zusai»»»'»getreten; die zwei evangelischen Herren theilcn ein modificirtcö Projcct mit, was die katholischen vcranlai 'ebenfalls einen andern Aufsaz zu machen. Da man sich über eine gleiche Form nicht einigen kann,die zwei lczten Projekte beiderseits den Parteien zur Rükäußcrung eröffnet. Ein gleichen TagcS von Z"den evangelischen Orten eingereichtes Vcrglcichsproject, das bei der Gegenpartei augenscheinlich keine An»nh"'finden würde, wird einfach unberührt an seinen Ort gelegt, Da den 5. September (15. n, K.) die Ans!clDder Session der unbcthciligtcn Orte rcfcrircn, daß sich die Parteien wegen obhabcnder Instructionen »nähern können, werden diese crmahnt, sich entweder um mildere Instructionen zu bewerben und inzwissistuBaden zu verharren, oder aber den unbcthciligtcn Orten selbst andere Mittel und Wege zu eröffnen, dir ^zu ciucm erwünschte» Accommodcmcnt führen. Ferner soll mit Zürich insbesondere geredet werden, daß "Stand das beschlossene Mandat in Ausführung sczc. Ucbcr evangelisch Glaruö klagte man bei diesem ^daß es neuerdings eine Brüke über die Linth geschlagen habe und bei Nicdcrurncn Schanzen auswerfe-halb soll auch dorthin geschrieben werden, daß alle diese Anstalten wieder abgeschafft werde». Obige Be> )werden den Gesandten von Zürich und evangelisch Glarus durch die zwei evangelischen Ausschult ^
bekannt gegeben; darauf wird von jenen erklärt, cs sei in allwcg besser, unvcrrichtctcr Dinge hcimzurcüt 'N, ^einen so capiioscn Vergleich einzugehen; da die Güte nicht Plaz finde, wolle man in Gottes Name» ^Recht anrufen. Das Mandat betreffend, müsse Zürich darauf beharren, daß cö vorerst modisicirt wer!" " ^Gesandte von Glarus eröffnet insbesondere, die fragliche Brüke sei keine Neuerung, da schon früher ,gleicher Stelle gewesen, und wenn dem nicht so wäre, so wäre hiczu genügsame Ursache und Anlaßdurch das unlängst gebaute Kapuzinerkloster, das inwendig mehr einer Festung als einem GotteshausVon dem Schanzwcrkc wisse man nichts; man glaube, cs sei nur eine Erfindung des glarucrischc"gesandten katholischer Religion, dessen Reputation und Charakter genugsam bekannt sei. Was den objchwt'^ ^Handel selbst betreffe, könne evangelisch Glaruö, wenn Zürich daö Recht anrufe, nicht mithalten, b"