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August u, September 1K9Ü,
dafür zum zweite» Mal die Waffen ergriffen hatten, nie einlassen werden. Der Vorfall in Uznach könne »i stbeschönigt oder entschuldigt werden, dafür solle man von Schwyz für die beschädigten Zürcher die gebührendeSatisfaction verlangen. Der Erfolg dieser Session war, daß Sekclmcister Sinncr, Obcrstzunftmcistcr VnrbHardt, Schultheiß Heid und Baron von Thun, beauftragt werden, einen unvorgrciflichen Vergleich zuwerfen und der Session aller unbethciligtcn Orte zur Ucberschauung vorzulegen. Diesem Ausschuß proponirtc»die evangelischen Mitglieder den 28. August a. K. folgende Säze zu einem Vergleich: 1. Das cigenthätigc Wr-fahren des Landvogtö Rcding soll getadelt und mit Strafe oder wenigstens mit einer Ccnsur belegt werden»2. der katholische Gottesdienst zu Wartau soll aufgehoben und die Sache wieder in den chcvorigcn ^b'»dgesezt sein; 3. in Ansehen der Amtleute Gewalt soll für das künftige festgestellt werden, daß sie ohne Zust"'^mung der regierenden Orte nicht befugt sein sollen, irgendwelche Neuerungen in Ncligionösachen vorzunchnn»'4. weil die Abschiede von Zug und der lczten Jahrrcchnung von der katholischcrseits prätcndircnden BeNstsamc „chargirt", soll zu ctwclchcr Sicherheit der Evangelischen die Gebühr geahndet werden; 5. endlich st'man alle darüber vorhandenen Abschiede, Landfrieden, Vertrüge und Friedensschlüsse vorbehalten. Antwort dklkatholischen Ausschüsse: den ersten Punkt betreffend, soll man es bei einer einfachen Ecnsur bewenden lasst"/da die bctheiligten Orte, besonders Schwyz, dessen Gerichtsbarkeit Rcding, als bereits von der Vogb''abgezogen, wieder allein unterworfen ist, ein Weiteres obnehin nicht gestatten würden. Dann soll man >» )so rauh sezen, daß der katholische Gottesdienst zu Wartau aufgehoben sei, sondern daß dies auf Ersuche" ^unbethciligtcn Orte und ihnen zu Gefallen und Rcspcct geschehe, jedoch mit Vorbehalt des Landfriedens, eVertrags von 1k>12 und anderer authentischer Vertrage. Drittens werde besser sein, desjenigen, was z"und iit leztcr Jahrrcchnung vorgebracht worden, gar nicht zu gedenken, sondern es, als wäre niemals dav^geredet worden, unberührt zu lassen. Dann wollen sie das Wort Neuerungen nicht leiden u. s. w.; endlich stam Schluß die Berufung auf den Landfrieden u. s. w. wegfallen, da dies bereits bei dem zweitengeschehe. Nach vielfältigen Contcstationcn lassen die vier Ausschüsse ihren Vorschlag an die Scsist"Unbethciligtcn gelangen, welche durch ihre Secrctürc Rathsexspcctant Gabriel Groß von Bern und UntcrvnBeat Anton Schnors von Baden das Project zu Papier fassen läßt. Nachmittags wird der Vorjch^sämmtlichcn bethciligtcn Orten eröffnet und beiderseits zum Bedenken genommen, ti. Die Gesandte»Zürich erklären den 29. August a. Ä. einer evangelischen Session, der Vorschlag sei für sie gar nichtbar, da man ihnen zu Zug lind in dein Congrcß zwischen den Parteien selbst ein Gleiches, wo mstst "angeboten hatte. Zürich wolle die Sachen lieber im dcrmaligcn Stand Gott und der Zeit überlassen ">stAbschied verreisen; es habe Befehl, eine Erläuterung über den nun so lang angcstandcncn Streit zu .und verlange daher vertraulich die Ansicht der evangelischen Orte, ob sein Begehren betreffendRecht und die Parität begründet sei oder nicht. Daraus erzählen die unbethciligtcn Orte, wie esMarkten des Projcctö zugegangen, bei dem die Evangelischen aber nicht allein Meister gewesen seien-Beantwortung der gestellten Frage wird dagegen Bedenkzeit verlangt. Im Ausstand von Zürich ""b ^ ^findet die Session, man könne Zürich auf seine Frage nicht kategorisch antworten, ob es Recht lstst" ^nicht, namentlich weil eine solche Erklärung dem Eharaktcr eines Richters rcpugnircn würde. Wen» " ^gerichtet sein müsse, finde man besser, sich cvangclischcrscitS nur an den Spccialfall wegen Wartau Z" stund das Gencricum nicht zu berühren. Da aber dermalen hauptsächlich nur eine Erklärung der cvawst' ^ ^Partei über den Vorschlag zu thun sei, wird schließlich gefunden, weil die Evangelischen wegen ihres ^gangs, auch ihres Standes als Kläger sich zuerst zu erklären haben werden, soll man die Sache dah>"