568
August u, September 1696.
Ist sich dann zn verwundern, wenn Gott der Herr abermalcn mit Zornsgerichten uns gcdräuet? Oder >1auch wohl zu glauben, daß er sich länger mit uns gedulden, sondern diclmehr, wie andere Nationen,mit seinen Strafgerichten ausmachen werde? Ist auch zu glaubcip daß etliche eiucn alles sehende», a 'wissenden, gerechten Gott im Himmel oder einen leidigen Teufel in der Hölle glauben ? Von deswegen w»nothwendig sein, diesen Dingen in wahrer Furcht GottcS nachzudenken nnd auf Mittel, den zornigen l oferner auf unserer Seite zu behalten/'
:w<>.
Umständliche Relation des Nathsexspectanten Gabriel Groß von Bern, als nnparteiischeuevangelischen Secretärs, über die Verhandlungen der evangelischen, insbesondere derevangelischen unbetheiligten Orte während der außerordentlichen Tagsaznng zu
Bade». in» August u. September.
Staatsarchiv Zürich. Acten Wartauerhandcl.
1. Dm 29. August (19. a. K.) verstümmln sich säinmtliche evangelische Orte wegen mehrerer Geheulund Sicherheit in dem Bcrncr HauS; Burgcrnicistcr Eschcr dankt vorläufig für die viele Mühe undin dem Wartaucr Handel und erzählt, daß Zürichs Bürgern und Hintersassen seit lcztcr Tagsaznng b"'Luccrn zwar alle eidgenössische Freundlichkeit erwiesen, in den Ländern aber von nichts andern, geredet wer ^als von Krieg und Kricgsgcschrci, Musketen- und Spicßfcgcn; dabei sei es nicht geblieben, sondern ^ ^auch die evangelische seligmachcndc Religion auf crschrcklichc Weise vcrkczert werden, so daß die ObrigkeüZürich sozusagen von ihren Bürgern und Unterthancn angetrieben worden, mit mehren» Ernst zu denzu thun. Dicö sei vorderhand auf eine Mahnung zu stündlicher Bereitschaft und Vcrschung mit Kraut ^Loth beschränkt geblieben. Da der kleinen Orte (als eines popularischcn Gcwalts, der nicht wohl wgebührenden Schranken zu halten sein dürfte) GcmüthSmcinung am Tage, legt Zürich zu Sinn, "bunfruchtbarem Ausgang der Vermittlung nicht genauere Bcrathschlaguug, was cvangclischcrscitS zu thunerfolgen sollte. Die evangelischen Orte eröffnen darauf, daß sie vor Alle», die Parteienwerden, ob sie nicht unter sich selbst sich vereinigen können; wenn dicö unfruchtbar ausfalle, wollenselbst in dem Geschäft arbeiten helfen; bleibe die freundliche Handlung unverfänglich oder wolle das dar»(zu) erbietende Recht nicht bestanden werden, wollen sie weiter bedacht sein, was dem Vaterland und demgclischen Wesen zuträglich sein werde. Zürich wünscht zwar des Tentirens unter den Parteien selbstzu sein, da dieses nur mehr Erregung verursache, begibt sich aber schließlich dazu, da dies jederweib" ^gcnössischcr Styl gewesen. 2. In der erste» Sizung der unbetheiligten Orte vom 21. August a. K-streitenden Orte crmahnt, vor Allem allein zusammcnzusizc», ihre Acten und Bünde, Landfrieden,und Abschiede zu crdaucrn, um zu versuchen, ob sie nicht ohne Mediation sich vergleichen können.
Sizung wird angezogen, die Sachen seien bereits so weit gekommen, daß man beiderseits diebestellt, Alles zu stündlicher Bereitschaft vermahnt, ja an einigen Orten angefangen habe, auf de»zu patrouillircn. Durch Sckclmcistcr Sinncr sollen die Ehrcnparteicn in der nächsten allgemeine» Verst""" ^zur Abstellung dieser nach Mißtrauen und kriegerischen Neigungen riechenden Beginnen und Anstalten ^werden. Die Folge ist, daß man sich eines Mandats an allerseits Unterthancn vergleicht, dessen P"