566 August 1695,
großkn Dispmscn nach Rom getragen, die kleinen aber vom Nuntius behalten werden, während diese nachdem Concil von Tricnt in den Orten selbst ml pius ounsus verwendet werden sollten, endlich wie vicKosten für den Schirm dieser Gotteshäuser in Kriegszcitcn verwendet werden müsse», während vonSeite niemals etwas contribuirt werden wolle; diese Punkte werden dem Nuntius in dem Gratulation^schreiben zu seiner neuen Stelle an's Herz gelegt, n. Ucbcr das Kollegium Borromäum in Mailand wirdFolgendes berichtet: Unlängst seien die Zöglinge desselben in Folge eines Mißverständnisses mit den Obcr"ausgetreten, nach einiger Zeit aber wieder zurükgckchrt; der abgetretene Nuntius habe auf seiner RükMstnach Rom die Sache untersucht und den Zöglingen zugesprochen; da aber wenig Besserung eingetreten flbhabe Luccrn den Agenten Pcllizaro um Bericht ersucht, der dahin ausgefallen sei, daß die Zöglinge z»Freiheit zum Ausgehen haben. Im Weiter» wird erwähnt, daß die Zöglinge nicht mehr zu den Jesnücndie Schule gehen, sondern von den geistlichen Vorstehern des Kollegiums unterrichtet werden; man wcrdrdaher auch nicht mehr so gelehrte Leute bekommen, wie früher, da die neuen Lehrer weniger vcrsirtauch werden gegen die Intention des Stifters zu viel Italiener aufgenommen, von »vclchcn die cidgcnöch!Zöglinge verleitet werden. Aus diesen Gründen wird Luccrn beauftragt, an Rcctor und Zöglinge das N'o)zu schreiben; hinwieder wird gut gefunden, daß die Orte nur taugliche Zöglinge in diese Anstaltt. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte,) Der Bischof schreibt, er erwarte die Abgeordneten ^verbündeten Orte auf die bestimmte Zeit; den Bund wolle er in seinem alten Tenor bleiben lassen und >die angeregte Adelsprobe die Meinung des Stiftes einvernehmen und darüber gebührend antworten.beschwert er sich über die Prätcnsion von Zug, mehr als zwei Gesandte zu schikcn. Die GesandtenAmtes Zug crwiedern hierauf, in dem Libell der Orte sei ihnen zugegeben, daß bei dergleichenschaftcn drei Herren reiten mögen; es sei diesfalls dem Bischof schon geschrieben worden und man gow"seine Antwort. Wegen mangelnder Instruction wird die Sache uü i-ölvrenäum genommen, Luccrntragt, dem Bischof zu melden, daß die verbündeten Orte bei demjenigen verbleiben, was ihm jüngsth»'Lncern aus geschrieben worden sei, und daß die Gesandten auf die bestimmte Zeit eintreffen werden.
Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschastsangciegenhcltcn:
Landgrafschast Thurgau. 1°. Art. 208. Jurisdiction«- u. HohcitSrechte. i». Art. Z25. Gcrichtsherrcn. ,
px. „ 98. Mitregierung der III Städte. i». „ 2Z8. Justizsachen, Recht,I. „ 418. Handel n. Verkehr.
Vogtet Rheinthal. t. Art. tlk. Anstände mit dem Reich.
Vier cnnctb. Vogt, iibcrh. I«. Art. 99. Anstände mit Mailand.
d
1. Zu u. <». Bezüglich der dreiwöchigen Unterhandlungen der katholischen Orte unter sich-
den unbethciligten Orten katholischer und evangelischer Religion, sowie mit Zürich und evangelilch .^eenthält das Staatsarchiv Lucern sehr viele Acten, namentlich die gewechselten Schriften und eM >Berichte des Gesandten Stadtschreiber Balthasar, und andere Details.
Staatsarchiv Lucern: Acten Wartauerhandc
2. Zu am Schlußc. 1. Frau Hortcnsiavo» Salis, gebornc Gugclbcrg von Moos, wird in dieaufgenommen, weil sie sich mit dem zur katholischen Religion bekehrte» Mathe Tischhuserwegen dieses Abfalls in einen Briefwechsel eingelassen hatte. Das Staatsarchiv Lucern, Acten - "Handel, hat Abschriften eines Schreibens der Frau von Salis und der dahcrigcn Antwort Tischhnsi''" ^crohne Datum. 2. Betreffend den Auflauf in Uznach am 1. September, wo während der Gxccun^' ^Hexe Plözlich der Ruf erscholl, die Zürcher seien in das Land eingefallen, und wobei fünfzehn znl