560
August 1K95,
Aarc sollen offen gehalten, die Schiffe beseitigt oder nnnüz gemacht, die Siuserbrükc verwahrt und zu Windigdas Seil vernichtet, auch daselbst auf der Höhe eine Schanze angelegt und die Stilli, wo Verbindungen ^Feinde zu befürchten sind, in Acht genommen werden. 23. Nach Brcmgarten verordnet Zug einen Conuna»danten für die dortige Bcsazung von 200 Burgern, 500 Mann aus dem Kelleramt und 200 aus den Fe^ämtcrn, nach Baden Uri einen Commandanten für dortige 350 Burger und 300 Mann aus der Graflch^hnach Mellingen Luccrn einen Conimandantcn und eine Anzahl Gewehre für die Bcsazung von > 00 Burg"»/280 Mann aus dem Amt Rohrdorf und 250 aus den Frciamtcriz; bei großer Gefahr soll die Brükc daMabgeworfen oder verbrannt werden. Kaiscrstuhl, dem 200 Mann aus der Grafschaft Baden angewiesenerhält einen Commandanten von Untcrwaldcn. Arbon mit bischöflich constanzischcn Angehörigen zu bc>czc>bwie früher projectirt war, wird nicht zwekmäßig befunden, sondern man wird mit dem Abt von St. Gallwnach seinem Anerbieten von 1664 dahin zu untcrhandcln suchen, daß er diesen Ort von Rorschach auS sclMSchwyz gibt der Stadt Klingnau, deren Bcsazung 200 Burgern und Zuzügcrn von Lcuggcrn und auS Zur^überlassen ist, einen Commandanten. Die Zusicherung von Schwyz, daß es den Hummelwald behaupten w" ?beruhigt. Was man von den zugewandten Orten und namentlich vom Abt von St. Gallen zu erwarten ha ,werden die vorbchaltenen Unterhandlungen in Baden zeigen. 24. Wallis soll bei Gelegenheit der Ucbcricnd>u0des Berichtes über die gegenwärtigen Zcitvcrhältnissc an den goldenen Bund erinnert und ersucht werde»/katholischen Orte im Nothfall nicht im Stiche zu lassen. 25. An die Bündncr beider Religionen istfrüherer Ucbung das Gesuch zu stellen, sich neutral zu verhalten; um dieses zu erreichen, sollen der spuu' .Gesandte und der Abt zu Disscntis um ihre Mitwirkung ersucht werden. 26. Mit dem Bischof vonsoll bei Anlaß der BundcSbcschwörung unterhandelt werden; inzwischen erwartet man, daß Solothurn ^ "ihm vertraulich bespreche. 27. Bei Madame von Orleans und dem französischen Gesandten ist dahin zu w" 'daß sich die neucnburgischcn Untcrthancn des Krieges nicht annehmen. 28. In Dingen, wo man w»)des Krieges gewissenöhalbcr Anstand findet, behält man sich vor, beim Bischof von Constanz und dem ^capitel Rath einzuholen. 29. Gleichwie auf der lezten sicbcuörtischcn Confcrcnz in Lucern beschlossen ^ist, den fremden Gesandten eine factischc Darstellung und eine Vvänutio mvritarum oiumw c:ntluäu>>'^behändigen, so soll auch, wie 1683 im Glarncrgcschäst, der Papst um Rath und That angegangen ^Bei Frankreich, Spanien und Savoyen wird man sich um bundrömäßigc Hilfe anmelde» und bei anh»Kriegsgefahr die eidgenössischen Kricgövölkcr aus den fremden Diensten heimbcrufcn.
307.
Jahrrechnilng der die Vogtcien Bellenz :c. regierenden III Orte.
Bellenz. 24. August.
Es ist nur folgende Instruction des Gesandten von Nidwalden, Johann Konrad Kaiser,erhalten: 1. Nachfrage, ob Statthalter Nicolo Origone die Rechnung für seinen Vvgtsohn, Franzabgelegt habe. 2. Vollmacht, das Testament des Jgnaz Sercni, sofern es statutengemäß ist, Z» ^ ^,13. Da die drei Geschwornen ein von einigen Mitrichtcrn erlassenes Malefizurtheil aufgehobendie, welche dawider gehandelt, zur Verantwortung zu ziehe». 4. Den vor Jahren in dem sog'
Handel in die regierenden Orte gesandten Deputirten sollen die Rechnungen über die erlaufene»