August 1695.
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beschließen und auözukünden. 12, Unter Bezugnahme auf die Lucerncr Abschiede vom 5. Octobcr 1663 und6 August 1664 sollen nach ausgekrochenem Krieg die unparteiischen Orte Bern, GlaruS und Appenzellbeider Religionen, Basel und Schaffhausen schriftlich ersucht werden, sich neutral zu halten; von Jnncrrhodc»b>>rd erwartet, daß cö mit dem Abt von St. Gallen gutes Vcrständniß pflege, um dadurch dortscits die""katholischen zurükzuhaltcn. 13. Zufolge Abschieds von Luecrn vom 5. October 1663 und von Brunnen5. März 1682 versteht man sich gegen Frciburg und Solothurn, daß sie sich das katholhchc Interesseb>crdcn angelegen sein lassen; zu diesem Ende wird der Antrag in den Abschied genommen, mit ihnen aufb" nächsten badischcn Tagsazung diesfalls sich zu einigen zu suchen. 14. Die ennctbirgischcn Vogteicni°Ilcn auf ersten Befehl 5»» Mann stellen und die dahcrigcn Ortöstimmcn mit der Versicherung, die Untcr-i^Ncn dieses Zuzugs balbcr gegen die mitrcgicrcndcn Orte der andern Religion zu schirmen, Luecrn ein-geben werden; falls eer unkatholische Landvogt zu Lauis den Zuzug verwehren wollte, soll er vom Officiumbewahrt werden, — allcö laut Abschied von Luecrn vom 6. August 1664 und 28. und 29. September 1651.^ Die gctrcidcbauendcn Orte, namentlich Luecrn und Zug, werden ersucht, keine Früchte außer daS Landverkaufen, frühzeitig dreschen und das Korn an gehörige Orte liefern zu lassen. Auswärtige Zehnthcrrcnbvb zn ersuchen, ihren Zehnten dermalen nicht aus dem Land führen zu lassen. Uri, i^chwpz und llnter-b'aldcn wird empfohlen, aus dem Mailändischcn oder auö Picmont Frucht zu beziehen. Zur Aufbewahrungin Luecrn, Zug, Baden, Bremgartcn und Rappcröwyl Magazine angelegt werden. Luecrn verspricht,Wochcnmarkt auf die Dauer des Krieges möglichst offen zu halten. Jedes Ort versieht seine Mann-est im Feld mit Proviant; behufs auswärtiger Zufuhr sollen die Pässe gegen das Schwabcnland (Arbon,bcnscc, Rhein und Hummclwald) bestens offen behalten werden, — alles laut den angeführten Abschieden1651, 1682 und°1663. 16. Jedes Ort wird eingeladen, sich mit Salz zu versehen; Zug erwartet^es von Luecrn und Schwyz, da es das scinige sonst nur von Zürich beziehen kann. 17. Der diesmaligegvlischc Landvogt im Thurgau soll mit den katholischen Beamten die katholischen Thurgauer zusammenziehen^"b einen Thcil auf dem Spicgclbcrg und den andern auf dem Sonncnbcrg aufstellen; dabei soll er mit demb> von St. Gallen besonders gutes Bcrständniß halten; übrigens wird vorbehalten, auf der nächsten Tag-ung in Baden mit den Gesandten des Abtes daS Nähere zu verabreden. 18. Rüksichtlich des Schirmes" Frciämtcr läßt man eS bei dem Abschiede von 1683 bewenden. Als Sammclpläze werden Hägglingcn,"vi und die Sinserbrükc bestimmt. Vor Allem soll die Verbindung der Zürcher und Bcrncr in dieser Vogtci^hindert werden, wie dieses der Abschied von 1651 verlangt. 19. In der Grafschaft Baden, wo ein Land-et von Bern ist, wird dem Landschrcibcr und dem Untcrvogt Schnorf empfohlen, die Pässe zu Rohrdorf^ a»f dkm Hcitcröbcrg zu bewahren. Ucbrigcnö läßt man cö bei dem Schirmsprojcct von 1683 verbleiben., ' Än der Grafschaft SarganS soll der Landvogt laut den Lucerncr Abschieden vom 28. September 1658^ 25. August 1683 den Schollbcrg bcsczcn und die katholischen Sarganscr sollen mit denen aus dem Gastcr^""katholischen Glarner in den Schranken halten. 21. Den Gotteshäusern und Stiften (elf im Thurgau,^ In der Grasschaft Baden, vier in den Frciämtcrn) soll auf Grund dcS Abschiedes von 1651 zeitlich^i°igt werden, daß sie Früchte, Baarschaft und Wcrthsachcn in Sicherheit bringen. Denjenigen im Thurgau^ hicfür Wpl, denen in den Frciämtcrn Bremgartcn bezeichnet. Es wird übrigens diesfalls mündliche.'""Handlung vorbehalten. Ucbcr die Beschirmung der dem Feinde ausgcscztcn Gotteshäuser Rheinau,fingen und Wcttingcn wird man auf der nächsten Tagsazung in Baden daS Nähcrc bcrathcn. Rüksichtlich"ucdeln wünscht man, daß es seine Früchte zeitlich aus dem Zürchcrgebict fortziehe. 22. Die Reuß und