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August 1695.
Jahrrechnung der die vier ennetbirgischen Vogteien regierenden XII Orte znLuggarus. nach dem ll». August.
«a»to»»archiv «ascl. Abichiedc.
Gesandte: Die nämlichen wie zu Lauis.
Das Verhandelte sehe man im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
Bier ennetb. Bogt, iiberh. >». Art. 45. Recht u. Gericht; allg. Vcrord., Statuten ,c. I». Art. 4V. Recht u. Gericht, 'Bogtei LuggaruS. v. Art. 54. Instizsachen, Recht, Gericht.
»05.
Conferenz der VII mit dein Bischof von Basel verbündeten Orte.
Lueern. lt. bis l». August.
TiaatSarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I.XXXI, kol. IV2.
Gesandte: Lucern. Johann Rudolph Dürler, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Aurelian Zurgilö^^alt-Schultheiß und Vcnner; Rudolph Mohr, Ritter, Statthalter lind Stadtvenner; Johann Ludwigdes Raths. Uri. Sebastian Emanuel Tanncr, Landammann; Johann Martin Schmid, alt -Landa>nm^'Schwyz. Rochus Abyberg, Landammann; Joseph Franz Ehrlcr, des Raths. Unterwaldcn. Johannalt-Landammann, und Sebastian Müller, Bauherr, von Obwaldcn; Joseph Karl Lusst, Ritter, Landannw^und Panncrhcrr von Nidwaldcn. Zug. Beat Kaspar Zurlaubcn, Ritter, Ammann; Johann Weber,Raths; Kaspar Euster, alt-Ammann. Freiburg. Karl Keßler, Sekclmeistcr; Franz Augllstin von Dicß'"Bürgermeister und des Raths. Solothurn. Urs Suri, Venncr; Johann Ludwig von Roll, Sekelmeisu^
». Da im Jahr 1675 bei der in Lucern stattgcfundcnen Erncucrnng des 1579 mit demBasel geschlossenen Bundes verabredet worden war, daß die nächste Bundcsbeschwörung nach zwanzig I ^in Pruntrut, als der Residenz dcS Bischofs, stattzufindeil habe und diese nunmehr vom Bischof9. Octobcr festgcsezt ist, so versammeln sich die verbündeten Orte zu einer dicsfälligen Vorbcrathung- 'Verlesung des BundcsinstrumcntcS von 1675 und des bezüglichen Abschieds findet man nichts, daöAbänderung bedürfte. Da dieser Bund aber dem Bisthum mehr Vorthcil bringt, als den verbündeten ^so beabsichtigt man, auch das Interesse der lcztcren mehr zu heben. So hat man' schon in demschreiben an den Bischof auf dessen Ansuchen um die Bundcscrneucrung folgende Punkte zur BcrüksiäM ^empfohlen: 1. Daß die Adelsprobe der Agnaten zum Behuf deS Zutritts zu den Domstiftsstcllcn goß^'Eidgenossen nicht erschwert, sondern beim alten Herkommen belassen werde; 2. daß die verbündeten ^Verleihung von Canonicatcn großmüthig berüksichtigt werden, da dieses für den bestehenden BundWirkung sein werde; 3. daß beim Zuzug von HilfSvvlkcrn den Officieren der verbündeten Orte du'stetsfort überlassen werde, wie der Bischof solches bisher auf vcrdankcnswcrthe Weise gcthan habe; 4. '