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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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August 1095, 553

und Schaffhauscn.) Schaffhauscn klagt, daß einige Kornhändler, Verkäufer und Kipper das von außenkvnnncude Getreide von den Hauptniärktcn und Zollstätten ab- und auf einen beabsichtigten neuen Markt nachRheinau leite», was nicht nur einen Abbruch an den Zöllen, sondern auch eine Steigerung des KornpreiseSFolge haben würde. Ferner werden seit einiger Zeit die fremden und für Fremde bestimmten KaufmaunS-l>ütcr, welche sonst von dortigen Bürgern über Stein a, R. sprdirt worden seien, über den neuen Weg von^ikon geführt, wodurch nicht nur der natürliche und kaiserlich privilcgirtc Zoll, sondern auch der VerdienstBürgerschaft geschmälert werde. Zürich wird daher ersucht, seinen Angehörigen den Markt zu Rheinau zuuntersagen und vorzusorgen, daß der Einfuhr des fremden Getreides der ungehinderte Weg und Verschleißlassen werde. In Rüksicht der zweiten Beschwerde möchte Zürich zu Ellikon, oder wo es sonst nöthig sein^'chte, die Anstalt treffen, daß die fremden und für Fremde bestimmten KaufmannSgütcr auf der alten Straße""d über die schaffhaustschcn Zollstätten durch Schaffhauscn geführt werden. Zürich nimmt diese Gesuche inAbschied, i». (Zürich und Schaffhauscn.) Zürich und Schaffhausen verabreden mit einander, bei derRegierung von Thaingcn auf die Erstellung der schadhaften Brüke über den Volkcnbach zu dringen, ansonst^ dm Zoll verweigern würden. i>. (Alle evangelischen Orte.) DcS WartauergcschäfteS wegen sind neunHungen gehalten worden, die jedoch nicht zum Ziele einer billigen Verständigung führten. Deswegen übcr-^"lht Zürich den übrigen evangelischen Orten ein Memorial des Inhalts, durch ein Nachgebe» gegen die^hvlischci, Orte würden die Verträge von 1632 und 1656 vernichtet und die Bestimmungen über denRcchtsstand in Rcligionösachcn der gemeinen Herrschaften aufgehoben; man müsse also auf diesen Grundlagen,""f der Einstellung des katholischen Gottesdienstes in Wartau und der Restitution des vorigen ZustandcSMarren; sollte von den fünf katholischen Orten Gewalt statt Recht geübt werden, so vertraue Zürich auf dieder unbcthciligten, besonders der evangelischen Orte. Die übrigen evangelischen Orte mahnen sehr zur^hntsamkcit, versprechen übrigens den Obrigkeiten Alles zu hinterbringen und zu empfehlen.

303.

Jahrrechnnng der die vier ennetbirgischett Vogteien regierende» XII Orte zn

Lauis. w. August.

oandesarchiv Schi»»,, «bschicdc.

. Gesandte: Zürich. Johann Ludwig Hirzcl, des Raths. Bern. HanS Rudolph von Dießbach,^" gherr. Luccrn. Jost Ludwig Pfpffcr, des kleine» Raths. Uri. Martin Mutter, des Raths. Schwpz.°h"»n Gaffer, des Raths. Untcrwaldcn. Johann Melchior Bcrchtold, alt-Sckclmcistcr, von^ ">"ldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, des Raths. GlaruS. Johann Jakob Schindler, dcS Raths.

Johannes Brenner, dcS Raths. Solothurn. Franz Joseph Bcscnval, dcS innern Raths. Schaff-

Hans Jakob Wäpfcr, Amtmann.

Man sehe dos Verhandelte i» der Abtheil»»., Herrschaften»,ciegenhcite»:

U Bogt, überh. f. Art. 170. Kriegs- ». Militärw.; Werb.

». Mcndris. zx. Art. -t. LandcSverw.; allg. Vervrd., Statuten,c.

^ Lauts. ,T. Art. 2K9. Beziehungen z. Bischof v. Cvmv. «I. Art. Z«. Verwalt. im Allg., Beamte »c.

I». 227. Grenzen, GebietSverlezuuge» ,c. V. 39. Verwalt. im Allg., Beamte,c.

v. ft2. Justizsachen, Recht u. Gericht.

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