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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Juli 1695.

Vier ennctb. Vogt, iibcrh. l. Art. 67. Anstände mit Mailand. i». Art t4. Allg. Verwaltnngss., Bca»st>

i». 202. Beziehungen z.Bischof». Com». 15. Allg. BettvaltungSs., Beamte.

I». 130. Polizeisachen. t. 68. Anstände mit Mailand.

«>. 20Z. Beziehungen;. Bischof». Com». 6l. Gliterverkauf in tvdte Ha»d>

Vogtei Lauis. I. Art. Z7. Verwaltung im Allg.; Beamte. ». Art. 65. Allg. Verord.; Statuten »'>

Vogtei Luggarus. I». Art. 127. Anstände mit Mailand. «». Art. 33. Allg. Verord. ; Landesverw.

302.

Conferenz der evangelischeil Orte und Stadt St. Galleu während der Jährrechuuugs'

Tagsazuug zu

Baden. KUI5, im Juli.

Staatsarchiv Zürich. , Allg. Algch. Bd. 7Z, kol. 41».

Gesandte: Die gleichen, wie auf der Jahrrcchnungötagsazung; für evangelisch GlarusChristoph Elmcr, alt-Landaminann.

a. Aus den t2. Hcrbstmonat wird ein allgeincincr Dank-, Act-, Fast- und Bußtag scstgcsezt.Pfarrhcrrcn zu Gröncnbach und Hcrbiöhofcn wird der gewohnte Beitrag von je t<><> Gulden nach der ^ ^der fünf evangelischen Städte zuerkannt. «. Bon den gleichen wird auch der ncugegründcten cvangcui 'Gemeinde zu Williamsdorf der zweite Jahresbeitrag von t8<) Gulden auSgcsczt. «I. Der Pfarreikirch wird die gewohnte Untcrstüzung von 2(10 Gulden nach der sicbcnörtischcn Scala zuerkannt. «den fünf evangelischen Städten wird dem Pfarrer zu Ncu-Erlang eine lczte Untcrstüzung von tl)l) » " ^ ^uiid dem Schulmeister daselbst von 3<1 Gulden vvtirt. I. Der bedrängten kurpfälzischcn Kirche wird «Genehmigung der Obrigkeiten von der Mehrheit der Orte eine fernere Untcrstüzung von 2Wt) ReichKh"nach der neunörtischcn Reparation zugesprochen. Bern, das aus gewissen Rüksichtcn 18l)l1 Rcichsthalcr lgenügend befunden hätte, nimmt dies in den Abschied. Evangelisch GlaruS und Appenzell cntschuldigcnmit ihrer eigenen Landcsnolh; Stadt St. Gallen spricht sich für Beteiligung aus, besonders wenn ihr r»> ^

eine Ermäßigung der Beiträge eingeräumt werde, z;. Auf die Beschwerde der Stadt St. Gallen,Pfalzräthe des Abtes daselbst, entgegen dem diesfalls bestehenden klaren Tractat, das Zug- undder Stadt auf die in des AbtcS Gerichten liegenden Güter beeinträchtigen, wird die Gesandtschaft von

werde, l». Da zu besorgen steht, es wolle der für das weggenommene rhcincckische Schiff versprochene

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beauftragt, mit derjenigen des Abtes zu reden und dahinzuwirkcn, daß der bezügliche Tractat genau ve» ^werde, l». Da zu besorgen steht, es wolle der für das weggenommene rhcincckische Schiff versprocheneErsaz nicht geleistet werden und die katholischen Orte deshalb Weitläufigkeiten veranlassen, so verständigt >

sich, in Sachen zur Milde zu rathcn, damit bei den gegenwärtigen Conjuncturen der Unwille der ^nicht etwa auf die angrenzenden evangelischen Orte falle, I. Evangelisch Glarus führt gegen seine tau"'Mitlandlcute folgende Beschwerden: 1. Daß sie die in Uznach und Gastcr fallenden Bußenbezichen und sich aneignen; 2. daß sie in Sachen der gemeinen Herrschaften außerhalb derstube besondere OrtSstimincn crthcilcn; 3. daß sie dem Bertrage von 1683 zuwider Fremde zuannehmen. Diese Beschwerden werden in den Abschied genommen, um auf angemessene Remcdur zu ^Ii. (Zürich und Schaffhauscn.) Ucbcr die im Juni in Aarau getroffene Ucbcrcinkunft, betreffend die I"in EhcgcrichtSsachcn, wird von den beidseitigen Gesandtschaften die obrigkeitliche Ratification erklärt. >