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uzt, wird der Gesandte um seine Verwendung angegangen, daß die in Frankreich dienenden Belker derdem Vernehmen nach ihnen zugcniuthcten Kopfsteuer, als einer Neuerung, enthoben werden, «. In einerZugabe vom k l. Juli beschuldigt der französische Gesandte Bern eines übelwollenden Verfahrens gegenFrankreich durch seine Handlungsweise bei dem Einbruch der Waldcnscr, durch das Werbverbot für Franktrich und durch die Begünstigung anderer Mächte, Dieses Schriftstük wird Bern abschriftlich zur Beant-wortung zugestellt lind dem Gesandten, zugleich unter Vcrdankung des Vortrages vom 5. Juli, bemerkt, man^ der Hoffnung, ein so ansehnliches Glied der Eidgenossenschaft werde nicht zu so wichtigen Klagen AnlaßWben haben, Bern lehnt hierauf in einem weitläufigen Gcgcnmemorial die geführten Anschuldigungen^"schieden von sich ab, «I. Da die vom Prinz Ludwig von Baden für das weggenommene rhcincckischeschiff versprochene Entschädigung von 500 Gulden noch nicht bezahlt worden ist, obschon man dies dem^nehmen nach beim kaiserlichen Hofe voraussezt, so wird ein Expresse mit einem Schreiben an den^sirlichr» Gesandten abgefertigt; diesem (dem Gesandten) ist das Schreiben auf seiner Herreise nach Baden"Ergeben worden. Hier angekommen, reicht er der Tagsazung ein Memorial ein, worin er die Versicherung^ kaiserlichen Wohlwollens wiederholt, zur Einigkeit mahnt, aber auch rügt, daß am k9. Juni bei^Wnuidcn 550 eidgenössische Soldaten tranSgredirt haben. Zugleich verlangt er eine Deputatschast, umEndlich »lit ihr zu eoufcriren. Diese wird bezeichnet und ihr der Auftrag, erthcilt, wegen den ausstehende»Gulden zu rcclamiren. Darauf erwicdert der kaiserliche Gesandte, diese Angelegenheit gehe nicht ihn,'"»der» den schwäbischen Kreis an, er habe sich in Sachen vielfach bemüht und erwarte baldige Erlegung^ Betrages, Auf das dringende Begehren, daß diese Angelegenheit während der Tagsazung erledigt werdenanerbietet der kaiserliche Gesandte, eine dicsfälligc Mahnung der Tagsazung durch eine Staffctc anPrinzen Ludwig von Baden zu befördern. Auf daherigc Berichterstattung der Deputation wird^vssc„, j„ Schreiben an denselben die Bezahlung innerhalb vier Wochen zu fördern, ansonst laut
"wmischcm Abschied die Exccutiou angeordnet würde. Dieses Schreiben wird vom kaiserlichen Gesandten^spreche,icrmasscn befördert. Am 2k. Juli überreicht die Deputation dem kaiserlichen Gesandten die Ant-aus worin die Versicherung treuer Beobachtung der Erbeinung erneuert und in Betreff
^ Tranögrcssionen auf die früher» diesfälligcn Erwiederungen verwiesen wird. Diese Autwort findet der1a»dtc zu allgemein, namentlich rügt er die stillschweigende Uebcrgchung der von den 55«) Mann verübten^"Seligkeiten. Es wird jedoch beschlossen, bei der crthciltcn Autwort zu verbleiben. Endlich wird dem^""dtcn vcrdcutct, daß die 500 Gulden an den Abt von St. Gallen ausgehändigt werden möchten. «?.Drputativn des Bischofs von Basel, welche für die dem Bisthum angedichcne Protection dankt undzn neuem Schuzc empfiehlt, wird eine entsprechende Zusicherung crthcilt, f. Basel verlangt und«n neues Empfehlungsschreiben an die vbcröstcrrcichischc Regierung in Innsbruck, damit dem Heinrichr> guter Name rcstituirt und ihm und den Scinigcn der äMndcl im Reich und i» den öster-
Landen wieder geöffnet »verde, z?. Ans die Klage, daß die Silbcrwaarcn von schwäbisch Gmündlillr ^ ncunlöthig und auch die Genfer Goldwaaren sehr schlecht seien, wird beschlossen, cS sollenIch ^^rwaarcn, welche nicht dreizchnlöthig seien, laut früher,» Tagsazungsbcschluß confiScirt werden, jedoch^ "ach vorangegangener Verwarnung; rüksichtlich der Genfer Goldwaaren wird die Sache ml rekm-suckum^°"»nen, I». (S. u, Luggarus.) I. (S. u. cunctb. Vogtcien übcrh.) Ii. Der spanische Gesandte vcr-^ ^ "üt Schreiben vom 29. Juni den bundcögcnössischcn Gruß des Königs und mahnt zur Einigkeit.^ ^räffw,»g wird verdankt und die Versicherung bundcsgcnössischcr Bereitwilligkeit erneuert. I—,I«I.