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Juli 1695.
3M.
Kemettltidc;tnössische Jahrrechinmgstagsaznng.
Baden. :i. Juli.
Staatsarchiv «uccr». All». Absch. Bd. UXXXI, k»>. 8«.
Gesandte: Zürich. Kaspar Eschcr, Bürgermeister; Johann Heinrich Waser, Sckclmcister. Brr»>Johann Rudolph Sinner, Sckclmcister; Johann Friedrich von Willading, des Raths. Luccrn. Joh^''Rudolph Dürlcr, Ritter, Schultheiß und Panncrhcrr; Johann Ludwig Mcpcr, Kornhcrr und dcS Üta )Uri. Sebastian Emanucl Tanncr, Landamman»; Johann Karl Bcßlcr, Ritter, alt-Landammann. Sch^^^Johann RochnS Abybcrg, Landammann; Johann Leonhard Janscr, des Raths. Unterwaldcn, 4Entz, alt-Landa»nnann, und Johann Melchior Jmscld, Statthalter, von Obwaldcn; Joseph Karl Lm ^Ritter, Landammann und Panncrhcrr von Nidwaldcn. Zug. Bcat Kaspar Zurlaubcn, Rittcr, A»una»N'Kaspar Eustcr, alt-Ammann. Glarus. Johann Ludwig Tschudi, Rittcr, Landammann; Johannalt-Landammann. Basel. Johann Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr; Johann Jakob Mcrian,Raths. Frciburg. Franz Philipp von Lauten genannt Heid, Schultheiß; Karl Kcßlcr,Solothurn. Urs Suri, Bcnncr; Johann Ludwig von Roll, Sckclmcister. Schaffhauscn.
Kvnrad Wäpfer, Burgcrmcistcr; Johann Köchlin, Statthalter. Appenzell. Ulrich Sutcr, Landa»»»m ^von Jnncrrhodcn; Konrad Zcllwcgcr, Landammann, von Außcrrhodcn. Abt von St. Gallen, v" ^Fidel von Thum, Rittcr, erster Rath und Erbmarschall; Georg Wilhelm Ringk, Landhofmcistcr.St. Gallen. Tobias Schobingcr, Sckelmcistcr.
In Betreff des MünzwescnS wird geklagt, die kölnischen Thaler von 1663 seien um zwei ^ ,Bazen und die Bachoir von 1667 um einen Fünftel zu leicht, waö einige Orte zur Bcrrufung ^veranlaßt hat. Ein Antrag auf Bcrrufung derselben erhält aber keine Mehrheit. Bern eröffnet,
die alten Schillinge abgerufen, womit aber dem Uebcl nicht abgeholfen sei, weil auch die neuenmit der Zeit alt werden; es crmahnt also die Orte, auf Abhilfe zu denken, ansonst der völligeerfolgen müßte. Schwyz berichtet, daß cS seit vorigem Jahr nicht mehr gemünzt habe; dagegen
PcrN'lhabe»
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Zürich und Basel Thalcr, und crstcres Ort Fünfundzwanzigschillingc ohne Jahrzahl geprägt, was frülgr > ^Schwpz geahndet worden sei; es behalte sich also seine Befugniß auch vor. Zürich und Baseldieser ihrer Prägung von ganzen, halben und BicrtclSthalcrn berechtigt zu sein; die zürcherische»zwanzigschillingcr seien nur zu Pathcngcschcnkcn bestimmt; wenn sie aber etwa auch in den ^kommen, so können sie in Zürich ausgewechselt werden. Auf die weitere Beschwerde über die gar l ^ ^Berncr-Halbbazen und Kreuzer antwortet Bern, es habe keine halbe, sondern ganze Bazen n»d 'geschlagen und zwar zulczt 1623; da sie aber auswärts in schlechter Probe haufenweise nachgemacht " ^habe es dieselben um die Hälfte abrufen lassen. Ein Antrag von Uri, Schwyz, Untcrwaldcn und ^ ^die Philipp auf zwei Gulden zu tarisircn, bleibt ohne Erfolg, weil die übrigen Orte nicht instruirlbleibt daher dcS Münzwcscns halber beim lcztjährigcn Abschied, daß mit dem Prägen von Scheidemünze' ^eingehalten, die Münzsortcn nicht gesteigert und die Rcichömünzen und andere nicht probchaltige»nicht admittirt werden sollen. I». Am 5. Juli erscheint der französische Gesandte vor der Session,die Tagsazung der königlichen Huld, ermahnt zur Einigkeit und anerbietet seine guten Dienste. ^n>