Juni 1695,
543
^langte Rcciprocation und Parität nach de», Abschied von 1602 keineswegs zuzugeben, sondern darauf zubestehen, daß sie in RcligionSsachcn der Vogtkien nach Stinnnennichrhcit zu verfügen haben; es soll daher^ch niit dem katholischen Gottesdienst zu Wartau nicht eingehalten werden. In Bezug aus den Unterhaltbes Geistlichen erhält man vom Landschrciber zu SarganS günstigen Bericht; im Fernern erhalten dir Amt-le»lc den Austrag, sich mit dem Abt von PfäfcrS über seine Bcthciligung für die beabsichtigte Fundation zu"Ntcrrcdcn und beförderlich darüber Bericht zu erstatten, ob Palfrci im Gericht und der Kilchhöre Wartaun>aö gcgncrischerscits widersprochen werde. Endlich wird ihnen empfohlen, darauf Bedacht zu nehmen,tvic den zwei Kindern, welche wegen besorgter Entführung nach Zürich zu varganS in Sicherheit gebrachtwurden, der Unterhalt ohne Belästigung der Orte gesichert werden konnte. Rüksichtlich der EntführungVvcier andern Kinder nach Zürich beschließt man, sich zu gedulden, da eine Gewaltanwendung nicht erwiesenl", und die zürcherischen Gesandten dem Vater sicheres Geleit und die Zustellung der Kinder zugesagt haben,s°sirn diese ihn, freiwillig folgen wollen. I. Ucber die Einforderung der rükständigcn spanischen undsvdvyischca Pensionen wird Verschiedenes besprochen, am Ei,de aber gutgcfundcn, bei», Bcjchlussc der leztcns^ufcrmz in Lucern zu verbleibet, und dann mit Zeit und Gelegenheit neue schritte zu thun. in. Luur»^spricht, den, Nuntius die Angelegenheit wegen dcS helvetischen Eollcgiu.nS in Mailand vor seiner Abreise"°ch bestens zu empfehlen. Lucern übernimmt gleichfalls, bei», Residenten Cassani in Madrid darauf zudaß die Rcstauz der portugiesischen Ansprache endlich einmal berichtigt werde. «». Nachdem diebricht eingegangen, der Gubcrnator von Mailand werde die Wahl dcS Herrn Pcllizaro als eidgenössischen^Ntcn nicht beanstanden, wird dieser definitiv als solcher bezeichnet und Luecr» beauftragt, ihm ^hievon^Zcigc nnd ihm die Pflichten seines Amtes vorzustellen, z» Franz Michael Bücler von Schwyz
""s" Bewilligung nach zur Herausgabe eines neuen Büches „von gemeinen eidgenössischen Rechten";v solches noch nicht scrutirt und Niemand darüber instruirt ist, soll der Gegenstand den Obrigkeiten hinter-'"cht werden.
», Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelcgenhcite»:
Eichas! TarganS. I,. Art. 23l. Stifte ». Klöster (PfäfcrS). k. Art. 22K. Kirch!., GlanbenSs., Geis».
^.^6 »sreiämter. Art. 4K. Verwaltung Im Allgemeinen.
^ s»»t«b. Bogt, iibklh. «I. Art. 44. Recht, Gericht , allg. Verordnungen.
^ f. Art. ZZl. Grenzen. Gebietsverlezunge».
^Uggarns. r. Ar«. 32. Allg. Verordnungen, Landesoerwaltnng ic.
2W.
Confcrenz der mit Neuenbürg verbnrgrechtcten tV Städte nebst ^senenbnrg.
Bern. 7. bis «.». Juni.
«»»«onenrchiv »olothur». Ablchiedeöand SS, S. SS.
^sandte: Bern. Bernhard von Muralt, Dcutschsekclmcistcr; Abraham Tillier, alt-Vcnner; Johann"bvlph Sinner, alt-Sekelmcistcr; Johann Friedrich Willading, Salzdircctor; Beat Fischer, alle desRaths. ' Lucern. Johann Martin Schwphcr, Zoughcrr. Frciburg. Franz Philipp von Lantcn""»nt Schultheiß; NiklauS Maillard, Bürgermeister. Solothurn. UrS Suri, Stadtvcnner;
Ludwig von Roll, Sekclmcistcr. Neuenbürg. Heinrich Chambricr, Gcncralprocurator.