Dccember 1K94.
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Anlangt worden, wofür zwei Abschiede von 1532 angeführt werde», gemäß welchen, als katholischcrscitö zuElstorf cin Altar habe errichtet werden wollen, cvangclischcrscits die Einsczung eines Prädieantcn zum hl.^»z, zu Wuppcna», Hagcnwcil, Herder», Wplen, Wcrdbücl u. f. w. verlangt worden sei, so daß dadurchbeiderseitigen Absichten vereitelt worden; dieses beweisen die Acten seit 1639, namentlich die von 1645^ 1652, von 1667, 1669, 1672 und 1673, besonders ausführlich aber der fraucnfcldischc Abschied von^1- Wenn nun auch die Einführung der katholischen Religion in Wartau durchgcsczt werden konnte,"»b dagegen aber auch die Unkathvlischcn auf der Rcciprocation bestünden, was soll dann geschehen? Essich^ pH jozt besser verfaßt sei, in einer Sache durchzudringen, in der man troz so scharfer Vcr-^chtung 1651 unterlegen sei, oder, sofern man dem Verlangen der Evangelischen willfahren müßte, ob nicht^ Schaden und Schimpf der katholischen Religion großer wäre, als der dcrmalige Nuzcn aus der Wicdcr-htcllung des katholischen Gottesdienstes in Wartan? 3. Die vorliegenden Acten beweisen, daß die Ein-lkzuiuz bcr Pricstcr jedesmal viel zu schikcn und zu schaffen gegeben hat, und daß die Anordnungen hierüber^ von den Obrigkeiten selbst lind niemals ohne deren Vorwisscn und Zuthun getroffen wurden, was auchh ßNchchc,, s^tl, bannt nicht von einem Subordinirten irgendwie die Hand darin gelegt werde. 4. Ucbcr" ^">ahl der Glaubensgenossen, welche Ausübung ihrer Religion verlangen können, besage der Landfrieden"Hts, auch rrinncrt man sich keines bezüglichen TractatS; die Tradition stelle auf drei Haushaltungen ab;
Aadorf seien drei ganz katholische Dörfchen gewesen, bei Mammcrn reden die Acten von vielen Katho-^» und bei Lustorf werden gegen vierzig Personen angegeben, während die Unkatholischcn in denjenigen"ni, wo Prädieantcn haben cingcsezt werden wollen, 169, 156 und mehr betragen, ja ganze Gemeinden^ Gerichte umfaßt haben. Für das Vorhaben in Wartan sprechen zwei Umstände günstig, nämlich die'^igjährigx Ucbung des Gottesdienstes »ach dem Landfrieden, nämlich so lange Katholische dort gewohnth», und die Zugabc der Gemeinde. Es wird nun nach dem Resultat der Berathung an Zürich das"luchm gestellt, der Einführung des katholischen Gottesdienstes in Wartau kein Hinderniß cntgcgcnzusczcn,. ° 6 man in der Ungewißheit des Erfolgs in dem Schreiben das ganze Geschäft als Sache des LandvogtöMGt, ba,„it die Obrigkeiten je nach der Antwort wieder freie Hand hätten, den Zwck weiter zu verfolgen,. ^ Hn aufzugeben. Auf das Begehren des LandvogtcS um Instruction zu seinem weiter» Verhalt^ für einmal nicht eingetreten; da nämlich einige Orte instruirt waren, die Fortsczung des katholischen
^itcsdsiastcs zu verlangen, zumal die Sache bereits an den hl. Stuhl gelangt und von dort die Bcne-,1 ^wort Zürichs abwarten und die Sache all roksronüum nehmen. I» u. «. (S. u. d. Vogteicn.)
eines so heiligen Werkes schon eingelaufen sei, andere aber keinen weitem Befehl hatten, so will man
^ Äste per spanische Gesandte kurz vor Antritt dieser Eonfcrcnz geschrieben hat, ist die Ocffnung des freienÜM» die Eidgenossenschaft beschlossen, die frühere Hemmung aufgehoben, die Verabfolgung derseist ^ Mailändischcn gelegenen Eigengütcrn zugestanden worden und werde innerhalb MonatS-
bcff Pension für die verbündeten Orte und eine Summe von 26,666 Kronen zur Rcerutirung für die"'hündischen Regimenter folgen. Diese Mitteilung will man den Obrigkeiten hinterbringen und"»heimstellen, ob sie sich, nachdem bereits drei Pensionen verfallen, mit Einer begnügen und diehichwohl abfolgen lassen wollen. Wenn das Anerbieten angenommen wird, soll dem Gesandtenverdankt und bei ihm um die Bezahlung der zwei übrigen Pensionen nochmals angehaltenAlk/" ^ Grafen Karl Borromco in Mailand, der zum Berichterstatter in eidgenössischen An-
' inte» rrnannt worden ist, werden die Interessen der Eidgenossenschaft bestens empfohlen. >. Nachdem