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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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November 1694,

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"doch, der Bischof von Constanz werde auch Anstalt treffen, daß die oben erwähnten Marchstcinc an demLnc, wo sie liegen, aufgerichtet werden, und mit Vorbehalt der Anerkennung ihrer unveränderten hohen und"irden, Gerichtsbarkeit. «. In Betreff der JuriSdietion zu Dörflingcn verlangen die nellenburgischcn Ober-"""lcutc zu vernehmen, wie weit Zürich den beabsichtigten AuSkauf zu bewerkstelligen gedenke. ES wird'Wn darauf crwicdcrt, Zürich wünsche die gänzliche Ucbcrlassung der hohen Gerichtsbarkeit zu Dörflingen""d, wenn möglich, i/dcr Herrschaft Ramsen, sich zu sichern, zu welchem Behufc eS eine vertraulichMannte Sununc zu bezahlen crbietig sei. Dieses Anerbieten versprechen die nellenburgischcn Abgeordnetenhöher» Orts zn hinterbringen und mit ihrer Verwendung zn untcrstüzen. Dabei wird verabredet, daß imder Genehmigung auf einer zweiten in Dicßcnhofcn zu haltenden Konferenz die Vollmachten ausge-wechselt und die Angehörigen von Dörflingcn und Ramsen ihres Untcrthancncidcs gegen das HauS Oestcr-entlassen und von Zürich in die Huldigung genommen werde» sollen. «I. Die nellcnburgiichen^beramtleutc dringen sehr darauf, daß die vom thurgauischcn Landvogt dem Krcuzwirth zu Stockach mitbelegten und bereits veräußerten Früchte rcstituirt und vergütet werden, mit dem Gcgcnvcrsprechcn,wenn die den Kcßwylcrn abgenommenen Früchte sich nicht als Contrebandwaarcn herausstellen, auch">"n> unzweifelhaft Restitution geleistet werden solle. Zürich crwicdcrt darauf, die begehrte Restitution hangeMG der Regicrungsform im Thurgau nicht von ihm allein ab, sei aber geneigt, ein an die regierenden^ gerichtetes Gesuch zu befürworten; indessen bitte cS, die nachbarlichen Verhältnisse möchten nicht durchgetrübt werden. «. Rüksichtlich der Prätension des AbteS zu Petershausen wegen der ramS-'"'"i'chcn Gefälle bezieht sich Zürich einfach auf die vor einiger Zeit mit dem Abt gepflogenen Conferenz-^""dlungen I. Uebcr daS Gesuch der zürcherischen Mczger, eS .nöchtc ihnen gestattet werden, cmc^ahl Schafe aus dem schwäbischen Kreise anzukaufen, versprechen die nellenburgischcn OberamtSleute ihr^giichsws beizutragen, damit demselben entsprochen werde, vorauSgcsczt, daß man sich mit guten Attcstat.onen

^'^"'cise. Uebcr diese Verhandlungen soll innerhalb Monatsfrist beiderseits die Ratification eingebrachtWerde»,

292.

Konferenz der die Vogteien Uznach und Gaster regierenden Orte Schwyz und Glarits.

Einsiedel«. lli»4, Ende November.

vs mangelt eln Abschied; wir enthebe» den nngefähren Inhalt der Verhandlungen der Instructiondie Gesandten von Schwyz: Johann Rochus Abyberg, Landammann; Franz Betschart, alt-Landammann;^°hann Jost Aufdcrmaur, Landcssckelmcister; Joseph Anton Rcding, Landvogt in Sargans, und alt-Tekelmeistcr; Joseph Franz Ehrlcr, alt-Landvogt in Gaster. 1. Der Bäche, auch Dieb und Frevels halber"'erden die Gesandte» mit Glarus sich bemühe», die alte Regierung nicht benachthciligcn, und zu dem Ende demAbt von Einsiedel» die Eytracte des gastcrschcn Protokolls, des Landmandats und anderer Rechte undSprüche zur Kenntnis, bringen und es dabei verbleiben zu lassen. 2. Von Glarus solle» die Gesandteneigentliche Ursache dieser so hochverlangtcn Confcrcnz zu vernehmen suchen, Alles fleißig notiren undeekervnänm nehmen, absonderlich aber hierin der Untcrthancn Aufnahme considcriren. 3. Ucber dieAntwort Rapperswyls an die Schirmortc soll man vernehmen, was Glarus hierüber für eine Meinung habe.Da die Untcrthancn zu Gams sich beklagen, daß die Bündner ihnen bis in 35V Gulden mit Gewalt