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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Juli 1694,

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^rsichern lasse. Nach verschiedenen Meinungen über dieses ungewohnte Verfahren wird die GesandtschaftZürich beauftragt, den Herrn Vigicr zu sich zu berufen und ihm NamcnS der Session zu Händen des^sandten daö Gcgcncompliment abzustatten, Bei diesem Bcgcgniß wird nothwendig befunden, es solle"'ü nächstem ein Cercmonicl aufgesczt werden, damit die fremden Herren Minister gleich, und Jeder nach^cbljhr tractirt werden möge. t. Vor der Session erscheint der kaiserliche Gesandte; er versichert die auf-richtige Zuneigung des Kaisers, erhebt dessen genaue Beobachtung der Erbcinung, die ansehnliche Lieferungbv» Getreide und rügt dagegen, daß die vielen TagsazungSbeschlüssc über Abschaffung der TranSgrcssionenBeobachtung einer aufrichtigen Neutralität keine tatsächliche Vollziehung finden. Entgegen dem Antragwngcr Orte, die gebrauchten scharfen AuSdrükc zu ahnden, wird ihm durch einen Ausschuß erwicdert, manbe», ErzHause Oesterreich mehr geleistet, als man ihm nach der Erbcinung schuldig gewesen wäre und'^c»kc, dieses gegen gebührende Gegenleistung auch künftig zu thun; wegen des französischen Dienstes beziehesich einfach auf die leztjährige Erklärung, Hierauf erwicdert der Gesandte, er habe sich dieser Antwortiu erfreuen, wenn nur die That den Worten folge; wenn aber widrigenfalls die Erbcinung nicht besserK achlet würde, so möge man bedenken, was für Entschließungen der Kaiser fassen müßte. Darauf wicdcr-^ ^ der Ausschuß die Versicherung, daß die Eidgenossenschaft die Erbcinung heilig gehalten und mehr erstattetals wozu sie pflichtig sei; die Erbcinung werde ungleich verstanden; scheine, der Kaiser wolleKjelde weiter ausdehnen, als deren eigentlicher Sinn zugebe. Hiergegen wendet der Gesandte ein, wennin einem Betrag viele Sachen halte, die eine und andere aber nicht beobachte, könne man nicht sagen,der Vertrag gehalten werde; er könne auch nicht sehen, daß die Erbcinung ungleich verstanden werde;üi ja j erläutert worden; er »verde übrigens Alles dem Kaiser berichten. Mit einem Memorial vom- Juli dringt er abermals auf vollständige Abschaffung der TranSgrcssionen. Wie Zürich bei diesem^'afi berichtet, hat der Gesandte dieses Gesuch auch mündlich bei ihm gestellt und erklärt, der Kaiser bcsizc^ Littel, der Eidgenossenschaft Gutcö oder Böscö zu thun; er wolle damit nicht drohen, sondern nur alsFreund warnen; eine allgemeine Antwort würde ihn nicht befriedigen, vielmehr erwarte er eine spcciclle;rch habe er den Auftrag, das Interesse der Stadt Constanz wegen dcö Marktes zu Gottlicbcn und der^»dc Bottikhofcn bestens zu empfehlen. Auf dieses Memorial hatten ihm die Gesandten von Zürich iin^ früher» Auffassung der Tagsazung geantwortet, und in Betreff des Marktes zu Gottlicbcn undvo>, Bottikhofcn bemerkt, diese Einrichtungen seien nur eine Folge des unnachbarlichcn Verfahrens

»>«> ^ Reiches; bei besserer Behandlung könnte man darin auch wieder eine Abänderung treffen;

gedenke übrigens, die eidgenössischen Beschwerden dem Prinzen Ludwig von Baden zur Abhilfe zu^ ühlcn, Ucbcr das Memorial erwicdert «»in die Tagsazung selbst mittelst RcccsscS vom gleichen Datum,^ die crbvcrcinigte Gewogenheit des Kaisers; die Eidgenossenschaft und jedes Ort insbesonderesowohl wegen Beobachtung der Erbcinung, als wegen der TranSgrcssionen bei der lcztjährigcnb" der freiwillig und nicht in Folge Verpflichtung der Erbcinung übernommenen Beschirmung^städtc, des Frickthalö und der Stadt Constanz lasse man cS ebenfalls bewenden, »venu die aus dergießenden Gcgcnvcrpflichtungcn ebenfalls gehalten werden, »x. Als die versammelten Orte in derw ' ^usaniincnkunft in Bcrathung traten, wie den Rhcineckern wegen dcS weggenommenen Marktschiffcsdm Obrigkeiten wegen der verübten GcbictSvcrlczung Gcnugthuung verschafft werden könnte,!)>-. Dilgcr als Abgeordneter des Bischofs von Eonstanz mit einem vom lcztcrn und demvon Würtemberg unterzeichneten Briefe und behauptete in mündlichem Vortrag, dieser Anstand sei

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