August lK93.
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^stilc Vermittlung der nnbethciligtcn Orte und auf allseitige Ratifikation sowohl über das AbzugS-stichäft, als über die landfriedlichen Anstände im Thurgau in der Weise, wie aus dein allgemeinen Abschied^ ersehe» ist. I». Basel erklärt, es werde ungeachtet des auf den 2t. September einfallenden Fronfasten-'»arktes den festgcsczten Bcttag abhalten. Da die Abschiebung der französischen Flüchtlinge nach Irland^stö Jahr „jcht mehr wird ausgeführt werden können, der Mangel an Lebensmitteln in der Eidgcnosscn->stt aber eine Verminderung der Zahl dieser Unglüklichcn nöthig macht, so wird gutgefundcn, daß die inund Bern Befindlichen, welche sich in der Hoffnung einer Niederlassung in Irland schon reisefertigstwacht haben, über Schaffhauscn nach Deutschland befördert werden. Bern anerbietet zu diesem Zwck, seine^ die von Genf kommenden Flüchtlinge auf seine Kosten bis nach Brugg zu spediren und noch auf zweiAst mit Brod zu versehen; von dort an sollen die übrigen evangelischen Orte sie in ihren Kosten übcr-Ahincn und in Schaffhauscn mit einem Reisegeld versehen, wofür dann ein Fond von 3lM) RcichSthalcrnAAmmcngclcgt werden soll, zu dem auch Bern seinen Beitrag anerbietet. Zürich und Bern machen sich an-'u)>g, den Flüchtlinge» beim niederländischen und beim großbritannischen Gesandten Pässe und Empfehlungen^schafft». Glaruö und Appenzell nehmen diese Vorschläge in den Abschied; Basel stimmt bei, doch mit^ Vorbehalt, daß der zu bildende Fond nur für Abfuhrkostcn und Reisegelder verwendet werde. Schaff-u>>cu behält sich vor, allfälligc Kranke nicht auf eigene Kosten, sondern auö dem besagten Fond zu vcr-^-stu und Krumme und Lahme wieder zurükzuweisen, von wannen sie gekommen seien. «I. (Die IV^'Wischm Städte.) Die Thcilung der kurpfälzischcn Kleinodien wird, weil hicfür die Juweliere einige^!st in Anspruch genommen werden müßten, verschoben, v. Nach allseitiger Genehmigung des an die kur-' llschen Kirchen und Schulen beantragten UntcrstüzungsbcitragcS von I5<1<1 RcichSthalcrn, der nun aber^9 ste^t, weil Bern 5l)<) RcichSthalcr beigesteuert, wird beschlossen, diese Summe durch die Kanzleisp/^ kurpfälzischrn Kirchcnrath zu Frankfurt zu übersenden, lv'd diese RcligionSgcnosscn auch für^ bc>u Mitleiden der Obrigkeiten zu empfehlen, t. Zürich und Bern berichten, daß die bei ihnen^ Uende» Gesandten von Großbritannien und den Niederlanden die auf lcztcr evangelischer Eonfcrcnz inl>rj/" Gunsten der piemontcsischcn Kirche gefaßten Gedanken und namentlich die Empfehlungen an Groß-Auücu, die Niederlande, Brandenburg, Hessen-Kassel und Mylord von Schömberg gutheißen. Es wird^ichlossb,,^ Pix bezüglichen Schreiben zu entwerfen und nachdem dieselben die Genehmigung der Ortehabcn werden, sie unter gemeinem evangelischem Namen von Zürich auö abgehen zu lassen. Aufkiiir^' ^ Vermittlung beim Herzog von Savoycn ein VcrsöhnungSdccrct oder
siij ' ^^)krhcitS-Tractat für die piemontcsischc Kirche zu crzwcken. Gleichzeitig wird den um fernere Unter-^^>ig bittenden Geistlichen der waldcnsischen Thälcr auf Genehmigung der Obrigkeiten eine milde Beisteuerhchk/^ RcichSthalcrn „ach der sicbcnörtischcn Scala zuerkannt, p;. Wie dem Brodmangcl in Genf abge-iätid - könne, >vird einer besonder» Bcrathung in Wciningcn zwischen dem kaiserlichen und nicder-
Gesandten, den Gesandten von Zürich und Bern und dem alt-Sindic Lc Fort von Genfkotb R»S Anlaß des vom französischen Gesandten eingereichten FriedenöprojcctcS wird in Be-
"il gezogen, ob man nicht auf Schleifung der auf eidgenössischer Seite liegenden Festungswerke vonl>st<lis^" und darauf hinarbeiten sollte, daß das französische Heer seine Winterquartiere nicht im Würtcm-uls dem „Brodkorb" mehrerer Orte, aufschlage; da aber der Frieden sich noch im weiten Feldheiß ^ katholischen Orte hierüber vielleicht andere Gedanke» führen, wird gutgefundcn, mit Schult-
urler von Luccrn deshalb vertraulich zu sprechen und dann je nach dem Ergcbniß zu verfahren.