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August 1K93,
Säze nicht ferner zugcsczt werde, indem einige unkatholischc Orte sich gar zu gern als Richter auswerfe»würden. Die genannten Orte erwiedcrn, sie würden am liebsten eine Vermittlung sehen, werden sichvon den übrigen katholischen Orten nicht trennen. Indem unterdessen Bern in der Session den Anzug ^AbzugsgcschäftcS machte, wurden die Gesandten von Luccrn vom französichen Ambassadvr in'ö Capucincrklo!^berufen, wo er ihnen eröffnete, die Gesandten von Zürich haben sich bei ihm (dem Botschafter) über d»Verweigerung des angerufenen Rechts höchlich beschwert. Dem Botschafter wird daraufhin, anfänglich durch.die luccrnischcn Gesandten und später durch einen Ausschuß, ein umfassender Bericht über den Sachvcrh^erstattet, den er mit Befriedigung aufnimmt und den Katholischen seine guten Dienste zusichert. DaS West^weist der allgemeine Abschied. «». (Alle katholischen Orte.) Auf Ansuchen der unbcthciligte» Orte trete» »»V katholischen Orte sammt katholisch Glarus mit Zürich und evangelisch Glaruö über das Abzugögcsch^und die landfriedlichen Streitpunkte im Thurgau in eine Vermittlung ein, welche vollständig gelingt, wie derallgemeine Abschied zeigt. Hicvon wird den katholischen unbctheiligtcn Orten durch Ablesung Kciuü»^'gegeben, denselben ihre Bemühung verdankt und für vorkommende Fälle gleiche Freundschaft und UiUcrstüi»^zugesichert. Frciburg und Solothurn bemerken hierauf, sie könnten leicht in den Fall kommen, von d»!^Versicherung Gebrauch zu machen, indem sie mit Bern wichtige Anstände haben, z» (S. u. d. Vogte»'"'
Man sehe auch In dem Abschnitt« Hcrrschaftsangclegenhcitcn:
Deutsche gem. Voftt. überh. «>. Art. 34. Gütervcrkanf an Fremde.
Landgrasschaft Thurgau. I». Art. 538. Geistliche, Kirchliches ,c. I». Art. 533. Stifte ». Klöster (Franenfe»')'i>. „ 355. Abzug. «> „ 702. Locales (Gachnang).
It. „ 32t. Gcrichtsherre» »c. r. „ 533. Stifte u. Klöster (Bischofzeb)'
I. „ 533. Klrchl., GlanbenSs., Geistliche.
Bogtei Nheinthal. I>. Art. t73. Abzug.
Vogtei Freiämter. 1°. Art. t?8. Abzug. Art. 145. Justizsachen, Recht, Gericht.
2M».
(sonferenz der evangelischen Orte während der eidgenössischen Tagsazung zn
Baden, lli'.l.t, im August.
Staatsarchiv Jürich. All». Mich. Bd. 72. s»I. »02.
Gesandte: Die nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glaruö FridolinLandammann.
». Zürich verdankt die schnelle AuöschrcibtUtg und allseitige Bcsuchung der Tagsazung und ^namentlich die unbctheiligtcn Orte, ihm rüksichtlich des AbzugsstrciteS der Prädicantcn im Thurgaugcnössischcn Rechte zu verhelfen. Die übrigen Orte versprechen alle rcligionSgcnössische Unterstützung, ^aber, daß die katholischen Orte das Abzugögcschäft alö eine rein civil-politischc Sache ansehen, ^Stimmenmehrheit unterworfen sei. In Bezug auf das Verfahren wird beschlossen, Zürich soll die >des eidgenössischen GrußeS vornehmen, hernach aber Bern, als ausschreibendes Ort, die Ursache d>>sammlung eröffnen und dann einerseits Zürich und anderseits die V katholischen Orte zur BegründungAnsichten veranlassen. Nachdem in der allgemeinen Session also verfahren worden, vereinbarten st '