November 1690.
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mit dcm Biöthum verbündeten katholische» Orten bcscze. (Die VII katholische» Orte und der AbtSt. Gallen.) Die an dein lcztcn vcnetianischen Krieg aus Morca bethciligtcn Orte finden nöthig, nicht^ an Venedig, sondcrir auch an den Papst, an den Cardinal Cantclmi und an den Nuntius das dringendeMchm zu stellen, daß die eidgenössischen Officicrc und Soldaten, so noch am Leben sein möchten, nach)alt der Kapitulation beurlaubt und nach Hause gelassen werden. Da Luccrn hierbei nicht interessirt' ^ wird die bezügliche Korrespondenz Uri anhcimgcstcllt. t. Obwaldcn beschwert stch, daß Nidwalden^sichtlich der Abscndung von KriegSräthcn nach Pruntrut und ähnlichen Gesandtschaften mit ihm Gleich-^ kchtigung prätcndire, während ihn» laut einem älter» Vergleich, der nun ungleich ausgelegt werden wolle,^lwci und Nidwalden nur ein Umgang zukomme. Obwaldcn begehrt daher das eidgenössische Recht und^.^ichtcru die Orte Luccrn, Uri, Schwyz und Zug, welche zu dem fraglichen Vergleich mitgewirkt haben.^ Walde,, erklärt, cS sei hierüber nicht instruirt, lasse sich deshalb nicht ein, glaube aber, daß »ach dcmwiländcrbund Uri und Schwyz die compctcntcn Richter seien. Hierüber wird beschlossen: Ob- und Nid-c» habe» sich über den Richter zu vergleiche»; wenn dieses bis auf nächste Tagsazung nicht gelinge, so^ ihnen die übrigen Orte den Richter weisen.
H... Man sehe auch lm Abschnitte Hen'schaftsangeleaenheitc»:
. ^t Baden. I». Art. 222. Jiistizsachcn, Recht, Gericht. «Z. Art. 294. Bergwerke.
" Mendels. Art. 307. Jttstlzsachen, Recht, Gericht.
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Konferenz der evangelischen Orte und Stadt St. Gallen während der Tagsazung zuBaden, ttitw, 7. November. (28 Octobcr a. K.)
Staatsarchiv Zürich. Mg. Mich. Bd. «S. tdl. 250.
T,...^"dte: Die nämlichen, wie auf der Tagsazung; für evangelisch GlaruS Friedrich Zweifel,""Halter.
^"str ' ^ Schreiben des französischen Gesandten vom 28. Octobcr a. K. lauten die eröffnetenallseitig dahin: t. Gegen die Erweiterung der Festungswerke in Hüningcn sollen allehan.'i'^ ^'^cl angc,vc»dct werden, zuerst auf gütliche», Wege, namentlich durch Gegenvorstellungen beimd»rch . " Gesandten und durch Schreiben an den König, dann aber, wenn diese Schritte nicht verfangen,^aisc Vorkehrungen; 2. rüksichtlich der Beschirmung der Waldstädte und der Verwahrung der
d>j, dm vorigen Verabschiedungen nachgelebt werden; 3. zu Gunsten der pruntrutischcn Lande soll°h»e „,^cii den mit dcm Bischof verbündeten Orten Alleö gcthan werden, >vaS den evangelischen Ortenb»,, '"iiglich ist. Zu diese», Zwcke wird gutbcfundcn, den katholischen Orten gegenüber zuerst nur
Re Mlichm Mitteln zur Verhinderung der Erweiterung der Festung Hüningcn zu sprechen, bis man sehe,^ anlasse; in Betreff der Beschirmung der Waldstädte, der Pässe und der prnntrutischendenselben möglichste Mitwirkung zusichern. Sollten die katholischen Orte in lcztcrcr Bc-s gehende Zumuthungcn machen, so soll auch daraus getrachtet werden, daß Genf und Ncucn-
'w das Waadtland in den allgcmcincn eidgenössischen Schuz genommen werden. Sowie sich aber