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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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November 1690.

dcr eidgenössischen Kriegsräthe zu Äugst von, 6. November werden folgende Beschlüsse gefußt: I. Die Fehl-ordnung in Abscndung dcr Kriegsräthe nach Licstal wird neu geordnet und zwar so, daß »ach ZürichUntcrwaldcn Bern und Luccrn, Zug und Basel, Uri und Frciburg, Solothurn und Schaffhausen, Appc»^und St> Gallen je zu sechs Wochen an die Reihe kommen; 2. die Capucincr und allfällig »öth>ZlSpione sollen aus jenen 700 Franken bezahlt werden, welche dcr französische Schazmcistcr zu Hüningcn f'"Schwpz, das kein Volk au die Grenze gcschikt, eingeschossen hat; 3. jeder Hauptmann soll von 50 M»"'die dcr Kaiser besoldet, monatlich einen Rcichsthaler an das Commissariat abgeben, wovon zwei Drittel dt^Majoren verabfolgt, ein Drittel aber für Briefporto, Botenlöhne und Kanzleibedürfnisse verwendet wcrd^soll; 4. den Commissaricn sollen laut lcztcr Verabschiedung monatlich von jedem Ort, das Volk a» ^Grenze hat, 5'/» Fr. bezahlt werden. Schwyz und Obwaldc», die kein Volk in Angst haben, erklärt

wenn dcr dortige Paß oder ein eidgenössisches Ort angegriffen würde, so werden auch sie nach allenbundcsgcmäße Hilfe leisten. I. Da von den Officicrcn in Angst wiederum geklagt wird, daß dcr k">s^Commissär Haas beständig tn schlechten Gcldsorlcn bezahle, ist man dcr Ansicht, die jeweiligen Kriegs ^sollten die Commissaricn und Officicrc, welche daö Geld fassen, mahnen, solch schlechtes Geld inhöhern Preise anzunehmen, als wie man cS wieder ausgeben könne, in. Dcr Vorschlag ans Veransto ^einer allgemeinen Bcttcljagd wegen des vielen fremden Gesindels in der Eidgenossenschaft wird bis aus ^

Frühling eingestellt, weil man mit diesen wegen dcr Winterszeit nicht aus den Bergen fortkommen ^dagegen soll man die starken Strolchen, die mehr Raub als Bettel treiben, auö dem Land schaffen odcr^die Schellcnwcrkc einsperren. ». (S. u. Mcndriö.) «». (Die das Thurgau regierenden VII und duam Malcfiz und Landgericht teilhabenden Orte.) Nachdem die auf lcztcr Tagsazung wegen dcr bcka» ^Gcbictsvcrlezuugcn nach Fraucnfcld beschlossene Gesandtschaft mit General von Stadel bereits denZusammenkunft verabredet, aber wegen der neu ausgeschriebenen Tagsazung wieder abbestellt hatte,

Uri auf Rükgängigmachung dieses Beschlusses uud auf nochmalige Betreibung dcr Sache durch denvogt. Die Mehrheit aber bcharrt bei dem frühern Beschlüsse und verfügt, daß diejenigen Orte, welche ^Gegenstand in den Abschied nehmen, ihre Entschließung schleunig nach Zürich berichten, damit dannauS ein anderer Tag festgestellt werde. Einige Orte behalten den Entscheid, ob die drei Städte hiebc'den Beisiz haben, ihren Obrigkeiten vor. >» u. «z. (S. u. Baden.)

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

r. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Die zur Besichtigung dcr Pässe in'SBasel abgeordneten, nunmchr anwesenden Gesandten Hauptmann Karl Keßler von Freiburg undvon Mollondin von Solothurn erstatten über ihre Mission Bericht, welcher verdankt und den dort >stellten eidgenössischen Kricgsräthcn abschriftlich mitgcthcilt wird. Dem Berichte wird mündlich beigcfuö' ,in den vier Dörfern dcö Bischofs außer Rheins unter den Augen und gegen die Vorstellungen der ''für das Heer dcö Delphins Fourage abgeholt worden sei, mit dcr Entschuldigung, daß man solches ' ' znöthig habe. Im Übrigen sei diesen Leuten nichts Lcidcö gethan worden. Auf diesen Bericht wBisthum dem französischen Gesandten zur Schonung empfohlen, wie im allgemeinen Abschiede zu ^Die Erklärung von Zürich und Bern, ihre Truppen nicht vom Bisthum zurükzuzichen, wird fm»'dankt und ihnen alle eidgenössische Erkenntlichkeit zugesichert. Schließlich wird beschlossen, darauf Z"daß dcr Bischof von Basel einige Stellen im Domstift zu Basel und im Ehorhcrrcnstift zu Dcls"