Druckschrift 
6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
Entstehung
Seite
370
Einzelbild herunterladen
 

November 1699.

wolle». Wen» nun dieser sich offcnbehaltcn wolle, von diesen Pläzcn aus Hüningcn anzugreifen, so müsse ^König sich auch freie Hand auöbcdingcn, gegenüber den Waldstüdtcn und dem Frickthal nach Convenicnzhandeln. Erkläre der Kaiser, in diesen Pläzcn nur die nöthigcn Garnisonen zu behalten, keine Trupps'das Frickthal zu verlegen und dort keine Magazine einzurichten, so werde sich der König auch vcrpflich^'während dieses Krieges die fraglichen Pläze nicht anzugreifen. Das Biöthum Basel werde verschont bleibtwenn der Kaiser förmlich zusichere, daß er cS weder mit Einqnartirung, noch mit Durchzügen belästig"werde. Diese dem Beschlüsse der leztcn Tagsazung keineswegs zusagende Antwort wird in der allgemein^Session bcrathcn und dann eine Deputation von einem Gesandten aus jedcin Ort an den französischeAmbassador abgeordnet. Dieselbe stellt ihm vor, daß die Errichtung von Festungen an den eidgenössisch^Grenzen, wie zu Landskron und Hüningcn, die Freiheit und Souveränität der Eidgenossenschaft bedrohediese aber habe wegen der dem König allezeit und besonders während seiner Minderjährigkeit geleistetDienste eine solche Einengung nicht verdient. Die angebliche Bedrohung dcS Elsasses sei ungcgründch ^die Eidgenossen dem Abschied vom Juni 1689, den der König selbst als genehm erklärt habe, stetsgekommen seien. Zum Beweise, daß sie die Aufrcchthaltnng der Neutralität aufrichtig wünschen, seN" ^entschlossen, durch einen besonder» Courier vom Kaiser eine Erklärung zu verlangen, daß er den ^gcnössischcn Boden mit seinen und seiner Verbündeten Truppen nicht betreten werde. Auch an denvon Frankreich werde man zu gleichem Zwcke ein Schreiben erlassen. Auf diese in zwei Confcrcnzc» ^machten Vorstellungen antwortet der Gesandte, der König werde auf seinem Rechte beharren, für denseiner Lande alle Vorsorge zu treffen, und er dürfe Namens desselben keine Versicherung für die Aöstcdes Fcstungsbaucs geben. Dieser Bescheid veranlaßt eine sehr ernstliche Bcrathung in der Tag>ni>^worauf drei Gesandte beauftragt werden, dem französischen Gesandten über alles Verhandelteerstatten, namentlich daß man wegen Aufrcchthaltnng des Abschieds vom Juni 1689 nach Paris undschreiben und bis zu eingehender Antwort entweder versammelt bleiben oder auf erhaltenen Berichtwieder zusammentreten werde. Der Gesandte billigt, daß an den König geschrieben werde, verspricht ^Schreiben zu bestellen und zu empfehlen und gibt die Zusicherung, daß bis zum Eintreffen der Antwort^Königs der Bau in Hüningcn verschoben werden soll. Die Tagsazung erläßt nun unterm 13> ^sowohl an den Kaiser, als an den König von Frankreich eindringliche Schreiben, an lcztern, daß rr^Fcstungsbauten in Hüningcn und LandSkron einstelle und die am 21). Juni 1689 mit seinem GesandNN^^cinbarte und vom König genehmigte Ucbcrcinkunft wegen Vcrschonung der Waldstädtc und des Fr> ^auch fürdcr aufrcchthaltc und das Bisthum Basel um so mehr unangetastet zu lassen erkläre, da ^demselben verbündeten Orte die Bewachung der Grenzen der bischöflichen Lande übernommen habe». ^Kaiser wird geschrieben, er solle, gemäß dem abschriftlich mitgcthciltcu Schreiben dcö französischenvom 28. October, die bereits vom Grafen von Scrcni sollicitirtc Erklärung abgeben, das eidgenössischebiet nicht zu betreten. Hievon wird gleichzeitig dem Grafen von Scrcni und dem kaiserlichenunter Beilegung dcS Schreibens vom 28. October Kcnntniß gegeben, mit der Bitte, das an de» ^gestellte Gesuch zu untcrstüzen. Bei der Ungewißheit, ob der kaiserliche Gesandte noch in Wien si6dem Courier eine eventuelle Empfehlung an den obcröstcrrcichischcn geheimen Rath zu Innsbruckmit der Bitte, demselben sichere Weisung zu ertheilcn, wo er den kaiserlichen Gesandten antreffen>». Der französische Gesandte bemerkt in seinem am 9. November vor der Tagsazung gehaltenender König müsse sein Recht zur Sicherung dcS Plazcs zu Hüningcn gegen die Gewalt der Kn>!