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November 1690.
Rükkehr in Bern weitere Unterhandlungen zu pflegen. 16. Herr alt-Landvogt Jnchof wird mitObrigkeit Rüksprachc nehmen, wie die Schifffahrt auf dem See frei erhalten werden könne; auch Genfspricht hicfür das Scinige zu thun. It. Sollte Genf belagert oder anderswie angegriffen werden, soman bei den Verabschiedungen von Zürich vom Jahr 1686.
200.
Konferenz zwischen Zürich und Bern.
Bern. 2. November. (22 Octobcr a K)
Staatsarchiv Zürich. Mg. Absch. Bd. SV. koi. 172. - Staatsarchiv Bern. Gensbuch v. S. 7ZS.
Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Statthalter. Bern. Karl von Büren, Vcnner und dcSSamuel Jenncr, Vcnner und des Raths; Samuel Frisching, des Raths; Hans Rudolph Bücher, ^Raths. Bcigezogcn: Daniel Jmhof, geheimer Kriegsrath, alt-Landvogt zu Grandson und Lausanne, >Alexander von Wattcnwyl, beide des großen Raths. .
In Ausführung der Gcnferconfcrcnz vom 11/21. October abhin, worüber in Zürich zwar nochbeschlossen werden konnte, weil ihm der Reccß erst vor kurzem zugekommen, treten Zürich undweiterer Beratlnmg zusammen, in der Meinung, daß der Gesandte von Zürich bei seiner Heimkehrbeide Konferenzen berichten werde. Dabei beschränkt man sich auf diejenigen Punkte, welche der Erläute ^bedürfen, oder über die man nicht ganz einig ist. 1. Wegen der Vcrproviantirung von Genf vertröstet > ^sich ans die Versicherung des französischen Residenten in Genf, daß Herr von Pilli, welcher in ganzreich die Disposition über das Getreide habe, der Stadt 16 bis 26,066 Becher werde verabfolge»Indessen findet man für nöthig, durch den britannischen Gesandten in Deutschland und nameum)^Schwaben dahin wirken zu lassen, daß von dorther der freie Gctrcidekauf geöffnet werde. Auf den 8'^ ^Gelingens wird Zürich ersucht, der Stadt Genf sein aus Burgund oder Brcssc erwartetes Quantumabzutreten, was zu empfehlen versprochen wird. 2. Bern sagt die Errichtung eines Pulvermagazins »> ^zu. 3. Die Flintcnläufc von Sul versprechen beide Orte unter ihrem Namen, jedoch auf Kostenverlangen; für den ungehinderten Transport soll die Verwendung dcS britannischen Gesandten u»ge' ^werden. 3. Wegen der augenscheinlichen Gefahr bequemt sich Bern zu den 466 Mann Verstärkung ^Garnison in Genf, reservirt aber seine Rechte für alle Zeiten, indem cö ihm nach der Ucbcreiuk»"' ^1667 nur drei Fünftel und Zürich zwei Fünftel treffe. 5. Wegen Mangel des Getreides beschn'^ ^Bern, dem Ansuchen Zürichs, erstcrcS möchte die Verpflegung seiner 20(1 Mann gegen baarc Bezahlung ^Ersaz dcS Korns vereint mit seiner Mannschaft übernehmen, zu entsprechen. Es wird daher vcrabre e^^Zürich sich mit Genf über die Verpflegung zu verständigen suche. Sollte dieses nicht gelingen, s" ^weitere Bcrathungen vorbehalten. 6. Wegen des 8. Punktes, betreffend das Justizwcscn, bezweifeltdie eingehändigten Kopien der Uebcrcinkunft von 1667 dem Original gleichlautend seien; daheruntersucht und im Weiter» gegen Genf insistirt werden, daß wenigstens die Criminaljustiz zu gleicht j»administrirt werde. 7. Wegen des 9. und 11. Artikels wird Bern auf die bevorstehende .jchcl
Baden besser instruircn lassen. 8. Rüksichtlich der Schifffahrt berichtet Bern, daß cS im Besize ö""