Oetober 1690.
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Frankreich diesem Falk sich bedenken, che cö mit dm beiden Ständen abbricht. In diesem Punkte
'^rd »och ^ weitere Besprechung mit der Stadt Genf selbst vorbehalten. 3. Von der heutigen Bcrathung^ Herr Statthalter Meyer seinen Obern Bericht zu geben; in Genf wird er mit dem Gesandten von Berni» Verbindung treten, um mit der Stadt daö Nöthigc zu vereinbaren.
199.
Konferenz zwischen Zürich, Bern nnd Genf.
Genf. 1MW, U. bis Ll. Oetober. (1.-11. a. K.)
Staatsarchiv Zürich. Allg. AM. Bd. SV, e»I. »W.
Gesandte: Zürich. Andreas Meyer, Statthalter. Bern. Daniel Jmhof, alt-Landvogt von Grandson' Genf. Peter Fabri, erster Sindtc; Jakob Pickt, Ezechiel Gallatin, SindicS; Johann
° de la Rivc, Jakob Grcnus und Johann von Normandie, gewesene SindicS, dcö Raths.
Aus den am 1. 2. 4. 7. 9. u. 11. Oetober (a. K.) unter Mitwirkung des Oberste» von Oberkail, l°gc»c» Unterhandlungen gehen folgende Beschlüsse hervor: 1. Obschon die Kornhäuscr der Stadt gutP»l^" ^^cincn, wird doch eine Vermehrung dcS Mundvorrathcö beschlossen. 2. Behufs Vermehrung desvcrvorrmhcs errichtet Bern in der Stadt Genf ein Pulvermagazin, ans dem die Pulvcrvcrkäufcr ihre/üfuissc beschaffen können. 3. Genf stellt an Zürich und Bern das Gesuch, ihm 2000 Sulcr Flintcn-^ verschaffe» oder ihm eine gewisse Anzahl abzutreten. Dieses Gesuch wird in den Abschied genommen,^Üchcrung, sich für den Bezug der 2000 Flintcnläufc von Sul beim britannischen Gesandten zu. ^>dc». 4. Da Genf nur eine Garnison von etwa 3<1l) Mann hat, welche gegen einen Ucbcrfall keine^ "öthig befunden, daß dieselbe um 800 Mann vermehrt »verde. Weil aber die
vvrr gchörige Erstellung ihrer Festungswerke und durch Anschaffung von Kriegs- und Mund-
erschöpft ist, so stellt sie das Gesuch, cö möchten auf sechs oder sieben Monate von Züricho»w "Zuzügcr geleistet, bezahlt und unterhalten werden, während Genf 200 ausheben oder^lhrr ^rdc; alles ohne Eonsequcnz und ohne Beeinträchtigung dcS Bündnisses der drei Städte und der^^chüdc. 5. Genf verpflichtet sich, jene 600 Mann von Zürich »nid Bern gemäß der Ucbcrcinkunft^ ^ logiren »>nd mit dem nöthigen Service zu versehen. 6. Die besagten 600 Mann
sej» " Aufsehen in kleinen Abthcilungcn nach Genf. Sobald die 400 deutsche»» Bcrncr angckommcn»b, ^ ^ pichen die Compagnien dcS Regiments Füsiliere, welche an den FcstungSwcrkcn gearbeitet haben,i»i Verwendung dieser 600 Mann ist eine zweifache, nämlich cincöthcils für den Befcstigungsbau
Taglohn, sofern die Mannschaft cö »vill, und für den Nachtdienst unter dem Befehl dcS^ufc» ^ ^ Garde andcrntheilS. 8. Rüksichtlich der Civil- und Eriminaljustiz über diese 600 Mann>»> die Dcputirten von Genf auf die mit den Herren Hirzcl von Zürich und Frisching von BernNivdjfj^ abgeschlossene und allseitig genehmigte Ucbcrcinkunft und »vollen in die andererseits verlangtederselben nicht eintreten. 9. Sollten große Truppcnniasscn in die Nähe von Genf in'S Winter-Maßregel» für die Beschirmung des WaadtlandeS nöthig. Die »vcitcrn"gen werden in den Abschied genommen und Statthalter Meyer verpflichtet sich, auf seiner