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September u, Oktober 1K90.
alle Orte zu erscheinen haben. Dann werden ihnen die Gutachten wegen der Grenzbcwachung, des Volkeszu Äugst, des BiöthumS Basel und der Stadt Konstanz mitgetheilt und sie ersucht, sich darüber beförderlichauszusprechen. Ii. (Die das Thurgau regierenden und die III am Malefiz und Landgericht teilhabende»Orte.) Mit Schreiben vom 3. Octobcr berichtet der Landvogt, die Stadt Konstanz habe der an sie erlasse»"'Citation wegen der eingeklagten Gebietsverlczungcn keine Folge geleistet und alle Schuld an den berührte»Vorfällen abgelehnt. Im Weilern fügt er bei, daß einigen seiner Amtsangchörigcn sowohl in Konstanzim Reich Geld abgenommen worden sei, mit dem Versprechen, ihnen ihre im Schwabcnland gekauften Früchtsicher zuzuführen. Den Schiffen sei aber gcfährlichcrwcise auf dem See aufgepaßt und Schiffe und FrüchtIheilweise auf thurgauischer Botmäßigkeit, weggenommen worden. Auf Genehmigung der Obrigkeiten, d»sich hierüber baldigst erklären sollen, wird nun beschlossen: Die auf der lcztcn Tagsazung verordnete Gesandt'schaft auö den Orten Zürich, Luccrn, Unterwaldcn, Zug und Solothurn soll sich nach Frauenfcld begebe»-wohin die Stadt Konstanz nochmals zu citiren ist. Im Fall des Nichterscheinens sei in contumaciam »dzusprechen und für Purgirung des Urthcils eine Frist anzusczcn, nach deren Verfluß zur Exccution gcsche^werden soll. Rüksichtlich der weggenommenen Früchte und Schiffe wird der Landvogt um möglichst >»nstä»blichcn Bericht ersucht. I. (S. u. Frciämtcr.) u. ». (S. u. Baden.)
Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.
«. (Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.) Wie eine Abordnung des Bischofs von V»»tanbringe, haben die Franzosen die außer Rheins gelegenen vier Dörfer besezt und Frucht und P^rdef»daraus geführt, unter dem Vorwand, daß die Feinde des Königs viele Sachen in diese Dörfer gcstnglhaben. Ferner sei dem Bisthum angedroht worden, daß Frankreich für einige Truppen dort WintcrqnK^nehmen werde, weil der Bischof mit dem deutschen Heere etwas Einvcrständniß gehabt habe, was 'durchaus unrichtig sei. Der Bischof bitte daher, es möchte den beiden kriegführenden Mächten der ^rS'"benommen und die Bewachung der Grenzen des Bisthums unter dem Kommando der verbündetenbesorgt werden, zu welchem Zweke jedes derselben noch 5l) Mann unter einem Untcrlicutcnant liefern >m'^In Folge dicsfälliger Bcrathung in gemeiner Session werden die Beschwerden des Bisthums den bcidcrst»^Gesandten, besonders dem französischen, vorgestellt und vom leztcrn die Versicherung ertheilt, daß dc>» ^thum nichts Unangenehmes widerfahren werde, wenn cö sich recht neutral halte. Gleiche Erklärungkurbayerischc Gesandte, mit der Bemerkung, wenn die Grenze bei Äugst recht bewacht werde, soBiSthum vor dem deutschen Heere sicher. In besonderer Berathung der verbündeten Orte wirddie Pässe des Bisthums durch zwei Gesandte von Frciburg und Solothurn besichtigen zu lassen, daöbieten wegen Zugabe von Mannschaft nicht außer Acht zu lassen und dem französischen Gesandtendaß die verbündeten Orte daö BiSthum gegen beide kriegführenden Mächte schirmen werden. Hierüberderselbe seine volle Befriedigung. DaS in den Dörfern außer Rheins Geschehene möchte man nicht >»anschlagen. Das Fourage habe man durchaus nöthig gehabt; er glaube auch, diese Dörfer seienso engem Bund mit den betreffenden Orten, wie das übrige BiSthum. Hicvon wird der bischösttä)^^,ordnung Kcnntniß gegeben und die Hoffnung ausgcdrükt, die Obrigkeiten »Verden den Zuschuß von ^wohl bewilligen. Dabei wird aber der Abordnung vcrdcutct, der Bischof möchte in Anerkennung der S ^Dienste der katholische,» Eidgenossenschaft auch einige Pläzc im Domstift und im Collcgiatstift Delsbr"!