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August 1690.
Ausnahme von Schwyz und Biel säunntliche Gesandte wieder eingetroffen sind, wird einstimmig folgendesGutachten abgefaßt und den Obrigkeiten zu hinterbringen beschlossen: Sämintlichc eidgenössische Orte außerBern, welches sich auf seine Deklaration vom 15/25 Mai 1689 bezieht, erklären rüksichtlich der Beschirmungder Pässe und Grenzen, daß cS bei dem Inhalt des Abschieds vom Juni 1689 gänzlich verbleiben u»ddemselben nachgelebt werden soll. Im Ucbrigcn sichern sich alle Orte auf eintretende Gefahr laut Bünde»,Verträgen, Abschieden und Declarationcn ehrlich und getreulich zu, einander zu schüzcn und zu schirme»'Schwyz berichtet hierüber mit Schreiben vom 2V. August, seine Gesandten werden nicht mehr zur Tagsazungzurükkchrcn, da eine schriftliche Mitthcilung genüge. Die Landsgcmcindc stimme einer Gesandtschaft an du'beiden kriegführenden Mächte und deren Generale bei; im Falle eines Angriffes auf eidgenössisches Gebietwolle cS den Bedrohten laut Bünden zu Hilfe eilen; dagegen bleibe es bei seinem frühern Beschlüsse, kciMMannschaft nach Angst abzuschiken. Biel seinerseits schließt sich schriftlich dem Gutachten der übrigenan. e. Am 5. August erscheint der französische Gesandte vor der Session und stellt den Eidgenossedringend vor, wie nothwcndig cö sei, die frühem Versprechungen in Betreff der kräftigen Bewachung d^Grenzen gegen etwa beabsichtigte Einfälle deS kaiserlichen HeercS in Vollziehung zu sczcn, indem der Kö>»gnur im Vertrauen auf jene Versprechungen und dem Ansuchen der Eidgenossen zu lieb die Waldstädte,stanz und daö Frickthal verschont habe. Da man aber über die Haltung der Eidgenossenschaft noch im ^klaren sei, so rükc der Delphin mit seinem Heere in das obere Elsaß, um je nach den Anstalten, u'cä>cidgcnössischcrscitS getroffen werden, die nöthigcn Entschließungen zu fassen. Er bitte daher um schnelle ^thcilung deö von der Tagsazung zu fassenden Entschlusses. DaS gleiche Gesuch wird mittelst Mc>»mmvom 19. August noch dringender erneuert. In Antwort hierauf wird dem französischen Gesandten die »buunter <1 enthaltene Erklärung durch einen Ehrcnauöschuß schriftlich übergeben. 1'. Basel beschwert sich, 'den eidgenössischen Truppen zu Angst das Getreide nur schlcchtlich und der Stadt Basel die wöche»^zugesicherten siebenhundert Säke gar nicht verabfolgt werden. Es möchten daher in eidgenössischem ^die bezüglichen Rcclamativncn gemacht werden. Da auch gleichzeitig der Einfall eines französischeniil Savopcn, wo cS an vielen Orten den Meister spiele, zur Sprache kommt, wird gut befunden, sich
französischen Gesandten für Erhältlichmachung einer Neutralität und Verschonung Genfs und desBasel zu verwenden. Gleichzeitig findet man eine neue Erinnerung an die Ansprachen von 1635 bisfür nöthig. Alle diese Punkte werden durch einen Ausschuß dem französischen Gesandten vorgestellt. ^crwicdcrt hierauf: Wegen der Früchte werde er sich nach dem gestellten Begehren möglichst verwenden,für Savopcn verlangte Neutralität könne nicht angenommen werden, da sie nur zum Nuzcn des .und zum Nachthcil des Königs gereichen würde. Die Eidgenossenschaft und Genf haben von dem Ö»' ^schcn Heere in Savopcn nichts zu besorgen; den Gütern der Genfer in Savopcn sei vom General ^Salva Guardia crtheilt wordeil. Dem Biöthum Basel sei die Neutralität schon zugesichert, wen»Kaiserlichen und deren Verbündeten nicht zu viel flattircn werde. Die alten Anspracheil werdenzur Bcrüksichtigung empfohlen werden; allein es sei zu diesen Zeilen sehr schwer. Bei Anlaß dieser ^ ^rcdllng äußert der Gesandte ferner, der König werde mit Verwunderung vernehmen, daß die Tagsazuuö ^
so vielen Beschlüssen lind Versprechungen neunzehn Tage ohne irgend welche definitive Schlußnahme^^
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Besezung der Grenze erfolge, so werde sich der König auch nicht mehr an sein Wort, betreffend Berichs
zugebracht habe. Die kaiserliche Armee hätte Zeit genug gehabt, den Paß einzunehmen, wenn sie niclstdie Nähe des französischen Heeres abgehalten worden wäre. Wenn nicht eine kategorische Erklärung ' ^ ^