Juli 1690. 347
zweiten Mcmorial wird angegeben, Spanien beklage sich, daß schweizerische Völker, namentlich das^tuppaschc Regiment lind vom Hässischcn die Compagnicn Pfyffcr lind Rcding zu Casal, der HauptstadtMontcscrrato, in Garnison liegen, wcßhalb die Rükbcrusllng derselben verlangt werde, unter dem Vor-'o»d, daß Montefcrrato ciil ReichSlchcn sei, welches der König unrechtmäßigerweise an sich gezogen. Diese^tcrn beiden Behauptungen mit ihren Conscqucnzcn sucht der französische Gesandte zu widerlegen. Gegen>e>c Mcmvrialicn reicht der savoyischc Gesandte eine Widerlegung ein, auf welche der französische Gesandte''»lerin 16. Juli nochmals eine schriftliche Erwiederung macht. In Bcrathung dieser Memorialicn und/wicdcrungcn ^udcn die Orte, cS sei nicht ihre Sache, sich mit den Ministem hoher Fürsten in Disputationen^»lassen; cs wird daher beschlossen, diese Acten den Obrigkeiten zu hinterbringen, wovon dem französischensandten durch eilten Ehrcnauöschuß und nachher schriftlich Mitthcilung gemacht wird. v. Da vor einemwegen des Schießens über Rhein von Seite der Franzosen und neulich wegen der GefangennchmungNcßhadcrs auf eidgenössischem Territorium von kaiserlicher Seite gar ungenügende SatiSfaction crthcilt^'rdcn ist, so wird sowohl an die französische als an die kaiserliche Gesandtschaft ein Mcmorial erlassen,'o solche GebictSverlezungen künftig unterlassen werden möchten, indem man sonst zu andern einemStand zustehenden Maßregeln schreiten würde. Frankreich wird insbesondere an die Bezahlung^ ^drükstände aus den Jahren 1635 bis 1637 erinnert, ll. Der spanische Gesandte beschwert sich mitReiben vom 3t). Juni, daß eidgenössische Officicrc sich einer TranSgrcssion schuldig gemacht, indem sie^ von Frankreich zur Bcsczung der Stadt Casal haben gebrauchen lassen. Er verlangt daher mit Rüksichtde» Beschluß der leztcn Tagsazung die Zurükbcrufung derselben. Dieses Schreiben wird durch ein^"cs ssi„cs Untcrbcvollmächtigtcn, Oberst Karl Konrad von Bcroldingcn, der deshalb nach Baden gesandtc, untcrstüzt. Es wird ihm hierauf geantwortet, in Betreff der Besazung von Casal sei zu wenig Zeit^ um an die eidgenössischen Officicrc Verordnungen zu erlassen, außerdem habe man keinen gründlichenkci" ^ welche Compagnicn sich dort befinden. WaS den Brigadier Stuppa betreffe, so sei derselbe
lhür ^ behauptet habe, sondern ein Bündncr. Katholisch GlaruS, Frciburg und Solo-
>vir/ bicscr Antwort fremd, zx. Ein gleiches Mcmorial, wie dasjeitigc des spanischcir Gesandten,
^ Freiherrn Dionys von Rost, als Subdelcgirtcn des kaiserlichen Gesandten, eingegeben und
btlls Weicher Weise erwicdcrt. Katholisch Glarus, Frciburg und Solothur» treten dieser Antwort eben-es, 'savoyischc Gesandte zeigt in seinem Vortrag und mittelst Eingabe vom 7. Juli an,Ak», ^ dem Herzog von Savoycn und dem König von Frankreich zu einem wirklichen Bruch
französisches Heer in Picmont eingedrungen sei. Es wird daher bei den Eidgenossen dieins» beziehungsweise nachbarliche Hilfe nachgesucht. Obschon auf diesen plözlichcn Fall ?iicmand
d'ilij ^ Session gleichwohl in Bcrathung ein lind findet, daß die verbündeten Orte eine frci-
^)tc/ z» thätlichcr Hilfe schuldig tvärcn und daß selbst die übrigen Orte auö nachbarlichen Rük-
allcj, des Interesses der Eidgenossenschaft nullen sich nachher in einen Tractat einlassen könnten;
Ca/ ^ ^ Dringlichkeit der Gefahr hält man für daS beste AuSkunftSmittcl, wenn die drei ProvinzenChablaiö sofort neutral erklärt werden könnten, in der Weise, daß von dort ausFei/.- ^"^cich und hinwieder von diesem gegen genannte Provinzen auf die Dauer dcö Krieges keinedsj
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bzkcittu verübt »Verden. Nachdem die beidseitigen Gesandten erklärt hatten, eine solche Neutralität
^^ichcinlich angenommen werden, wird unter Vorbehalt der Genehmigung der Obrigkeiten unterml dieser Vorschlag an die beidseitigen Fürsten abcrlasscn, zugleich mit dem Gesuche, daß behufs