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Juli 1690,
Erleichterung der Unterhandlungen von jczt an bis zum 11. September beiderseits alle Feindseligkeiten cuugestellt werden. Dieser Vorschlag wird zu Händen der Obrigkeiten in den Abschied genommen, i-läßt ein Schreiben seines in Liestal befindlichen Kricgsrathcs, Oberst Bücher, verlesen, wonach die Kricgörätlstvoil Zürich und dcS Abtes von St. Gallen bereits einige Tage vor seiner Ankunft verreist waren, soer von ihnen keine Informationen habe erhalten können, auch sein Cvllega von Uri noch nicht angckonnnc"sei. Da dem Verlauten nach General de Souchcs mit seiner kleinen Armee eine Stunde von der hü»»'"gischcn Rhcinbrükc an der BaSlcr Grenze sich zu lagern gedenke, und nun die Verantwortlichkeit allein »'Üihm, Oberst Bücher, ruhe, so bitte er um genauere Instruction, indem diejenige vom verflossenen April n»lden Fall, daß etwas wider den eidgenössischen Paß tcntirt werden wollte, nicht hinlänglich erscheine;scheine es, daß cS kaiscrlichcrscitö mit der Einrichtung des großen Stabs noch lange anstehen durchHierüber wird im Allgemeinen beschlossen, daß die Kricgöräthe künftig ihren Posten nicht verlassen dürst",bis ihr Ersaz angekommen sei; im Besonder» findet man sich nicht im Falle, weitere Instructionencrtheilcn, cineSthcils, weil einige Orte schon abgereist sind, andcrnthcilö, weil inzwischen der Kriegslast) oo»Uri wohl cingcrükt seilt wird. Mit der Einrichtung des großen Stabs werde man Geduld haben mW»bis vom kaiserlichen Hof eine Entschließung eingehe. UcbrigenS sei der Gegenstand den Obrigkeiten Z»hinterbringen und von diesen ihre Anficht unvcrwcilt an Zürich mitzuthcilcn. Inzwischen soll, sofern d>rSchiri» des Passes zu schwach wäre, mit Warnen und Berichten nichts versäumt und die Hochwachtcn u»dPosten wieder bestellt werden. Ii. Bern erklärt, da einige Orte wegen Vcrthcidigung seiner Landsch'^Waadt Bedenken tragen, ungeachtet solches nach dein Abschied von 1668 unzuläßig sei, der König v""Frankreich dieselbe durch einen Bcibricf in Bund und Schirm genommen und der Herzog von Savo'P'öfter und neulich wieder darauf verzichtet habe, so nehme cS auch Anstand, sein Trcffniß Mannschas'Äugst abzuordnen. Hiergegen erheben sich die übrigen Orte, indem sich Bern nicht von demjenigen loSjWkönne, was die gesammte Eidgenossenschaft ohne Vorbehalt beschlossen und sowohl dem Kaiser, als b»'König mitgethcilt habe. Dem Stande Bern werde man im Nothfall getreulich beispringcn; das Gst'/versichern namentlich auch die katholischen Orte, worauf man einfach bei dem leztcn Abschiede zu blcst'^'beschließt. Bern indcß bcharrt auf seinem gemachten Vorbehalt. I. (S. u. Thurgau.) i». (D'c 'Thurgau regierenden VII und die III am Malcfiz und Landgericht thcilhabcndcn Orte.) Die Instru»"' ^über den IuriSdictionsstrcit auf dem Bodxnsee werden zwischen dem Freiherr» von Rost und der cidgcm'Il'l 'Kanzlei ausgewechselt. Da im kaiserlichen Instrument „die X das Thurgau regierenden Orte" alshentcn genannt sind und der geometrische Schritt auf drei geometrische Schuh angegeben ist,eidgenössischen die VII das Thnrgau regierenden lind die III am Malcfiz und am Landgericht thcilham ^Orte als Eontrahcntcn bezeichnet sind und der geometrische Schritt zu drei gemeinen Wcrkschuh bcrcch»^^so wird zum besagten kaiserlichen Instrument ein Rcbenrcceß gelegt, worin diese aus Uukcnntniß cntsta'^ ^Abweichungen erklärt werden. « u. «». (S. u. Thurgau.) i». (Die VII das Thurgau regierenden ^Der Bischof von Eonstanz, Marquard Rudolph, drükt mit Schreiben vom 4. Juli sein Bedauernaus, daß Freiherr von Stadel, Commandant zu Konstanz, bei dem Eonsccrationsfcst vom 18. I»'" ^Landvogt, als Repräsentanten der regierenden VII Orte, den Vorrang streitig gemacht und ihn
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hin der Feierlichkeit nicht beigewohnt habe, und danken dem Bischof für seine wohlgeneigte Gesi»»"»ü'
verhindert habe, der Feierlichkeit beizuwohnen. Auch der Landvogt berichtet, wie übelwollend gegen dirgcnosscnschaft Freiherr von Stadel gehandelt habe. Die Orte billigen, daß der Landvogt auf dicjcn