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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Mai u. Juni 1690.

werde, sei noch der einzige Staat, der von der französischen Circumvallation noch frei sei. Nach abermalig"Verlesung und Würdigung dieser drei Mcmorialicn und Vortage werden die Instructionen der Orte üb"das in der letzten Tagsazung rotvrsnäum genominenc Gutachten eröffnet. Dasselbe hat allerseits »»Genehmigung erhalten, mit Ausnahme von katholisch GlaruS und Solothurn, welche sich die Hände nicht>»so weit binden lassen wollen, daß es ihnen nicht frei stehen sollte, an Ort und Enden zu dienen, so in "»Traktaten nicht spccificc vorbehalten sind. Wegen dieser Abweichung wird das Bündniß mit Frankreich >«"die Erbcinung mit Oesterreich nochmals belesen, der drohende Ton der fremden Gesandten erwogen und ^fundcn, daß der Bund mit Frankreich von den Altvordern niemals anders als defensiv aufgefaßt worden >"Indessen wird eine vollkommene Einmüthigkcit sämmtlichcr Orte für höchst »öthig gehalten und daher >'»katholisch GlaruS und Solothurn das Ansinnen gestellt, sich den übrigen Orten anzuschließen. Diese ver-sprechen über den abweichenden Punkt durch Eilboten neue Instruction einzuholen. Durch Vermittln»!!des eidgenössischen Residenten in Madrid geht ein Schreiben des Königs von Spanien vom 13. Aprilworin dieser anzeigt, daß seine königliche Braut, die Fürstin Maria Anna, Tochter des Kurfürsten in b"Pfalz und Herzogs zu Neuenbürg, am 26. März glüklich in seinem Königreiche angelangt sei. >'weiterer allseitiger Eröffnung der Instructionen werden dem kaiserlichen Gesandten zwei Schriftstüke, beide v"»3». Mai, eingegeben, deren crstcrcS allgemeine auf die Erbcinung gegründete, lcztcrcS aber gewisse Partie»^begehren enthält. Daö allgemeine Memorial.ist gleichlautend mit den auf der lcztcn Tagsazungc Ziffer 14, 6 und 1« gestellten Begehren; im Weitem verlangt, daß gemäß der schon auf der

sazung im März 1689 gepflogenen Unterhandlung die Zahlungen für die eidgenössischen Truppen beinicht auf die ErbeinungSgcldcr quittirt, sondern als Subsidicngcldcr anerkannt und der Eidgeiwsst»^'nicht weiter angerechnet werden. Daö besondere Memorial wiederholt die auf lcztcr Tagsazung u»"» ^8 und 9 schon gestellten Begehren, wozu noch folgende neue Beschwerden kommen: 1. Einem App"''von Außcrrhodcn, welcher auf Bestellung Butter nach Gcißau auf den Rcichsbodc» geführt, um d"ü ^Korn einzutauschen, sei crstcrc abgenommen und letzteres nicht verabfolgt worden; 2. einige dlntcrthai"»^AbtcS von St Gallen, sowie Rhcinthaler, welche zu Langenargen mit Bewilligung dortiger Obrigke"^gekauft, nach Fußach gebracht lind Zoll und Geleit bezahlt hatten, seien arrctirt und ihnen Geld u»vHinterhalten worden; 3. die deutschen Soldaten haben den Schaffhauscrn ihre außer Rhein habendenHinterhalten; 4. dem HanS Heinrich Wirth von Zürich und dem David Pcycr, jünger, seien fünfllü ^Blei, von Ulm kommend, von dem Zollcr zu Liptingcn und Wcttcrdingcn weggenommen und ungcach ^Verwendung Schaffhauscns der Arrest nicht aufgehoben worden. Rüksichtlich dieser Bcschwcrdcschnf"» ^dem kaiserlichen Gesandten vcrdeutet, man erwarte darüber eine vergnügliche Antwort, bevor manEntschließungen der Obrigkeiten eröffnen dürfe. Darauf erwicdcrt derselbe, der Kaiser sei gesinnt,cinung genau zu beobachte», bei diesen KricgSzcitcn und in Betracht der allgemeinen RcichSmand»"^müsse er in Betreff der Ausfuhr eine billige Ermäßigung einhalten. Waö die Particularbeschwcrden ^so sollen die bezüglichen Orte solche in besondcrn Eingaben und mit Anführung der besonder» » ^einreichen. I. Hierauf wird die Antwort an den kaiserlichen Gesandten über die Hauptsache bera»?"' ^ihm den 2. Juni Folgendes schriftlich mitgctheilt: 1. Zu Hcimberufung der eidgenössischen Trupp"' ^Frankreich könne man sich aus erheblichen Ursachen nicht verstehen; 2. der TranSgrcssioncn pjc

man aus der mit Oesterreich habenden Erbcinung ersehen, daß die Eidgenossen ihre Truppen nicht ^österreichischen Lande und Leute, noch wider daö römische Reich, daö in dem Bund mit Frankreich