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April 1K-1N,
». Die Gesandtschaften eröffnen einander ihre Instructionen über daö Schreiben der katholischen E"'fercnz in Lucern vom 8. April, worin diese eine außerordentliche Tagsazung anbcgchrt. Dieselben b»K"allseitig dahin, man wolle gewärtigen, welche Mittel die katholischen Orte zur Befestigung der eidgenössisch"Vertraulichkeit und der Neutralität vorschlagen. Weitere Bcrathungcn hierüber werden vorbehalten, »"""die katholischen Orte ihre diesfälligcn Eröffnungen werden gemacht haben. I». Den katholischen Orten »"auf die Anfrage, ob dem Gesandten von Wallis bei Ablegung des eidgenössischen Grußes und bei GeschO'welche auch das Wallis beschlagen, der Beisiz wolle gestattet werden, crwicdcrt, man habe nichts dag^einzuwenden, behalte sich aber vor, nachzuschlagen, wie es früher damit gehalten worden und daß auch >.die III Bünde ein gleiches Verfahren in Anwendung komme. «. Zürich eröffnet den Bericht auödaß sich bei ChalonS an der Saönc ein französisches Heer von l<) bis I2,t)l)l) Mann sammle. Es »'gutgcfundcn, die weitem Ereignisse abzuwarten. «I. Da sich die katholischen Orte auf der lcztcn Eons"in Luccrn bereits über die Ansinnen des kaiserlichen Gesandten bcrathcn haben, so ziehen auch die eva>chtischen Orte dieselben in Erwägung und kommen zu folgendem Befund: Waö das gerügte Vorgehenrcichs betreffe, so könne dasselbe von den Eidgenossen nicht verantwortet werden; die evangelische»haben Frankreich keine neuen Werbungen gestattet; die Bewilligung von Rccrutcn haben die betreffs.Orte zu verantworten; der Pfcrdchandcl sei ein Gewerbe dcö Landes und unterliege dem freien Kails ^offenen Märkten; sei diesfalls hin und wieder zu weit gegangen worden, so sei die Schuld »i^ ^Obrigkeiten aufzuladen; durch die Erbcinung seien die Eidgenossen nicht verpflichtet, ihre Trupp"'
Frankreich heimzubcrufcn; die TranSgrcssioncn haben die schuldigen Orte zu verantworten; die
wegen kaiserlicher Werbung seien anzuhören und zur Berichterstattung heimzubringen; da der kaiserlichesandte so sehr auf Beobachtung der Erbcinung dringe, so solle ihm die Sperre von Seite dcS svorgehalten und Ocffnung des freien Handels und Wandels gemäß der Erbcinung und den bcstehrVerträgen gefordert werden.
litt.
Außerordentliche gemeincidgenössische Tasisazmig.
Baden, 22. Mai bis 3. Juni.
Etixitdarchiv Luccr». Allg, Absch, Bd. I.XXVI, k«I. «8.
Per"
Gesandte: Zürich. Johann Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter.Niklauö Dachsclhofcr, Vcnncr; Samucl Frisching, deö Raths. Luccrn. Aurelian Zurgilgcn »»^Rudolph Dürlcr, Ritter, beide Schultheiß. Uri. Johann Karl Bcßlcr, alt-Landammann undJohann Martin Schmid, Landammann. Schwyz. Jost Rudolph Rcding von Bibcrcgg, Ritter,ammann; Anton Jgnaz Ccbcrg, dcS Raths. Unterwaldcn. Peter Eich, Landammann; Rikla»s ^Landschrciber und dcS Raths ob dem Wald; Johann Ludwig Lussi, Landammann, und Josephalt-Landammann und Panncrhcrr nid dem Wald. Zug. Johann Jakob Brandenberg, Statthalter, - ^Jten, Sekclmcistcr; Oswald Utigcr, Sckclmcistcr. Glarus. Johann Ludwig Tschudi, Ritter, ,^,ammann; Friedrich Zweifel, Statthalter. Basel. Christoph Burkhardt, Obcrstzunftmcistcr i