April 169». 335
Hierauf crwicdcrt dcr Gcsandtc: Zu 1.: Der König wolle diese Ansprachen tilgen; nur sei es ihm beischweren Kriegsbeilen noch nicht möglich; zu 2: hierin seien ihm noch keine Klagen bekannt^worden, er wolle sich aber hicfür verwenden; zu 3: diesfalls werde in den meisten Punkten bereits Abhilfeschafft ftin; zu 4: er werde an den Hof schreiben; man möchte aber nicht vergessen, daß dcr König laut"ud auch befugt sei, Officierc aus dcu Verbündeten dcr XIII Orte zu' ernennen, wie dies mit dem vcr-Acl'Monin von Neuenbürg geschehen sei. Bei diesem Anlaß ahndet der Gcsandtc auch, daß^ Flüchtlinge in das Dclphinat gekommen und Ungclcgcnhciten angerichtet haben, wogegen man laut lczt--^Ngcm Abschied Vorkehrung treffen solle. Endlich erklärt dcr Gcsandtc das Gerücht, als beabsichtige dcr'bz etwas Feindliches gegen Genf oder andere eidgenössische Lande zu unternehmen, als falsche AuS-^ u»g, Anzug, daß viele neu angenommene Burger oder Landlcutc, auch solche, die gar nicht
Frankreich Eompagnicn halten, aber kein Vermögen in ihrem Vaterlandc haben, so daßu»d' ^ sie wider eidgenössische Befehle handeln, „um nirgends ertappen" könne, und sich nur Schaden^krwcisc auf den Hals ziehe, wird zur Instruction in den Abschied genommen. Vorläufigfinden, daß neu angenommene Bürger oder Landleutc ein gewisses Vermögen in's Land
dxx (Alle Orte und die Zugewandten.) Am 2<4. April erscheint dcr spanische Gcsandtc vor
. Wo» und begehrt unter Versicherung dcr aufrichtigen bundcSgenössischcn Gesinnung seines Königs,"u dir (5
Session
. Eidgenossen wcrkthätigc Mittel ergreifen, um die Ucbcrtrctungcn des Bundes, wie solche mit »üß-
U'erd Verwendung ihrer Truppen und zuwciter Ausdehnung dcS französischen Bündnisses begangen
seien, zu verhindern. Dieser Vortrag, als mit demjenigen des kaiserlichen Botschafters wesentlich
^>r», e ^ Instruction auf nächste Tagsazung in den Abschied genommen, dem spanischen Gesandten in^egencompliment die Beobachtung dcr Erbcinung und des bezüglichen Bundes zugesichert und ihm dasdc» Eidgenossenschaft empfohlen. Rüksichtlich dcr Ertheilung dcr Instruction wird nöthig befunden,
^clar,
^eclc^^^^ Januar 1666, das Schreiben an den König vom November 1668 und die eidgenössische»i>d Q ^ Residenten Mouslicr sorgfältig nachzuschlagen. I. (Alle Orte, Abt
Alle Eiallcn.) Der Bischof von Basel verdankt unterm 25. April durch eine Abordnung die
Ichoig der Eidgenossen, in F/>lgc welcher sein BiSthum während dcr lcztcn kriegerischen Zeit ver-
l'A, und empfiehlt sich neuerdings in den nachbarlichen, beziehungsweise bundcSgcnössischendes Eö wird ihm gctrculichc Entsprechung zugesichert. Ii. (Die XIII Orte.) Dem Ansuchen
Wallis um Bcisiz in dcr Session wird entsprochen, soweit cS Gegenstände betrifft, welchesei; angehen. Im Ucbrigcn behält man sich vor, nachzuschlagen, was diesfalls früher grübt worden
>. ^>rd grundsäzlich beschlossen, daß die III Bünde gehalten werden sollen, wie Wallis.
^>f>rt ""Beuden Orte.) Auf den Bericht, daß die Dublonen und Silbcrsortcn in Frankreich höhersilier,, i'eien, und ür dcr Besorgnis,, cS möchten diese Münzen nach dem Kriege wieder auf den»> hcrabgcsczt werden, >vird beschlossen, sie in dcr Eidgenossenschaft nicht höher zu wcrthcn, sonder»
Her belassen, nämlich die Dublone zu elf Franken und den Louisthalcr zu drei. Frauken.
'>>. CouiSthaler und Pistolen in höhcrm Preis annehmen will, mag dies auf seine Gefahr thun.
^v>n ^ Drtc, Abt und Stadt St. Gallen.) Die KricgSräthe in Licstal verlangen mit Schreiben
^chtk,, Weisung, ob bei dcr gegenwärtigen Vermehrung dcr Armeen nicht die Feuerzeichen, Hoch-^ ^ge>>^ hergestellt werden sollen. Ferner beschweren sie sich, daß dcr kaiserliche Eommissär
'Asischen Truppen bei Äugst mit dem nicht gangbaren RcichSgcld bezahle. Endlich bringen sie in