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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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April 169N,

lcztcrcS ist ihm aber erwicdert worden, daß in den eidgenössischen Kricgsvölkcrn ein großer Unterschied Pund man nicht für Alle gutsprcchcn könne. Gegen den Verkauf der Pferde in der Eidgenossenschaft habe ^nichts mehr eingewendet, dagegen gefordert, daß die aus dem Reich verkauften nicht an die Franzosen vcr>handelt werden. In Rüksicht auf die oben angeführten zehn Beschwerden habe er sich also vernehmen laßt" >Wegen Grießhabers, der gar verrätherischc Korrespondenzen geführt habe, wegen Hauptmann Ruckgrafdes Fuhrmanns von Bern werde er dem General de Souchcö und wegen dcS den Glarncrn Widerfahrt"^"nach Fcldkirch schreiben; wegen der Festungswerke bei Äugst und Rheinfeldcn werde er an den K"M"gelangen; wegen der Bezahlung der zu Äugst liegenden Truppen wolle er zu rcmcdircn trachten; es ko»nNdicö leicht dadurch geschehen, daß denselben von Rheinfeldcn her in eben so billigem Preis, wie ausElsaß und Sundgau, Korn geliefert würde, wofür man das Rcichsgcld gut verwenden könnte; sollteden kaiserlichen Soldaten künftig etwas Widerwärtiges zugefügt werden, so solle man sich dircet au de"General de SouchcS wenden. Schließlich hat der kaiserliche Botschafter eine recht baldige Antwort auf ^aä retorendum genommenen Punkte verlangt, weil die Fcldzügc bald wieder eröffnet werden; cS istaber hierauf erwiedcrt worden, daß wegen der bevorstehenden LandSgcmcinden und AmtSbesczungcn vor dc>"22. Mai nicht wohl eine neue Tagsazung bcsammelt werden könne. «I. Der Antrag, daß jewcilcufremde Minister die Kosten der von ihm verlangten Tagsazung zu tragen habe, erhält keine Mchrhcü/dies weder ehrlich noch anständig wäre, zumal es sich auch wesentlich um das Interesse der Eidgenosse»!""^namentlich wegen des freien Kaufs der Früchte handelt. «. Der französische Gesandte erscheint '24. April vor der Session und mahnt dringlich, den Versuchen dcS Kaisers, die Eidgenossen vonBundeöpflichtcn gegen Frankreich abwendig zu machen, keine Folge zu leisten, wie es ihre Altvordernähnlichen Versuchen schon zur Zeil Franz I. und Heinrich II. gcthan haben. In einer von ihm vcrlanöKonferenz von acht Mitgliedern der Tagsazung erläutert er dann das Verhältnis? der Erbcinung zumFrieden und zum bestehenden Bunde mit Frankreich und gibt darüber unterm 24. April ein Memorial cDer französische Bund verpflichte den König und die eidgenössischen Orte zu gegenseitigerwährend die Erbeinung nur ein Vertrag zur Erhaltung des Friedens und guter Nachbarschaft sei »nd ^Parteien nur zu getreuen, Aufsehen für die in demselben begriffenen Lande verbinde. Demnach kön»c ^die Erbcinung nur auf Vorderöstcrrcich und Burgund beziehen. Zur Untcrstüzung dieser Auslegung b"geht er alle dicSfälligcn geschichtlichen Thatsachcn und erhobenen Anstände von 1543 an bis auf diewart. In einer andern Eingabe verlangt der französische Gesandte die Verwendung der Eidgcuosstm ^Gricßhabcr, der ein Burger von Freiburg im Brciögau und mithin ein Untcrthan des Königs vonreich sei, wieder freigelassen werde. Da sich die einzelnen Orte über diese weitläufigen Memorial»'"instruirt befunden, so wird dem Gesandten angezeigt, cS werde hierüber auf die nächste Tagsazung ^

cingebolt werden, f. Bei diesem Anlaß werden dem französischen Gesandten durch den gleichenschriftlich folgende theilwcisc ältere und bisher nicht beantwortete Begehren empfohlen: I. daß die Aull""der vier Regimenter von 1635 bis 1637 möchten befriedigt werden; 2. daß die wöchentlich nachliefernden 7<)l) Säkc Korn wirklich verabfolgt werden; 3. daß die eidgenössischen in FrankreichVölker wieder in ihre alten Privilegien cingesczt werden; 4. den Mißbräuchcn, daß nunmehrCompagnicn unter fremde Obersten und Hauptlcutc gestellt werden, wodurch der Eidgcnosscnsch"^ ' ^Verwiklungcn und Vorwürfe erwachsen, solle abgeholfen werden; 5. der Gesandte wolle sichwenden, daß den Eidgenossen der freie Handel mit Früchten in den benachbarten Ländern gcöffttkt