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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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April 1K90.

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^Ukgsditiist unnüz machen würdc; auch verbinde dir Erbcinung nicht hiczu nnd dic Verträge mit Frankreichbürden dadurch vcrlczt. 2. Dic TranSgressionen finde man unzuläßig und strafbar, der Erbcinung und dem^>>»d „,it Frankreich zu»viderlaufcnd, wie man solches schon in schriftlichen Eingaben vom k<), Novemberund 30. Juni klitiO gegen Frankreich ausgesprochen hatte; auch glaube man Frankreich nur den^)uz derjenige» Länder schuldig zu sein, welche cS zur Zeit dcS lcztcn Büudnisscö im Jahr l663 besessenlabe, z absolutes Verbot der Werbungen lasse man sich nicht abdringcn; jedoch solle man hierin)fi behutsam sein und für einstweilen keine Werbung gestatten. Insbesondere aber sollen in den gemeinen"istcicn ohm Zustimmung der regierenden Orte oder wenigstens der Mehrheit derselben keine Werbungen^"ttct lvcrdcn. Für Eompaguien, welche im Ausland ohne Bewilligung der Obrigkeiten errichtet worden,^ ^ den betreffenden Hauptlcutcn alles Recrutircn untersagt werden. 4. Den Kauf, Durchpaß und Verkauf^ Pferde könne man dem eigenen Volke nicht abschlagen, weil dieses ein HandelSgcwcrbc sei; übrigenswehr Pferde von außer Rheins her gekauft und durch dic Eidgenossenschaft geführt, als ans der>^^"fid»schaft verkauft »verdcn. Dcö Stahls aus Kärnthen bedürfe man durchaus in der Eidgenossenschaftdcr oder dic Durchfuhr desselben könnte ohne Vcrlezung der Neutralität nicht abgeschlagen

y. 5. Ucber dic vom kaiserlichen Botschafter angeregte VolkSwcrbung habe man denselben durch einenIchusi von gcht Herren über seine Absichten anfragen lassen und von ihn» unter nochmaligem AndringenBia ^ ^"Ulkberufung der Truppen auS Frankreich dic weitere Eröffnung erhalten, daß der Kaiser 2000wünsch^ um in Constanz oder den Waldstädtcn, Wien oder Prag zu dienen. Da dic verschiedenen^»»»igcu des kaiserlichen Botschafters all rokoröiulum genommen werden müssen, so wird ihm durch einen^.^"Sschuß bloS ein mündliches Gcgencomplimcnt abgestattet, daö Interesse der Eidgenossenschaft cm-^ und dabei nur privatim bemerkt, man könne ihm in Betreff der Zurükbcrufung der Truppen aus^'krcjch >vc»jg Hoffnung machen. «. Dem kaiserlichen Botschafter »Verden durch eilten Ausschuß von achtAgende Begehren vorgetragen und in einem Memorial schriftlich eingegeben: 1. Daß der freie^ mit der Eidgenossenschaft wieder geöffnet »verde; 2. daß wegen der Wegnahme Grießhabcrö auf

de», ^ "Territorium bei Rheinau Gcnugthuung crthcilt »verde; 3. daß der Hauptmann RuckgrafStarhcmbcrg wegen seiner gegen die eidgenössische Nation auSgcstossencn Spottredcn zurEjp angehalten »verde; 4. daß dic an der Grenze befindlichen kaiserlichen Soldaten sich gegen dic

H 'Mwjst», gebührend benehmen, Spott- und Schinachworte unterlassen und sich dcS Schießens über den

Mk auf d-' " - - ...... -,

^ickthal

Msi dic eidgenössischen Wachen enthalten; 5. daß dic Erbauung von Rcdoutcn bei Rhcinfcldcn und

"ich, eingestellt »verde; 6. daß dic zu Angst liegenden eidgenössischen Soldaten mit andcrm, als demTch ^'Pbarcn RcichSgcld bezahlt »verde»; 7. daß wegen der einem Fuhrmann von Bern zunächst beiZiest, von kaiserlichen Soldaten weggenommenen nach Bern gehörigen Waarcn Genugthuung und

dcz steleiftet »verde; 8. daß gcwisscn Particularei» von Glarus dasjenige, »vaS ihnen von den Leutenmm von Vaduz, sowie jene zwanzig Säkc Korn, welche vom Vogteiverwalter zu Fcldkirch »veg-rcstitnirt »vcrdcn; 9. daß wegen der dem BaSlerbotcn zwischen Basel und Schaffhauscngeöffneten und thcil»vcise hinterhaltenci» nach Basel bestimmten Briefe Gcnugthuung gegebenkaiscrlichcrscits bei den zu Angst liegenden Truppen der Stab eingerichtet »verde. In derBesprechung hat der kaiserliche Botschafter auf der Hcimbcrufung der eidgenössischen^iht», Frankreich nicht mehr bcharrt, dagegen auf Verhütung der Tranögrcssionen und auf Bc-^ i>cr Erbcinung gedrungen unter Forderung von Garantien seitens der Eidgenossenschaft. Auf