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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Deccinbcr 1688.

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intern ohne Bcfchl der Mehrheit aufgcmahnt worden sei. Hierauf wird crwicdcrt, das Vorrükcn an die^!V»ohhche Grenze sei von Niemand widersprochen worden; für die Anspielung der Mannschaft aus der^llchaft B^cn aus den Fall der Noth hätten sich vier Orte und Niemand dagegen ausgesprochen,^ichwohl soll dieser Vorfall dem Grundsaz der Mehrheit nicht präjudicircn. I. (Die VII das Thurgau^Menden Orte.) Der Landvogt dcö Thurgauö berichtet, laut ihm vom Commandanten zu Eonstanz gc-^chtcr Mitthciluilg haben die Franzosen die Stadt Villingcn angegriffen. ES wird ihm die Weisungsich genau zei erkundigen, wie stark die Franzosen bei Villingen seien und wohin sie sich wende».^°sirn six den Rhciil anrükcn, solle er mit Zuziehung des LandöhauptmannS und der AmtSlcutc die^"urtiercompagnicn auf die von den im Thurgau gewesenen Gesandten bezeichneten Posten an denverlegen und Niemand die Bctrctung des eidgenössischen Gebiets gestatten. Sollten die FranzosenRheins gegen Eonstanz heranziehen, so habe er die Mannschaft in die nächsten Dörfer umz„ verlegen, aber nicht in diese Stadt einziehen zu lassen. Im Falle eines Angriffes gegen diejvllc er eilfertig Zürich davon in Kcnntniß sezcn, welches dann im Einvcrständniß mit den regierendendie weiter» Verfügungen treffen wird.

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

vv», Bischof voil Basel verbündeten Orte.) Auf den Bericht des Bischofs von Basel

A^ Dcccmbcr, daß der König von Frankreich während dieser Kriegszeit dem Biöthum Basel vollkommeneAli ^blesagt, jedoch die Dorfschaftcn dcö Amtcö BirScck außer Rheins davon ausgeschlossen habe, wirdWell^ und mittelst eines Memorials an den französischen Gesandten zu Händen des Königs das Gesuchlc>,. ' ä"m Bisthum gehörige Gegend ebenfalls vor aller Beunruhigung und Eontribution, wie imu Krieg, frcizucrklärcn. 11. (S. u. Rhcinthal.)

Man sehe auch I» der Abtheilung HerrschastSangelegenheiten:

Einthal. Art. 237. Kirchliches, Glanbenssache», Geistilche.

144.

Konferenz der evangelischen Orte, Stadt St. Gallen und Biel während der

Tagsaznng zu

Bade»». NiMi, 7. bis 15». December. (27. November bis 5. Deccmbcr a. K.)

Etaatsarchiu Zürich. All». Abschikdc Bd. N«, ü>I. 41».

Miller nämlichen wie auf der Tagsazung; für evangelisch Glaruö Johann Ehristoph

' ^ndammann.

dcg Zürich spricht sich abermals für die Dcfcnsion der Stadt Konstanz und der Waldstädtc im Sinneu»b ^ugsazungsbeschlusses uuö; da aber von den die Grafschaft Baden regierenden Orten nur 3H-der ^ Thurgau regierenden nlir 2H- jenem Mehrheitsbeschlüsse zugestimmt haben, ist Zürich in

cö möchten die Orte, welche zu jenem Beschlüsse nicht gestimmt haben, der Verlegung vonime Vogtcicn Hindernisse in den Weg legen, weshalb alle Vorsicht empfohlen wird. Bern