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December lö88.
glaubt aber, man müsse dieser Rüksichtcn ungeachtet sich für die äußerste Vcrthcidigung dieser Städte, ^der Vormauern der Eidgenossenschaft, verwenden, I». Bern rügt, daß der Beschluß der lcztcn Tagsaü"^wegen der TranSgressioncn der eidgenössischen in französischen Diensten stehenden Truppen nicht gehörigden Abschied aufgenommen und das einhellig beschlossene Schreiben an die betreffenden eidgenössischen Ober!»»und Hauptleute nicht erlassen worden sei. Es beantragt daher, daß diese Unterlassungen vor gemeiner Ves»^angezogen und auf die Ausfertigung des fraglichen Schreibens gedrungen werde. Hierüber wird crkci»^diese „Vcrstümplung" des Abschieds brantragtcrmasscn zu rügen und dem Herrn von Landscc unter ^Hand einen Wink zu geben, daß er seine Beschwerde wegen der TranSgressioncn erneuere, da das ^schlosscnc Schreiben nicht abgegangen sei. «-. Der verdiente französische Flüchtling, Herr de la ConA'wird von Bern abermals zu eurer Untcrstüzung empfohlen; die übrigen Orte nehmen den GegenstandInstruction in den Abschied. <>. Es wird gut befunden, daß bei diesen KricgSzcitcn die allsällig »"ankommenden französischen Flüchtlinge über St. Gallen nach Lindau, Mcmmingcn und Augsburg gc»»»'"werden. «. Bern findet bedenklich, dem Wunsche Genfs um Erlaß cincö Dankschreibens an den König ^Frankreich, wegen seines Entgegenkommens in Betreff der Einkünfte besagter Stadt im Paps de Gcx, ^entsprechen, weil der König den evangelischen Orten hierüber niemals geschrieben habe und weil einDankschreiben ihn nur zu unbclicbigcn, Begehren veranlassen könnte. Indessen behält cS die Entschl»!»^seiner Obern vor. t. Schaffhauscn eröffnet, daß ihm noch 328 picmontcsischc Thalleute über sein BelttD'hinaus auf dem Hals verbleiben, welche nicht nur den Spital, das Lazarcth und Waisenhaus, sonder» .daS EchüzcnhauS anfüllen. Im lcztcrn seien über 200 Personen zusammcnlogirt, so daß von da ^anstckcndc Krankheiten zu besorgen seien. Es stellt daher das dringende Ansuchen, die übrigen Orte ^ihm diese Last abnehmen, wobei cS sich anerbietet, diejenigen, welche die Waffen getragen haben, zu bc>>» ^und dagegen andere abzuschieben. Zürich erklärt sich zur Annahme seines Betreffnisses bereit, wenn »uchübrigen Orte ein Gleiches thun; Bern verspricht nach vielen Instanzen die Sache ml rkt'sröiulum zu »^und seine Entschließung Schaffhauscn mitzuthcilcn; Basel glaubt bei der lcztcn Bcrthcilung in Schafftseine Quote von diesen Leuten ganz erhalten zu haben; GlaruS und Appcnzell-Außcrrhoden entschuldigt»mit den bei der ersten Bcrthcilung angebrachten Gründen, desgleichen Biel, welches im Weitem die iss»wärtigc Fruchtthcucrung und den Umstand geltend macht, daß immer viele dieser Flüchtlinge durch ihre ^ ^passircn und nicht ungctröstct entlassen werden. Eine Anregung, sich neuerdings beim Herzog vonum die Freilassung der gefangenen Geistlichen zu verwenden, wird so lange als unzeitig erachtet, ^ ^Thallcute auö dem Lande entfernt seien. Dagegen ist man einverstanden, daß ein solches Gesuchvon Rathshcrr von Muralt von Zürich beim savopischcn Gesandten angebracht werde.