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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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September 1K88,

137.

Conferenz zwischen Lucern, liri uild Schwyz.

Wegais. l<»!!«, 23. September.

Staatsarchiv Lucern. Mg. Absch. Bd. I.XXIV, kol. SS.

Gesandte: Lucern. Aurelian Zurgilgcn, Schultheiß; Landvogt Johann Ludwig Meyer; Joh"^Rtidolph Dürlcr, Sckclmcistcr. U r i. Johann Karl Beßlcr, Landammann und Panncrherr; JohannPüntincr, alt-Landainmann; Franz Ferdinand Crivelli, Ritter, des Raths. Schwyz. Franz Bctsch^'Landammann; Jakob Weber, Ritter, alt-Landammann.

Die Hauptvcranlassung dieser Conferenz ist die Frage, ob man der Ratification des Vergleichs >'^das Jurisdictionögcschäft auf dem Bodcnsce beitreten wolle. Nachdem sich Lucern von Zürich her einedes VcrgleichsconceptcS verschafft hatte, wird dasselbe geprüft und befunden, eS sei nicht mehr daSjc»'^über welches man bisher so viele erhebliche Bedenken gemacht, sondern vollkommen der im November >aufgestellte Entwurf selbst, worin die Stellung der eidgenössischen Orte klug gewahrt wird. In Anbctt^dessen und weil Unterwaldcn ob dem Wald bereits auch die Ratification ausgesprochen und ebenangezeigt hat, daß cS den Besuch dieser Conferenz nicht für nöthig erachte, sprechen sich Lucernfür die Ratification aus, und Schwyz übernimmt es, den Gegenstand seiner Obrigkeit getreulich zu h"'^bringen. Einzig wird noch mittelst Schreibens an Zürich der Versuch gemacht, ob man nicht zum bcso» ^Schuz der nieder» gerichtlichen Rechte der Klöster Krcuzlingcn und Münstcrlingcn einige Worte >" ^Vergleich einbringen könne, in der Meinung, daß, wenn dieses nicht möglich sei, die Ratification gleich""erfolgen werde. Uebcr den Erfolg übernimmt Lucern die übrigen Orte in Kcnntniß zu sezcn. >' " ^(S. u. Thurgau.) «I. (S. u. Frciämtcr.) Daö Conccpt dcö auf der lczten badischcn TagsazM'öden König von Spanien beschlossenen Schreibens wcgcn den Beschwerden gegen den mailändischcnund rüksichtlich der Forderungen der wider Portugal gestaudcncn Regimenter, die seit fünf Jahren mitVertröstungen hingehalten worden, wird verlesen und genehmigt lind im Weiter» beschlossen, daSselbcVerwendung des spanischen Gesandten zu empfehle», mit der Anzeige, wenn es erfolglos bleiben sollte,ein Expresse an den König abgeschikt werden. Eventuell erklärt man sich auch einverstanden, lallt ^das Recht in Bcllenz zu bestehen, t. Schwyz dringt auf die Fortschaffung der picmontesichsenaus der Eidgenossenschaft, deren nebst flüchtigen Franzosen noch viele sich im Lande befinden, linddaß man sich diesfalls sowohl mit dem französischen alö dem savoyischcn Gesandten unterrede. Obwohl c>^Berichte zufolge nur noch l2<), meistens alte, kranke und unvermögende Personen im Lande sind, 'nimmt Lucern, diesfalls mit dem savoyischcn Gesandten Rüksprache zu nehmen. Uri und Schwyz ^ ,Luccril dringend, den Ems der Philippsthalcr auf 29 gute Bazcn zu erhöhen. Die Gesandten lcztcr»übernehmen, solches ihren Obern zu hinterbringen, versprechen sich aber wenig Erfolg davon.

lvtan sehe auch in dem Abschnitt«.' Hcrrschaftsangelcgenheiten:

Landgrafschaft Thurgau. I». Art. 425. Zehntenstreitigkeiten. < . Art. 3K4. Abzug.

Vogtei Freiämter. «I. Art. 228. Stifte u. Klöster (Hitzkirch).