August 1688.
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... drei Sizungen beharren die Gesandten von Straßburg darauf, daß nach dem Dahinfall des Bünd-"'»kd mit Zürich und Bern diese Städte in der Pflicht stehen, daö bei Aufrichtung des Bundes von 1588^psangcuc Gclddcpositum, beziehungsweise den Rest von 79,099 Gulden zurükzugcbcn, da sie sich wohlMigcn sollten mit dem hundertjährigen Zinsgcnuß von einer so großen Summe. Der Einwand, daß die^ Städte das Geld in ihren eigenen inländischen KricgSnöthcn aufgebraucht, könne sie nicht schirme», dabrauch des Geldes an gewisse Dinge geknüpft war, die Zürich und Bern niemals gehalten. Dieh , dtcn Zürich und Bern sehen aber gcgcntheils keine begründete Ursache, wie durch die straßburgischc' bzung des Bündnisses die beiden Städte des einzigen Emolumcnts, das sie von diesem Bunde hatten,'lüg werden können, da sie ihre BundcSpflichtcn jederzeit erfüllt hatten, wie die Sendling von Hilfs-stiv,^" ^ Jahren 1592, 1673 und 1675 beweise. Die zwei Städte sollen daher auch billig der^ "litte» Gcgcnhilfc im Kriege mit den eigenen Untcrthanen und den V Orten Genoß werden, wenn auchhätt^"' ^schwinden Lauf der Dinge nicht alle Formalitäten laut Bündniß erfüllt worden seien; sonstda/" Städte von diesem Bunde gar keinen Nuzcn gehabt, da das Depositum jederzeit verfügbar und^ zinslos gestellt werden mußte. Sodann hätten diese Stände 16-13 der Stadt Straßburg im VertrauenAtzung „ah dcm allgemeinen Frieden ohne jegliche Bundcspflichtigkcit 39,999 Gulden herausgegeben.l)abc dann schon 1658 die Zurükfordcrung geltend gemacht, aber auf die Vertröstung, daß beide, ^ ">>f dcr wohlbefugtcn Zurükgabr der 39,999 Gulden auch nicht beharren, weiter nichts mehr vcr-' Zürich und Bern erwarten, daß Straßburg von seiner Forderung abstehe, was aber nicht möglichg>irt/ ^ l^c weitere Verhandlung für einmal eingestellt und den Obrigkeiten allerseits Bericht erstattet
St. A. Bern - A. a. O. kol. 57».
ist kein Abschied verfertigt, sondern mir „liistorieo" geschrieben worden.
St.'«.Bern: A.a.O.
Die Angelegenheit nimmt folgenden Verlauf:
1) 1688, 26/16. August. Zürich und Bern an Straßburg. Durch die Gesandte» auf lcztcr Conferc»;'tthnic man, daß Straßburg die wvhlbcgründetc» Behauptungen beider Stände bciscitcsczc und seine An-brüche auf einen hohe» Fuß zu stellen sich unterstehe. Beide» Ständen falle in viel Wegen bedenklich, zurr nochmaligen Confcrenz einzuwilligen, cS wäre denn, daß die Abordnung von Straßburg bestimmter nitive Vollmacht mit sich führte. St. A, Bern: Deutschland», X. kol. 547 t«opir>.
stn ^ ^'88, 29. September. Zürich an Bern. Herr Fried, Abgesandter von Strafiburg, habe die Jn-empfangen, zur Erhaltung der guten Freundschaft beiden Städten von den 79,999 Gulden einen29,999 Gulden zuzugestehen. Zürich will dieses gar zu.geringe Angebot nicht annehmen,A»" ^ lediglich bei de» in Aarau offcrirtcn 6999 Rcichsthaler» bewenden lasse». Bern pflichtet diesen»den 2Z. September bei. St. A. B.r»: A. a. O. kol. 557. <Orig.> 570. «louccp,.,
^ 1688, 28. September. Rccreditiv von Zürich und Bern an den straßburgische» 'Abgeordneten
' bcr zu näherer Berichterstattung »ach Hause berufen wird. s,. «. Bcr« ^ A. a. o. 5 »i.
'b) De» weiter» Verlauf siehe evang. Abschied 419 lit. r (vom 24. u. 25. 'April 1699).